Istversteuerung
Für eine korrekte Umsatzsteuer-Voranmeldung genügt es, in den Mandantendaten -> Finanzamt das entsprechende Häkchen zu setzen. Es werden dann nur bezahlte Ausgangs-Rechnungen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung gemeldet und bei der Steuerberechnung berücksichtigt.
Um Auswertungen (KER, Einnahme-Überschuss-Rechnung etc.) zu erhalten, die nur bezahlte Ausgangs-Rechnungen bei den Umsatzerlösen ausweisen, muss die Istversteuerung durch Buchen über Transitkonten erfolgen.
Durch Setzen des Häkchens ermittelt das Programm beim Ausdruck der Steueranmeldung die Korrekturwerte automatisch. Hierbei werden Rechnungen von Kunden implizit zurückgerechnet; Zahlungen auf Kundenrechnungen werden anhand der Rechnung zum Zahlungszeitpunkt versteuert.
Bei Teilzahlungen wird nur der anteilige Betrag versteuert. Die Umsatzsteuerliste mit Einzelnachweis zeigt dies auch buchungsbezogen.
Wird zum Beispiel eine Rechnung über 1.190,00 € am 01.02.20XX gebucht, wird in der Umsatzsteuerliste mit Einzelnachweis die Buchung sofort mit umgekehrten Vorzeichen gegengerechnet. Als Bemerkung wird 'Istversteuerung' angegeben. Eine Berücksichtigung erfolgt nicht.
Bei einer Teilzahlung von 870,00 € am 01.03.20XX wird die Rechnung nun anteilsmäßig (75%) versteuert. Als Bemerkung wird ein Verweis auf die Journalnummer der Ursprungsrechnung, z.B. ' R(7/2) ' angegeben.
Die Istversteuerung wird vom Finanzamt genehmigt.
Der Beginn ist jeweils zum Quartal möglich, das Ende ist immer im Dezember eines Jahres.
Geben Sie Monat und Kalenderjahr ein, ab dem die Istversteuerung durchgeführt werden soll.
Wird die Erlaubnis zurückgezogen (zu hoher Jahresgewinn etc.), muss Monat und Jahr eingegeben werden, für das zuletzt die Istversteuerung gelten soll.
Dadurch wird sichergestellt, dass in den Übergangs-Zeiträumen Rechnungen nicht doppelt versteuert oder nicht herangezogen werden.
Nachversteuerung bei Wechsel von Ist- zur Sollversteuerung
Ist das Häkchen gesetzt (Standardfall), dann werden die offenen Rechnungen aus dem Istversteuerungszeitraum im ersten Monat des Sollversteuerungszeitraum nachversteuert.
Wird das Häkchen entfernt, werden die offenen Rechnungen aus dem Istversteuerungszeitraum weiterhin zum Zahlungszeitpunkt versteuert (erlaubte Sonderregelung).
Istversteuerung mit Transitkonten und Automatischen Umbuchungen bei Zahlungseingang