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Neue Lizenzverwaltung (Anwender-Dokumentation)

Neue Lizenzverwaltung (Anwender-Dokumentation)

Die Version 7.6 der Finanzbuchhaltung wurde auf ein neues Lizenzsystem inkl. neuer Modulzusammensetzung umgestellt. Dies bringt verschiedene Änderungen mit sich. Diese sind im Wesentlichen:

  • Bei einer Neuinstallation oder einem Update von der Vorgängerversion wird der Lizenzabruf beim ersten Start der Finanzbuchhaltung automatisch angestoßen. Dazu ist eine aktive Internetverbindung erforderlich. Wie bisher sind eine Programmnummer und ein Passwort notwendig, die Sie im Rahmen des Kaufs oder Updates erhalten.

  • Im Menüpunkt “? | Info” gibt es nun die neue Karteikarte „Lizenz“, auf der die aktuell genutzte Lizenz und die lizenzierten Programm-Module einsehbar sind.

  • Auf dieser Karteikarte befindet sich ein Button „Lizenz“, mit dem ein Lizenzabruf bei Änderungen oder Aktualisierungen der Lizenz durchgeführt werden kann.

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  • Es wird keine Demo-Lizenz mehr mitgeliefert. Jede Installation benötigt eine eigene Lizenz.

  • Das neue Lizenzsystem ermöglicht die Verwaltung mehrerer Lizenzen unter einer Programmnummer. Dadurch können z. B. Produktiv- und Test-Lizenzen parallel verwaltet werden. Wenn mehrere Lizenzen für eine Programmnummer vorliegen, wird eine Auswahlbox mit den verfügbaren Lizenzen eingeblendet. Auch Neben- oder Filial-Lizenzen werden künftig unter einer gemeinsamen Programmnummer verwaltet.

  • Das neue Lizenzsystem wurde unter dem Aspekt eines erweiterten Kopierschutzes entwickelt:

    • Eine erfolgreich abgerufene Lizenz hat eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen. Die Finanzbuchhaltung versucht bei jedem Programmstart im Hintergrund die Lizenz zu erneuern und somit die Gültigkeit zu verlängern. Sollte dies nicht möglich und der Gültigkeitszeitraum abgelaufen sein, kann das Produkt erst nach einem erfolgreichen (manuellen) Lizenzabruf wieder verwendet werden.

    • Beim Lizenzabruf wird ein eindeutiger Hardwarecode (eine Art Prüfsumme aus Informationen über die aktuelle Programmumgebung) übermittelt. Da sich ein Hardwarecode aus verschiedenen Gründen auf einem System verändern kann, ermöglichen wir ein flexibles Wechseln des Hardwarecodes. So kann man beispielsweise bei einem Wechsel der Festplatte oder Umzug des Programmes in ein anderes Verzeichnis durch einen Lizenzabruf mit dem Programm weiterarbeiten. Allerdings wird der alte Hardwarecode bei einem Wechsel auf eine neue Programmumgebung gesperrt und die Finanzbuchhaltung der alten Programmumgebung bleibt somit nur noch 14 Tage verwendbar. Ein erneuter Abruf der Lizenz in einer bereits gesperrten Umgebung ist nicht möglich. Falls ein Wechsel unbeabsichtigt erfolgte, können Sie gesperrte Hardware-Codes von unserem Vertrieb entsperren lassen.

    • Zu viele fehlgeschlagene Abrufversuche führen zu einer Sperrung der IP-Adresse für 24 Stunden. Stellen Sie sicher, dass Sie das korrekte Passwort verwenden.

FAZIT: Eine Lizenz ist nur in einer einzigen Programmumgebung einsetzbar. Der Umzug auf einen anderen Server ist problemlos möglich, die Lizenz muss lediglich frisch abgerufen werden, dabei wird die alte Version für weitere Lizenzabrufe gesperrt und bleibt noch 14 Tage lauffähig. Testinstallationen erfordern eine eigene Lizenz.

Zusätzliche Hinweise:

  • Spezial-Fall “Offline-Lizenz”: In Umgebungen ohne Internetzugang ist die automatische Verlängerung einer Lizenz im Zuge des Programmneustartes (siehe oben unter 1) nicht möglich. Für solche Ausnahmefälle wurde die sogenannte "Offline-Lizenz" ins Leben gerufen. Eine solche “Offline-Lizenz” ist auf Anfrage erhältlich.

  • Die Möglichkeit des Abrufes als temporär gültige Lizenz ist möglich, indem man im Dialog für den Lizenzabruf (s.o.) den kleinen Drop-Down-Pfeil beim “Lizenz abrufen” -Button verwendet:

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  • Hierdurch wird die (durch einen regulären Abruf) gespeicherte Lizenz für die Laufzeit der aktuellen Programmsitzung übersteuert. Die reguläre Lizenz bleibt die “aktive” Lizenz und wird nach einem Programmneustart wieder aktiviert. Dies ermöglicht z.B. einem Fachhändler das temporäre Arbeiten mit der eigenen Lizenz in einer Kundenumgebung.

  • Der Menüpunkt für den bisherigen “Namenseintrag”-Abruf ist entfallen. Er wird bei bestehenden Installationen im Zuge des Updates auf die Version 7.6.x automatisch entfernt.

 

Wenn zum Jahreswechsel keine neuen Module hinzugekauft werden oder nicht auf eine neuere Lizenzierung-Variante umgestellt wird, bleibt der bisherige Funktionsumfang der Finanzbuchhaltung zum Jahreswechsel erhalten, incl. der Neuerungen die auf gesetzlichen Änderungen beruhen (E-Rechnungspflicht, Umsatzsteuervoranmeldung/Dauerfristverlängerung 2025, Zusammenfassende Meldung 2025, Einnahmenüberschussrechnung 2024). Weitere Funktionserweiterungen, die nicht gesetzlich vorgegeben sind, werden jedoch nur für die neuen Lizenzierungsvarianten GDI-Vision-Versionen (Basis bzw. Profi-Variante) vornehmen.

 

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