Lohn & Gehalt 8.21.1.3932 (12.01.2023)
Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch!
Das Live-Update 8.21.1 installiert das Jahresupdate für 2023
Wichtige Vorbemerkungen:
Installieren Sie die neue Version erst, wenn Ihnen das Anschreiben mit Ihrem neuen Namenseintrag für 2023 vorliegt.
Für die Aktivierung muss diese Reihenfolge ZWINGEND eingehalten werden:
Schritt 1: LIVE-UPDATE durchführen (Jahresupdate 2023, Version 8.21)
Schritt 2: Online-Abruf des Namenseintrags wie im Anschreiben beschrieben
Schritt 3: Starten Sie das Programm nach dem Abruf der Lizenz neu, ansonsten droht Datenverlust!
ACHTUNG:
Führen Sie vor der Installation unbedingt eine Datensicherung durch.
Der Abruf des Namenseintrags kann nur noch online per Internet erfolgen.
Infos zum Abruf finden Sie unter diesem Link (Video und Leitfaden als PDF):
https://www.gdi.de/namenseintrag/
Der Monatsabschluss für Dezember 2022 ist gleichzeitig der Jahresabschluss 2022.
Beim erstmaligen Aufruf eines Mandanten mit der Version 8.21.1 wird automatisch eine Reihe von internen Anpassungen vorgenommen. Diese Reorganisation kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte unterbrechen Sie diesen Vorgang keinesfalls. Ein Abbruch kann zu Datenverlust führen.
Bewahren Sie sich das Protokoll der Reorganisation und des Krankenkassenabgleichs UNBEDINGT auf (wird später nochmals benötigt)!
Als ersten Schritt im Januar, spätestens vor dem Versand der Januar-Beitragsnachweise, sollte unbedingt ein Krankenkassenabgleich (ggf. mit Korrekturen) durchgeführt werden.
Weitere Informationen (wie z. B. die Checkliste zum Download) finden Sie auf unserer Seite zum Jahreswechsel 2022/2023: https://www.gdi.de/jahreswechsel-lohn-baulohn/
WICHTIG: Bitte beenden Sie vor dem Starten des Updates manuell den Lohn-Service Webbrowser, falls dieser in Ihrer Taskleiste (unten rechts) aktiv sein sollte (Rechtsklick auf das Symbol => Beenden). Wird der Lohn-Service Webbrowser nicht beendet, kann das Update unter Umständen nicht durchgeführt werden.
Allgemein:
Demodaten für das Jahr 2023
In der Jahreswechselversion werden aktuelle Demodaten für das Jahr 2023 ausgeliefert.
Die DemoDaten werden ohne Gewähr auf rechtliche Richtigkeit zur Verfügung gestellt. Lohnarten, Beitragssätze und weitere Einstellungen müssen vor Verwendung geprüft werden!
Neue Perfidia SV Check Version
Der neue Perfidia SV Check wurde in die Jahreswechselversion implementiert. Die Perfidiaversion 1.7.0.118 ist im Meldecenterpfad und im Programmpfad hinterlegt.
#16399 Lohn-Service: Warnung, wenn Lohn-Service noch nicht aktiviert ist.
Mit der aktuellen Version wird ein Warnhinweis implementiert, der darauf verweist, dass der Lohn-Service noch nicht aktiviert wurde.
Da die Installation des Lohn-Service unabdingbar ist, erscheint dieser Hinweis beim Starten des Lohnprogramms und regelmäßig beim Bearbeiten der Stammdaten.
#16408 Auswertungsassistent - Lohnsteuerbescheinigung gesperrt
Aufgrund veralteter Reports ist das Erstellen der LStB über diesen Assistenten zurzeit deaktiviert. Der Report wird nach der Überarbeitung wieder zur Verfügung gestellt.
Abkündigung alter Windows-Betriebssysteme
Bitte beachten Sie die Abkündigungszeiten seitens Microsoft bezüglich Windows. Steuerlich relevante Meldungen können aufgrund der Abkündigung von Windows nicht mehr über das MeldeCenter abgesetzt werden. Elster orientiert sich bei seinen Terminen direkt an den Abkündigungszeiten von Windows.
Windows-Versionen CLIENT: | Windows-Versionen SERVER: |
---|---|
Achtung: Bald auslaufende Versionen: | Achtung: Bald auslaufende Versionen: |
Alle Versionen, die hier nicht genannt sind, haben das Ende Ihres Lebenszykluses bereits erreicht! Diese Systeme können nicht mehr eingesetzt werden (z. B. Windows Vista, 7, 8 (nicht 8.1), Server 2008, Server 2008 R2)! |
Leiten Sie ggf. eine Umstellung Ihrer Altsysteme in die Wege, sodass Ihnen keinerlei Nachteile entstehen!
Steuer
#16366 Zugriffsverletzung beim Speichern der Steueridentifikationsnummer bzw. Finanzamt
Es wurde festgestellt, dass es beim Hinterlegen von der Identifikationsnummer bei geringfügig Beschäftigten zu einem Fehler kommen kann und eine Fehlermeldung ausgewiesen wird.
Dieser Fehler wird mit dem aktuellen Update behoben, das Speichern der Identifikationsnummer funktioniert wieder wie gewohnt.
#16225 Aktualisierung von ERiC auf Version 37.2.6.0 und aktualisieren der LStA
Mit der neuen Version wird die ERIC Schnittstelle auf die Version 37.2.6.0 angehoben.
Die neue Lohnsteueranmeldung für das Jahr 2023 wurde angepasst und steht jetzt zur Verfügung.
#16408 LStB - Lohnsteuerbescheinigung 2023
Die neue Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2023 wurde implementiert.
Ab dem Jahr 2023 wird in der LStB die eTin entfernt und nicht mehr verwendet. Es wird nur noch die Identifikationsnummer ausgewiesen.
Sozialversicherung
Gemeinsame Grundsätze für Datenerfassung und Übermittlung 2023
Die vorgegebenen Änderungen der Datenbausteine für das Jahr 2023 wurden übernommen und implementiert und die Versionsnummern erhöht.
Wesentliche Änderungen:
#12090 Einführung der Hauptbetriebsnummer - Ergänzung des DEÜV-Meldeverfahrens
Die Hauptbetriebsnummer wurde im DEÜV-Meldeverfahren eingeführt, die den Arbeitgeber als Beitragsschuldner identifiziert und grundsätzlich im Beitragsverfahren angegeben wird.
Diese muss in allen Anmeldungen und Entgeltmeldungen enthalten sein, wird im Datenbaustein ausgewiesen und mitversendet, aber nicht auf den Meldungen gedruckt.
Die Hauptbetriebsnummer ist eine zusätzliche Information und ersetzt nicht die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes.
In den Mandantendaten unter dem Reiter „Arbeitsamt“ wird die Hauptbetriebsnummer bereits gesetzt. Es handelt sich hierbei um die Betriebsnummer der 1. Betriebsstätte.
Für alle weiteren Betriebsstätten, die in den Stammdaten angelegt sind, wird als Hauptbetriebsnummer ebenfalls die Nummer aus den Mandanten herangezogen.
#16170 DSBD - Anrede des Ansprechpartners
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben darf der Datensatz Betriebsdaten die Anrede des Ansprechpartners im Unternehmen nicht mehr mit melden.
Eine Änderung des Attributs Geschlecht erzeugt keinen DSBD Datensatz mehr.
#16122 DSME - Erweiterung des DBUV
Im Datenbaustein DBUV wurde um die Informationen der Unternehmensnummer erweitert. Diese werden ab der aktuellen Version ausgelesen und mit gemeldet.
#16370 DSME - Datum der Verarbeitung
Bisher wurde das Verarbeitungsdatum im Datensatz Meldung immer auf 0 gesetzt und von der Annahmestelle befüllt. Dies ändert sich mit dem Jahreswechsel. Das Verarbeitungsdatum wird ab jetzt in unserem Programm befüllt und mit übermittelt.
#16338 Midijob im Bestandschutz - DEÜV Meldung Fehler im Datensatz
Es wurde festgestellt, dass die 12er-Anmeldung zur Bundesknappschaft im Meldebaustein DBME eine falsche Information im Beitragsgruppenschlüssel übermittelt hat. Dies wird mit der aktuellen Version behoben und das Programm erzeugt automatisch, durch eine Neuberechnung im aktuellen Monat, eine Stornierung der inhaltlich falschen 12er-Meldung und erzeugt eine korrekte neue Meldung an die Bundesknappschaft.
#16337 Midijob - Lohnausdruck: Darstellung der Einmalzahlungen
Der Lohnausdruck im Bereich des Midijobs wurde angepasst und überarbeitet. Einmalzahlungen werden jetzt separat im Bereich der Sozialversicherung ausgewiesen. Die Kürzung des ermittelte und zu verbeitragende Arbeitsentgelt wird anteilig auf die laufenden und einmal gezahlten Beträge aufgeteilt.
Lohnbestandteile wie die Direktversicherung, die eine Minderung des zu versteuernden und zu verbeitragenden Arbeitsentgeltes nach sich ziehen, werden auch im Bereich der Sozialversicherung nur im laufenden Arbeitsentgelt berücksichtigt.
UV - Die Unternehmensnummer
Zum 01.01.2023 haben die Unfallversicherungen eine Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens vorgenommen, die Mitgliedsnummer wird durch eine Unternehmensnummer ersetzt.
Durch die Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens innerhalb der UV soll die organisationsübergreifende Zusammenarbeit verbessert werden. Es soll ein einheitlicher Standard für den Datenaustausch eingeführt werden.
Die gesamte Kommunikation erfolgt ab dem 01.01.2023 nur noch über das Ordnungskennzeichen und nicht mehr über die Mitgliedsnummer. Dies gilt ab Erhalt der Unternehmensnummer.
Der Wechsel zur Unternehmensnummer stellt keinen Meldegrund 05 (Änderung der Zuständigkeit des UV-Trägers) dar, es wird keine Meldung erstellt.
Die Pin bleibt bei der Umstellung von Mitgliedsnummer zur Unternehmensnummer gleich.
Die Unternehmensnummer wird mit der Rückmeldung automatisch ins Programm übernommen.
Bis zur Jahreswechselversion kam es zu Komplikationen beim Einlesen der Rückmeldungen der Unfallversicherungen. Der Grund dafür ist, dass seit November 2022 die Unfallversicherungen ihre Daten in einem neuen Format meldet, welches eigentlich erst ab Januar 2023 zum Tragen kommt.
Mit der Jahreswechselversion lassen sich die Rückmeldungen im neuen Format einlesen. Die nicht verarbeiteten Rückmeldungen werden wir erneut zum Abruf bereitstellen.
Ein erneuter Abruf der Daten kann ab dem 12.01.2023 mittags erfolgen.
Die Rückmeldungen werden dann wie gewohnt eingelesen und die Unternehmensnummer mit befüllt und in den UV-Stammdaten dargestellt.
Änderungen im Programm:
In den Stammdaten - UV-Verwaltung wurde die Ansicht der Unfallversicherungsträger überarbeitet.
Die Unternehmensnummer wurde hinzugefügt und wird neben der bisherigen Mitgliedsnummer dargestellt.
Die Unternehmensnummer wurde ebenfalls in die Historie und Meldeübersicht übernommen:
Der UV-Assistent – Neue UV wurde umgestellt, anstatt der Mitgliedsnummer wird ab jetzt die Unternehmensnummer abgefragt.
Das Reporting wurde ebenfalls überarbeitet und aktualisiert. Die Unternehmensnummer ersetzt jetzt die Mitgliedsnummer und wird mit den Reports für die Beitragsberechnung-UV ausgewiesen.
Die notwendigen Änderungen an den Datensätzen DSLN, DSSD und DSAS wurden implementiert und werden in den aktuellen Meldungen verarbeitet.
Verhalten bei der Stornierung von Lohnnachweisen
Stornierungen in Bezug auf Meldungen, die mit der bisherigen Mitgliedsnummer abgegeben wurden, können grundsätzlich sowohl mit der Mitgliedsnummer oder der neuen Unternehmensnummer durchgeführt werden.
Haben Sie z.B. im Februar 2021 einen Lohnnachweis unter Verwendung Ihrer bisherigen Mitgliedsnummer eingereicht und wollen diesen nun korrigieren, so wird die Stornierung dieses Lohnnachweises mit unserem Programm über die bisherige Mitgliedsnummer erfolgen.
Nach der erfolgreichen Stornierung der ursprünglichen Meldung wird der korrigierte Lohnnachweis auch mit der Mitgliedsnummer eingereicht. Diese Programmverhalten bezieht sich auf Zeiträume vor dem Meldejahr 2023 möglich.
EEL Version 11.1 - Änderungen im laufenden EEL-Verfahren
Die neue Version EEL-Verfahren 11.1 wurde im Programm implementiert.
Die daraus resultierenden Änderungen an den Datensätzen und Datenbausteinen wurde vorgenommen und werden mit der aktuellen Version zur Verfügung gestellt.
Mit der Version 11.1 wurden zwei neue Meldegründe im Programm aufgenommen, diese sind:
Abgabegrund 04 – Krankengeld bei stationärer Mitaufnahme
Abgabegrund 66 - Rückmeldung falscher Abgabegrund
Abgabegrund 04 – Krankengeld bei stationärer Mitaufnahme
Eine Meldung mit ABGABEGRUND „04“ = Entgeltbescheinigung KV bei Krankengeld bei Mitaufnahme im Krankenhaus“ ist vom Arbeitgeber auszulösen, sobald eine Freistellung aufgrund einer aktuellen Mitaufnahme im Krankenhaus im Sinne des § 44b SGB V erfolgt. Eine Mitaufnahme in diesem Sinne liegt vor, wenn die Mitaufnahme des Arbeitnehmers für einen behinderten Menschen aus seinem engsten persönlichen Umfeld, der Leistungen der Eingliederungshilfe bezieht, medizinisch notwendig ist. Die medizinische Notwendigkeit ist vom Krankenhausarzt zu bescheinigen. Sofern Meldungen an die Krankenkasse mit Meldezeitpunkt vor dem 01.01.2023 erforderlich sind, sind diese bis zum 31.12.2022 mit ABGABEGRUND „01“ = Entgeltbescheinigung KV bei Krankengeld“ zu melden. Im Rahmen des Krankengeldes nach § 44b SGB V steht einer Mitaufnahme im Krankenhaus eine ganztägige Begleitung von mindestens 8 Stunden gleich.
Der ABGABEGRUND „04“ wurden in der EEL-Meldungsmaske in den Fehlzeiten hinzugefügt. Diese wurde an alle Fehlzeiten geknüft, die auch den ABGABEGRUND „01“ anstoßen, wie z. B. Fehlzeit 8 Lohnfortzahlung.
Der Assistent für Krankengeld wird durch Erstellung der Meldung geöffnet und Sie werden wie gewohnt duch die einzelnen Masken für das Befüllen der Daten geführt.
Abgabegrund 66 - Rückmeldung falscher Abgabegrund
Erfolgt eine Meldung durch den Arbeitgeber mit einem falschen Abgabegrund, so wird der Arbeitgeber hierüber mit Abgabegrund „66“ informiert und zur Stornierung und Neumeldung mit dem korrekten Abgabegrund aufgefordert. Dies bedeutet z.B. bei einer Meldung mit Grund „01“, wenn der Krankenkasse Informationen vorliegen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, dass der Arbeitgeber hierüber mit Abgabegrund „66“ informiert und zur Stornierung und Neumeldung mit Grund „21“ aufgefordert wird. Dies gilt nicht, wenn fälschlicherweise mit dem Abgabegrund „21“ gemeldet wurde, obwohl tatsächlich kein Arbeitsunfall vorliegt, weil eine Berechnung des Krankengeldes aus den vorliegenden Daten für die Verletztengeldberechnung erfolgen kann.
Die korrekte Verarbeitung der Meldung mit Abgabegrund “66” wurden im Lohn implementiert.
Das Programm weist die Rückmeldung in der EEL-Meldungsmaske in den Fehlzeiten aus.
Durch einen Rechtsklick mit der Maus, öffnet sich das Menü, worüber die Korrektur angestoßen werden kann. Hierfür wählt man “Datensatz korrigieren” an.
Es erscheint eine Hinweismeldung, dass die Stornierung und Neumeldung nur im betroffen Monat durch eine Korrekturabrechnung durchgeführt werden kann.
Öffnen Sie im betroffenen Monat erneut durch einen Rechtskick das Menü und wählen den Punkt “Datensatz korrigieren aus”
Es öffnet sich automatisch der zugehörige Assistenten zum jeweiligen angefragten Meldunggrund. nach Erstellung der angeforerten Meldung wird diese zum Versand bereitgestellt. Die Stornierung der falsch erstellten Meldung wird automatisch mit der Korrektur angestoßen und erstellt.
#16329/#16334 Konjunkturelles KUG - Neue Reports/Auswertungen
Mit dem aktuellen Update werden die aktuellen Versionen der KUG - Abrechnungsliste (KUG108) und der Antrag auf Kurzarbeitergeld (KUG107) zur Verfügung gestellt.
#16332/#16333 Saison KUG - Neue Reports/Auswertungen
Mit dem aktuellen Update werden die aktuellen Versionen der S-KUG - Abrechnungsliste (KUG308) und der Antrag auf Kurzarbeitergeld (KUG307) zur Verfügung gestellt.
Baubranchen
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung der korrekten Beitragssätze, der Sollstunden im Branchenmodell (falls AZ-Modelle genutzt werden) und Lohnarten in der Verantwortung des Anwenders liegen. Prüfen Sie daher auf jeden Fall nach dem Monatswechsel im Januar 2023 die entsprechenden Verwaltungen.
Änderung im Rahmentarifvertrag „Dachdecker“
Winterbeschäftigungsumlage ab 01.2023:
Gewerbliche Arbeitnehmer werden zur Winterbeschäftigungsumlage nur noch durch einen Abzug von 0,8 % des Bruttomonatslohns herangezogen.
Die Wahlmöglichkeit von zwei Urlaubstagen entfällt (Hinweis: kein Mehranspruch von Urlaubstagen).
Hinterlegung in GDI Baulohn:
“Stammdaten | Branchenmodell”: Diese Eingaben in den WI-Bau Feldern erfolgen durch den Anwender:
Lohnausdruck:
Bruttolohnsummenmeldung (Bruttolohnsumme x 2 %):
Hinweis der SoKa Dach:
Mindestlohn:
Quelle: https://soka-dach.de/service-hilfe/mindestlohn/
Stammdaten/Tariftabellen
Urlaub (bis 31.12.2022 gab es 5 Staffelungen, ab 01.2023 nur noch 3 Staffelungen)
Dies ist vom Anwender selbst über den Urlaubsanspruch zu steuern und ggfls. zu pflegen.
Beispiel:
Bauhauptgewerbe:
Zu den gesetzlichen Änderungen betreffend der Mindesturlaubsvergütung wird zeitnah ein Hotfix zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie auch unsere Webinare und Seminare.
Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter:
https://www.gdi.de/seminar-kalender
Auf dieser Seite haben wir weitere relevante Informationen zum Jahreswechsel für Sie bereitgestellt:
https://www.gdi.de/jahreswechsel-lohn-baulohn/