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Lohn & Gehalt 8.21.4.4330 (18.10.2023) (Hotfix)

Lohn & Gehalt 8.21.4.4330 (18.10.2023) (Hotfix)

 

Meldung auf dem Hauptbildschirm (Sie müssen mindestens die Version 8.21.4.4137 installiert haben, damit die Update-Meldung erscheint)

WICHTIG: Bitte beenden Sie vor dem Starten des Updates manuell den Lohn-Service Webbrowser, falls dieser in Ihrer Taskleiste (unten rechts) aktiv sein sollte (Rechtsklick auf das Symbol ⇒ Beenden). Wird der Lohn-Service Webbrowser nicht beendet, kann das Update unter Umständen nicht durchgeführt werden.

 

#LG-323 Umlagekasse Augenoptiker

Es wurde festgestellt, dass die AKA „Augenoptiker Ausgleichskasse“ in den Krankenkassenstammdaten als gesetzliche Krankenkasse unter IKK geführt wird. Dies hat zur Folge, dass die AKA auch als Kasse für die Sozialversicherungsbeiträge hinterlegt werden kann und die dann auch für die Beitragsabrechnung herangezogen wird. Dies ist nicht korrekt, da die AKA ausschließlich als Ausgleichskasse dient.

Um eine fehlerhafte Beitragsabrechnung zu vermeiden, wurden folgende Änderungen im Bereich der Krankenkassen vorgenommen:

Es wurde eine neue Kategorie in den Kassenstammdaten angelegt. Diese wird zukünftig bei Neuanlage einer Krankenkasse mit ausgewiesen:

Krankenkassenstammdaten:

Allgemeine Ausgleichskasse

Sollte bereits eine AKA in den Stammdaten angelegt sein, wird diese durch den Reorg nach dem Update zukünftig in der neuen Klasse angezeigt:

Im Zuge der Umstellung wurden die allgemein gültigen Beitragssätze aus dem Reiter „Beitragssätze“ entfernt, da dies den Anschein vermittelte, dass Sozialversicherungsbeiträge ermittelt werden.

 

Stammdaten - Krankenkasse

Es wurde sichergestellt, dass die AKA nicht mehr als gesetzliche Krankenkasse hinterlegt werden kann. Diese kann nur noch als Umlagekasse eingepflegt werden.

Die Suchfunktion wurde dementsprechend angepasst, Umlagekassen werden nur noch unter Umlage zur Auswahl bereitgestellt.

Ist in den Stammdaten des Arbeitnehmers als gesetzliche Krankenkasse noch die AKA hinterlegt, wird dies als Fehler in der Abrechnung ausgewiesen und darauf verwiesen, die richtige „gesetzliche Krankenkasse“ zu hinterlegen.

Wurde die AKA in der Vergangenheit auch als gesetzliche Krankenkasse hinterlegt und für die Beitragsermittlung herangezogen, müssen die betroffenen Monate korrigiert werden, indem die korrekte gesetzliche Krankenkasse hinterlegt wird. Die Beiträge der Krankenkassen werden dann mit der aktuellen Beitragsabrechnung verrechnet.

#LG-49 Zahlstellenmandant: Auswahl der Krankenkassenart nicht möglich

Im Abrechnungsmodus Zahlstellenmandant wird nun die Anlage aller Krankenkassenarten zugelassen. Neben gesetzlicher und privater Krankenkasse wird auch für mögliche Sonderfälle die freiwillige Rentenkasse und berufst. Versorgungswerke geöffnet.
Die Beurteilung/Verantwortung der anzulegenden Kasse liegt bei dem Abrechner.

#LG-380 Neue PV-Beitragssätze ab dem 01.07.2023 sind für KUG erst ab Januar 2024 gültig

Es wurden Unstimmigkeiten bzgl. der PV-Beiträge für KUG zum 01.07.2023 festgestellt.

Die neuen PV-Beiträge für die KUG Berechnung sind erst ab Januar 2024 gültig, die zum Jahreswechsel bekannt gegebenen LVO hat bis zum Jahresende Bestand.

Die Änderungen in der Pflegeversicherung zum 01.07.2023 werden in der KUG Berechnung außer Acht gelassen.

Für bereits abgerechnete KUG-Monate nach dem 01.07.2023 ist eine Neuberechnung per Korrektur notwendig.

#LG-467 MUV (Mindesturlaubsvergütung) ist dem verfügbaren Urlaubsgeld (UG) sofort zuzurechnen

Es wurden Unstimmigkeiten bei der Urlaubsgeldberechnung festgestellt.

Diese wurden analysiert und bearbeitet.

Nach der programmseitigen Änderung bzw. durch das Umwandeln der Reports erfolgt die korrekte Berechnung sowie Darstellung des Urlaubsgeldes auf dem Lohnausdruck.

Mit der aktuellen Version muss eine Neuberechnung ab Januar 2023 durchgeführt werden, um die Werte korrekt zu ermitteln und auf den Ausdrucken darzustellen.

#LG-487 ZVK Meldungen - ungültiges Datumsformat

Es wurde festgestellt, dass es bei der Abrechnung dazu kommt kann, dass ein ungültiges Datumsformat wird eingelesen zu werden. Dieser Fehler wurde analysiert und behoben. Die ZVK-Meldungen können mit diesem Hotfix wie gewohnt erstellt werden.

Ist dieser Fehler bereits aufgetreten, bedarf es nur einer erneuten Erstellung der ZVK-Meldung

 

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