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Lohn & Gehalt 8.22.1 (16.01.2024) Jahreswechselversion

Lohn & Gehalt 8.22.1 (16.01.2024) Jahreswechselversion

Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch!

Das Live-Update 8.22.1. installiert das Jahresupdate für 2024

Wichtige Vorbemerkungen:

 

ACHTUNG:
Führen Sie vor der Installation unbedingt eine Datensicherung durch.

Installieren Sie die neue Version erst, wenn Ihnen das Anschreiben mit Ihrem neuen Namenseintrag für 2024 vorliegt.

 
Für die Aktivierung muss diese Reihenfolge ZWINGEND eingehalten werden:

Schritt 1: LIVE-UPDATE durchführen (Jahresupdate 2024, Version 8.22)
Schritt 2: Online-Abruf des Namenseintrags wie im Anschreiben beschrieben
Schritt 3: Starten Sie das Programm nach dem Abruf der Lizenz neu, ansonsten droht Datenverlust!

 

 

Der Abruf des Namenseintrags kann nur noch online per Internet erfolgen.
Infos zum Abruf finden Sie unter diesem Link (Video und Leitfaden als PDF):
https://www.gdi.de/namenseintrag/

 

Der Monatsabschluss für Dezember 2023 ist gleichzeitig der Jahresabschluss 2023.

Beim erstmaligen Aufruf eines Mandanten mit der Version 8.22.1 werden automatisch eine Reihe von internen Anpassungen vorgenommen. Diese Reorganisation kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte unterbrechen Sie diesen Vorgang keinesfalls. Ein Abbruch kann zu Datenverlust führen.

Bewahren Sie sich das Protokoll der Reorganisation und des Krankenkassenabgleichs UNBEDINGT auf (wird später nochmals benötigt)!

Als ersten Schritt im Januar, spätestens vor dem Versand der Januar-Beitragsnachweise, sollte unbedingt ein Krankenkassenabgleich (ggf. mit Korrekturen) durchgeführt werden.

 

Weitere Informationen (wie z. B. die Checkliste zum Download) finden Sie auf unserer Seite zum Jahreswechsel 2023/2024: https://www.gdi.de/jahreswechsel-lohn-baulohn/

 

WICHTIG: Bitte beenden Sie vor dem Starten des Updates manuell den Lohn-Service Webbrowser, falls dieser in Ihrer Taskleiste (unten rechts) aktiv sein sollte (Rechtsklick auf das Symbol => Beenden). Wird der Lohn-Service Webbrowser nicht beendet, kann das Update unter Umständen nicht durchgeführt werden.

Abkündigung alter Windows-Betriebssysteme

Es wird dringend empfohlen, die Abkündigungszeiten seitens Microsoft bezüglich älterer Windows-Betriebssysteme zu beachten. Aufgrund dieser Abkündigung können steuerlich relevante Meldungen möglicherweise nicht mehr über das MeldeCenter abgesetzt werden. Elster richtet sich bei seinen Terminen direkt nach den Abkündigungszeiten von Windows. Bitte aktualisieren Sie Ihre Systeme entsprechend, um Unterbrechungen bei steuerlichen Meldungen zu vermeiden.

Windows-Versionen CLIENT:

Windows-Versionen SERVER:

Windows-Versionen CLIENT:

Windows-Versionen SERVER:

Momentan unterstützt:
Windows 10 Home, Pro, Enterprise
Windows 11 Home, Pro, Enterprise

Momentan unterstützt:
Windows Server 2016
Windows Server 2019
Windows Server 2022

Ausgelaufende Versionen:
Windows Server 2012 (Ende: Oktober ‘23)
Windows Server 2012 R2 (Ende: Oktober ‘23)

Alle Versionen, die hier nicht genannt sind, haben das Ende Ihres Lebenszykluses bereits erreicht! Diese Systeme können nicht mehr eingesetzt werden (z. B. Windows Vista, 7, 8 (nicht 8.1), Server 2008, Server 2008 R2)!

Leiten Sie ggf. eine Umstellung Ihrer Altsysteme in die Wege, sodass Ihnen keinerlei Nachteile entstehen!


Allgemein:

Demodaten für das Jahr 2024

In der Jahreswechselversion werden aktuelle Demodaten für das Jahr 2024 ausgeliefert. Bitte beachten Sie, dass die DemoDaten ohne Gewähr auf rechtliche Richtigkeit bereitgestellt werden. Vor der Verwendung müssen Lohnarten, Beitragssätze und andere Einstellungen sorgfältig überprüft werden.

Lohnschnellauskunft

Die Lohnschnellauskunft wurde aktualisiert und an das Jahr 2024 angepasst. Ab sofort stehen Lohnsimulationen für die Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung.

Neue Perfidia SV Check Version

Der neue Perfidia SV Check wurde in die Jahreswechselversion implementiert. Die Perfidiaversion 1.7.0.127 ist im Meldecenterpfad und im Programmpfad hinterlegt.

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 LG-689 Directbanking- FinTS Bankenliste - 07.11.2023 - 1

Die neuesten Updates für die DirectBanking- und FinTS-Bankenliste wurden erfolgreich im Programm implementiert. Diese aktualisierten Listen beinhalten alle teilnehmenden Banken, um eine reibungslose Finanztransaktionsabwicklung zu gewährleisten.

DDBAC.exe neue Version: 5.9.73.0 von 22.12.2023

Im GDI Kunden-Portal steht die neue Version zur Verfügung.


Personalverwaltung

LG-931 Personalverwaltung/Vorträge, Seite “aktuelles Jahr II” kann nicht aufgerufen werden

Es wurde ein Problem identifiziert, bei dem es nach dem ersten Speichern nicht mehr möglich war, Vortragswerte unter "aktuelles Jahr II" zu hinterlegen. Diese Unregelmäßigkeit im Programmverhalten wurde erfolgreich behoben, und mit dem neuesten Update wurde der gewünschte Zustand wiederhergestellt. Nun ist es wieder möglich, die Vortragswerte im Eintrittsmonat eines Arbeitnehmers auf der Seite "aktuelles Jahr II" zu hinterlegen. Nutzen Sie dieses Update, um die reibungslose Verwaltung von Vortragswerten sicherzustellen.


Steuerbereich: Wichtige Aktualisierungen für Ihre Compliance

Aktualisierung von ERiC auf Version 39.2.8.0 und aktualisieren der LStA

In der neuesten Version haben wir die ERiC Schnittstelle auf die Version 39.2.8.0 angehoben. Diese Aktualisierung verbessert die Stabilität und Leistung der Schnittstelle, um eine zuverlässige Kommunikation mit anderen Systemen zu gewährleisten.

Elster: Aktualisierung der Lohnsteuerbescheinigung 2024

Die neuesten Änderungen für das Jahr 2024 wurden implementiert und das Dokument aktualisiert.

Elster: Aktualisierung der Lohnsteueranmeldung

Die neuesten Änderungen für das Jahr 2024 wurden implementiert und das Dokument aktualisiert.

 

Information

Die Jahresumstellung 2024 des BMF-Steuerrechners wird erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Wachstumschancengesetz erfolgen, voraussichtlich im I. Quartal 2024. Dieses Gesetzgebungsverfahren wird Auswirkungen auf die Berechnung der Steuer im GDI Lohn und Gehalt haben. Sobald das Gesetz verabschiedet ist und gesetzliche Änderungen bekannt gegeben wurden, informieren wir Sie umgehend.


Sozial

LG-987 Fusion der BKK BPW mit der bkk melitta hmr

Bei der Fusion zweier Krankenkassen gibt es zwei Möglichkeiten: http://gdi-landau.de/hilfe/lohn/WebHelpHTML5/index.htm#rhhlterm=Fusion&rhsyns=%20&t=Neue_Betriebsnummer.htm

Fall I: Krankenkasse A geht in Krankenkasse B über, Krankenkasse B behält die bisherige Betriebsnummer.

  • In Krankenkasse A wird die Betriebsnummer von Krankenkasse B automatisch durch einen Krankenkassenabgleich in das Feld "BTN KK-Nachfolge" eingetragen.

  • Allen Mitarbeitern, die bisher bei Krankenkasse A versichert waren, wird automatisch die Nummer von Krankenkasse B zugewiesen.

  • Es erfolgt keine Ab- und Anmeldung, da das Programm erkennt, dass es sich um eine Nachfolgekasse handelt.

  • Für Mitarbeiter, die bereits bei Krankenkasse B versichert waren, ändert sich nichts.

Der Krankenkassenabgleich erstellt keine neuen Krankenkassen. Falls die BKK Melitta hmr noch nicht angelegt ist, muss dies manuell erfolgen.

Gemeinsame Grundsätze für Datenerfassung und Übermittlung 2024

Die vorgegebenen Änderungen der Datenbausteine für das Jahr 2024 wurden übernommen und implementiert, und die Versionsnummern wurden entsprechend erhöht.

LG-93 DEÜV-Meldewesen: Aufnahme des Datensatzes Elternzeit (DSFZ)

Ein neues Verfahren wurde im DEÜV aufgenommen und im Programm implementiert:

  • Meldung von Beginn und Ende der Elternzeit bei gesetzlich krankenversicherten Mitgliedern sowie freiwillig gesetzlich Krankenversicherten wird zukünftig gemeldet.

  • Diese Meldung wird erzeugt, wenn ein Wegfall des Anspruchs auf Entgelt für mindestens einen Kalendermonat stattfindet (bei freiwillig Versicherten keine Monatsfrist).

  • Ausgenommen sind geringfügige Beschäftigte sowie privat Krankenversicherte.

Elternzeit-Meldungen im DEÜV-Verfahren:

Meldegründe:

  1. Beginn Elternzeit (Meldung 17): Die Meldung erfolgt durch den Arbeitgeber an die zuständige Krankenkasse ab dem 01.01.2024. Das Datum des Beginns der Elternzeit muss gemeldet werden; eine Angabe über das Ende der Elternzeit wird nicht verlangt.

  2. Ende Elternzeit (Meldung 37): Die Meldung erfolgt durch den Arbeitgeber an die zuständige Krankenkasse ab dem 01.01.2024. Das Datum des Beginns der Elternzeit aus der Beginn-Meldung 17 wird mit dem Endedatum ergänzt.

    • Die Meldung ist entweder mit der nächsten Entgeltabrechnung nach Wiederaufnahme der Beschäftigung oder innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Elternzeit abzugeben (Nutzung Ausfüllhilfe).

Geht die Elternzeit über den 31.12. hinaus, sind keine Elternzeit - Jahresmeldungen abzugeben.

  • Zu beachten:

    GKV - Bei der Erstellungen der Meldungen muss geprüft werden, ob zwischen Beginn und Ende ein voller Kalendermonat vorliegt und somit ein Abrechnungsmonat ohne SV-Tage vorliegt. Fehlzeiten, die unter monatlich beginnen und enden, werden nicht berücksichtigt (15.11.2023 - 14.12.2023)

Datensatz/-baustein

  • DSFZ – Datensatz Fehlzeit

  • DBNA – Name

  • DBGB - Geburtsangaben

  • DBAN – Anschrift

Die Elternzeitmeldungen werden wie alle Meldungen automatisch, bei eintretendem Fall automatisch erstellt und über das Meldecenter versandt. Auslöse ist die Hinterlegung von Elternzeit in den Fehlzeiten.

Die Elternzeit-Beginn-Meldung (17) wird nach Vorgaben der GKV einen Monat zeitversetzt erstellt.

Meldungen für den Monat Januar werden im Februar versendet!

Melderoutine:

  • GKV: Immer mit der nächsten Abrechnungsperiode erzeugen (Fehlzeitbeginn + 1 Periode).

  • FKV: Immer in der aktuellen Abrechnungsperiode erstellen (sofort = Fehlzeitbeginn = aktuelle Periode).

Im Falle eines Krankenkassenwechsels während der Elternzeit wird für die bisherige Krankenkasse KEINE Ende-Meldung erstellt. Stattdessen wird für die zukünftige Krankenkasse eine Beginn-Meldung (17) mit dem Kassenwechsel gemeldet.

Abruf der SV-Nummer wird für den Anwender verpflichtend

Seit dem 01.01.2024 ist es verpflichtend, vor der ersten DEÜV-Meldung die SV-Nummer anzufordern. Dies kann direkt aus dem GDI Lohn & Gehalt-Programm oder über eine elektronische Ausfüllhilfe erfolgen.

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Selbst wenn der Mitarbeiter bereits eine SV-Nummer mitgeteilt hat, muss die SV-Nummer elektronisch angefragt werden.

Sofern die DSRV im Einzelfall keine VSNR zurückmeldet und auch kein Versicherungsnummernnachweis vorgelegt werden kann, ist die Vorabbescheinigung oder die Beginn-Meldung ohne VSNR abzugeben. In diesen Fällen erhält die Zahlstelle die VSNR mit der Rückmeldung der Krankenkasse zur Feststellung der Beitragsabführungspflicht.

Mini- und Midijob: Anhebung der Grenzwerte

Im Zuge der erneuten Anhebung des Mindestlohns auf 12,41 € von zuvor 12,00 € ergeben sich auch Änderungen bei den Minijob- und Midijob-Grenzen:

  • Die Minijob-Grenze steigt von 520 € auf 538 €.

  • Die Midijob-Grenze steigt von 520,01 € auf 538,01 €. Die Obergrenze von 2.000,00 € bleibt unverändert.

Es ist zu beachten, dass die Bestandsschutzregelung ausläuft:

  • Personen, die bis zu 538,00 € verdienen, sind als Minijobber zu erfassen.

  • Personen, die ab 538,01 € verdienen, sind als Midijobber zu erfassen.

Es ist ratsam, die Beschäftigungsverhältnisse zu überprüfen und gegebenenfalls umzuschlüsseln.

Die optimierten Berechnungsroutinen werden im Programm integriert, und die genaue Berechnungsbasis ist dem Abrechnungsprotokoll zu entnehmen.

LG-647: Minijobgrenze - Erhöhung aufgrund der Mindestlohnerhöhung - Anpassung der Prüfungen Minijobgrenze

Aufgrund der jüngsten Erhöhung des Mindestlohns wurden die Prüfungen für die Minijobgrenze angepasst:

Sozial: ----> Das sv-pflichtige Arbeitsentgelt im Abrechnungsmonat (Januar 2024) übersteigt die doppelte Geringfügigkeitsgrenze (1076,00 €), überprüfen Sie bitte den Beschäftigungsstatus des Arbeitnehmers.
Sozial: ----> Das sv-pflichtige Arbeitsentgelt im Kalenderjahr (2024) übersteigt das 14-fache der Geringfügigkeitsgrenze (7532,00 €), überprüfen Sie den Beschäftigungsstatus.


DSBD - Betriebsdaten

DSBD - Neue Version 5.02 implementiert

Im Rahmen der fortlaufenden Aktualisierungen wurden der Datensatz im DSBD-Verfahren entsprechend den Vorgaben überarbeitet und angepasst. Diese Änderungen betreffen sowohl Pflichtfelder als auch Kann-Felder im Datensatz, wodurch die Konformität mit den aktuellen Anforderungen sichergestellt wird.

LG-767 DSBD - Aufnahme der Unternehmensnummer:

Im Datensatz DSBD - Betriebsdaten wurde die Unternehmensnummer neu aufgenommen. Der Datensatz wurde entsprechend angepasst, und die Änderungen wurden implementiert.

Mit der Abrechnung des Monats März 2024 wird automatisch eine Initialmeldung mit dem Meldegrund 09 erstellt und übermittelt. Dies dient dem Abgleich der Unternehmensnummern und der Betriebsnummern. Die Umsetzung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben, wobei die Automatisierung teil dieser ist.


EEL - elektronische Entgeltersatzleistung

LG-649 EEL - Aktualisierung des Datenaustausches für Entgeltersatzleistungen

Der Datensatz DSLW für den Austausch von Informationen zu Entgeltersatzleistungen wurde auf Version 12 aktualisiert. In dieser Version wurden spezifische Änderungen in den Datenbausteinen implementiert, um die Effizienz und Genauigkeit des Datenaustausches zu verbessern und zu gewährleisten.


eAU - elektronsiche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

LG-682 eAU - Integration von Kernprüfungen und Fehlertexten

Zum 01.01.2024 wurden wesentliche Kernprüfungen für das eAU-Verfahren veröffentlicht, welche nun erfolgreich in das System integriert wurden. Diese Kernprüfungen dienen dazu, die Struktur der Datensätze zu überprüfen und somit die Entstehung fehlerhafter Meldungen zu verhindern. Diese Implementierung zielt darauf ab, die Qualität und Konsistenz der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sicherzustellen.


GML57 elektronische Aufforderung zur Abgabe einer Gesonderten Meldung

LG-922 GML57 - Meldungen werden immer wieder storniert

Es wurde festgestellt, dass es in Einzelfällen noch dazu kommen kann, dass manuell erstellte GML57-Meldungen nach Erstellung automatisch und ohne ersichtlichen Grund, wieder storniert werden.

Die Fehlerquelle wurde ausfindig gemacht und die Prozesse des Stornierungsverhaltens wurden angepasst und optimiert.

Optimierung des Stornoverhaltens im GML57-Verfahren. Die Prozesse wurden angepasst und verbessert.


A1-Antrags- und Bescheinigungsverfahren

LG-652 A1-Verfahren - Anpassungen im Datensatz auf Version 1.7

Im Rahmen der fortlaufenden Aktualisierungen wurden die Datensätze im A1-Verfahren entsprechend den Vorgaben überarbeitet und angepasst. Diese Änderungen betreffen sowohl Pflichtfelder als auch Kann-Felder im Datensatz, wodurch die Konformität mit den aktuellen Anforderungen sichergestellt wird.

LG-306 A1-Verfahren - Aufnahme der Telearbeit in der Ausnahmevereinbarung

Im Zuge der allgemeinen Anpassungen im A1-Verfahren wurde die Eingabemaske erweitert. Insbesondere unter den Einsatzorten besteht nun die Möglichkeit, prozentuale Angaben zur Telearbeit an der Einsatzstelle zu machen. Diese flexible Erfassung kann entweder durch einen Schieberegler oder durch Direkteingabe erfolgen.

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LG-695 A1-Verfahren - Aktualisierung der Kernprüfung auf Version 2.1.0

Die Kernprüfungen im A1-Verfahren wurden auf die Version 2.1.0 aktualisiert, wobei die enthaltenen Änderungen erfolgreich in die Prüfung integriert wurden. Diese Aktualisierung dient der Optimierung und Anpassung der Kernprüfung an aktuelle Standards und Anforderungen.


Zahlstelle - Versorgungsempfängers

Zahlstellen - Anpassungen im Datensatz auf Version 5.02

Im Rahmen der fortlaufenden Aktualisierungen wurden die Datensätze im Zahlstellenverfahren entsprechend den Vorgaben überarbeitet und angepasst. Diese Änderungen betreffen sowohl Pflichtfelder als auch Kann-Felder im Datensatz, wodurch die Konformität mit den aktuellen Anforderungen sichergestellt wird.

Abruf der SV-Nummer wird für den Anwender verpflichtend

Seit dem 01.01.2024 ist es verpflichtend, vor der ersten DEÜV-Meldung die SV-Nummer anzufordern. Dies kann direkt aus dem GDI Lohn & Gehalt-Programm oder über eine elektronische Ausfüllhilfe erfolgen.

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Selbst wenn der Mitarbeiter bereits eine SV-Nummer mitgeteilt hat, muss die SV-Nummer elektronisch angefragt werden. Wenn die Nummer manuell eingetragen wird, erscheint eine Hinweismeldung, die darauf hinweist, dass die Nummer angefragt werden muss.

Sofern die DSRV im Einzelfall keine VSNR zurückmeldet und auch kein Versicherungsnummernnachweis vorgelegt werden kann, ist die Vorabbescheinigung oder die Beginn-Meldung ohne VSNR abzugeben. In diesen Fällen erhält die Zahlstelle die VSNR mit der Rückmeldung der Krankenkasse zur Feststellung der Beitragsabführungspflicht.

LG-906 Zahlstellen-Meldung an eine unzuständige Krankenkasse

Falls eine Meldung versehentlich an eine unzuständige Krankenkasse übermittelt wurde, erhält die Zahlstelle von dieser unzuständigen Krankenkasse eine Rückmeldung mit dem Abgabegrund "3 = unzuständige Krankenkasse". Auf Basis dieser Rückmeldung ist die Zahlstelle verpflichtet, die an die unzuständige Krankenkasse gesendete Meldung zu stornieren und die Meldung stattdessen an die zuständige Krankenkasse zu senden.

Nachdem eine Kassenmeldung mit dem Meldegrund "3 = unzuständige Kasse" empfangen wurde, wird ein harter Abrechnungsfehler angezeigt, bis die Krankenkasse im Kassenstamm geändert wurde. Sobald die Krankenkasse erfolgreich geändert wurde, generiert das System automatisch eine Stornomeldung an die unzuständige Kasse und eine neue Beginn-Meldung an die neu hinterlegte Kasse.

LG-907 Zahlstellen - Fehlerhafte Anzeige des Stornodatums

Es wurde festgestellt, dass bei einer Änderung des Sachverhaltes, die zu einem Storno geführt hat und danach wieder rückgängig gemacht wurde, das ursprüngliche Stornodatum in der Originalmeldung bestehen bleibt. Dies führte dazu, dass unnötigerweise neue Meldungen generiert wurden. Mit dem aktuellen Update wird dieser Fehler behoben, und die Stornierungen von Meldungen erfolgen wieder reibungslos.

LG-909 Zahlstellen - Kennzeichnungspflicht bei Leistungsanteilen

Bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ist anzugeben, ob hierin Leistungsanteile enthalten sind aus Altersvorsorgevermögen nach § 92 EStG („betriebliche Riesterrente“) oder die der Versorgungsbezieher nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer aus nicht durch den Arbeitgeber finanzierten Beiträgen erworben hat („Privatanteil“). Derartige Leistungsanteile sind nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB V kein Versorgungsbezug und nicht im zu meldenden Zahlbetrag zu berücksichtigen.

Die Grundstellung ist bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unzulässig. (Art_VB =5)
0 = Grundstellung
1 = Nein
2 = Ja

Das Feld "Leistungsanteil" in der Rubrik "Sozial" ermöglicht die Hinterlegung dieser Informationen. Diese Angaben werden dann in der Meldung vom zu meldenden Betrag abgezogen, und das Feld "ANTAUS" im Baustein DBZK wird entsprechend gesetzt.

Es ist wichtig, diese Informationen für alle Versorgungsbezieher zu hinterlegen.


DASBV - Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen

LG-878 DASBV - Entfallende Meldungen im DEÜV-Verfahren

Im Zuge der DEÜV-Anpassungen für das DASBV-Verfahren wurden Datensätze und Datenbausteine für den Jahreswechsel modifiziert. Nachfolgend sind die entfallenden Datensätze und Meldegründe aufgeführt:

Gesamtaufstellung der entfallenden Datensätze und Meldegründe

Folgende Datensätze sowie bestimmte Meldegründe werden nicht an die DASBV übermittelt:

  • Datensätze zur Betriebsdatenpflege (DSBD)

  • Datensätze Fehlzeiten (DSFZ)

  • 17 (Meldung über den Beginn einer Elternzeit (ab 01.01.2024))

  • 20 (Sofortmeldung)

  • 37 (Meldung über das Ende einer Elternzeit (ab 01.01.2024))

  • 57 (Gesonderte Meldung nach § 194 SGB VI)

  • 58 (GKV-Monatsmeldung)

  • 59 (Entgeltmeldung für unständig Beschäftigte)

  • 91 (Sondermeldung UV; Wegfall ab 01.01.2016)

  • 92 (Besondere Jahresmeldung zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung))

  • 94 (Jahresmeldung bei Schließung der Mitgliedschaft durch die Krankenkasse)

  • 95 (Abmeldung wegen Schließung der Mitgliedschaft durch die Krankenkasse)

  • 99 (Vergabe oder Rückmeldung einer Versicherungsnummer)

Gesamtaufstellung der entfallenden Datenbausteine

Bei den DEÜV-Meldungen an die DASBV entfallen die Datenbausteine

  • Europäische Versicherungsnummer (DBEU)

  • Unfallversicherung (DBUV)

  • Knappschaft/Bahn/See (DBKS)

  • Sozialversicherungsausweis (DBSV)

  • Vergabe/Rückmeldung (DBVR)

  • Rückmeldung des Zusammentreffens bei geringfügiger Beschäftigung (DBRG)

  • Sofortmeldung (DBSO)

  • Krankenversicherung (DBKV)

  • Bestandsabweichung (DBBM)

  • Steuerdaten (DBST)

LG-884 DASBV - Änderungen Beitragserhebungsmeldung

Die Version des DSBE-Datensatzes wurde von "04" auf "05" aktualisiert. Fehlerprüfungen wurden angepasst, und Änderungen aus dem DSME für das DASBV-Verfahren wurden übernommen.

LG-879 DASBV - Meldezeitraum - Abgerechneter Monat

Für Meldungen an die DASBV ist der abgerechnete Monat (ABMO) anzugeben, zu dem die Daten gehören. Hierbei ist zu beachten, dass der abgerechnete Monat vor dem Verarbeitungsmonat liegt. Meldungen können ab Januar 2009 für abgerechnete Monate eingereicht werden. Die Beispiele veranschaulichen verschiedene Szenarien für die korrekte Angabe von ABMO und VEMO.

Beispiel 1: Entgeltabrechnung für Monat August 2023, Abrechnung am 24.08.2023
ABMO = 202308
VEMO = 202308

Beispiel 2: Entgeltabrechnung für Monat August 2023, Abrechnung am 05.09.2023
ABMO = 202308
VEMO = 202309

Beispiel 3: Entgeltabrechnung für Monat September 2023, Abrechnung am 24.08.2023
(vorschüssig)
ABMO = 202309
VEMO = 202308

Beispiel 4: Rückrechnung für Monat August 2023, Abrechnung am 09.09.2023
ABMO = 202308
VEMO = 202309

Beispiel 5: Rückrechnung für Monat August 2023, Abrechnung am 09.10.2023
ABMO = 202308
VEMO = 202310

ABMO= akt. Periode

VEMO= Zeitstempel


Baulohn

LG-947 Bauhauptgewerbe - Branchenmodell: Beitragssätze anpassen

Zum 01.01.2024 wurde der Beitragssatz im Branchenmodell 2 - Bauhauptgewerbe von 20,8 % auf 20,5 % gemäß den Vorgaben von SOKA Bau angepasst. Die automatische Anpassung erfolgt mit dem Jahreswechsel von 12/23 auf 01/24. Es wird empfohlen, diese Änderung nach dem Jahreswechsel zu überprüfen.

Die Anpassung betrifft ausschließlich die Branche Bauhauptgewerbe.

Gew. Arbeitnehmer Bund West: Absenkung Gesamtbeitrag von 20,8% auf 20,5%
Angestellte Bund West bleibt der Gesamtbeitrag bei 85 Euro

Gew. Arbeitnehmer Berlin West: Absenkung Gesamtbeitrag von 25,75% auf 25,65%
Angestellte Berlin West bleibt der Gesamtbeitrag bei 85 Euro

Gew. Arbeitnehmer Bund Ost: Beitrag bleibt bei 18,7%
Angestellte Bund Ost: Anstieg der Angestelltenbeiträge von 45,50 Euro auf 53 Euro

Gew. Arbeitnehmer Berlin Ost: Beitrag erhöht sich von 23,65% auf 23,85%
Angestellte Berlin Ost: Anstieg der Angestelltenbeiträge von 45,50 Euro auf 53 Euro

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Bitte prüfen Sie die Werte im Branchenmodel unter Beiträge/Auszahlungen und Ausbildungsvergütung.

LG-1038 Malerkasse - Anpassung Beitragsbemessungsgrenze 01.2024

Zum 01.01.2024 erfolgt eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze (West) von 7.300,00 € auf 7.550,00 € für die Malerkasse. Diese Änderung sollte bei der Berechnung und Abrechnung beachtet werden.

LG-932 Stundenerfassung | Zugriffsverletzung

Ein bekanntes Problem wurde identifiziert, bei dem im Korrekturmodus nach einer Neuberechnung eine Zugriffsverletzung auftritt. Die Programmstelle, die diesen Fehler verursacht, wurde gefunden und ausgebaut. Nach dieser Anpassung sollte bei einer erneuten Berechnung der Korrektur diese Fehlermeldung nicht mehr auftreten.

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