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Lohn & Gehalt 8.21.1.3970 (30.01.2023) (Hotfix)

Lohn & Gehalt 8.21.1.3970 (30.01.2023) (Hotfix)

 

WICHTIG: Der Hotfix 8.21.1.3970 wurde auf Grund technischer Problem vorerst zurückgezogen. Wir arbeiten an einer Lösung und werden schnellst möglichst eine neue Version veröffentlichen!

 

 

Meldung auf dem Hauptbildschirm (Sie müssen mindestens die Version 8.21.1.3932 installiert haben, damit die Update-Meldung erscheint)

WICHTIG: Bitte beenden Sie vor dem Starten des Updates manuell den Lohn-Service Webbrowser, falls dieser in Ihrer Taskleiste (unten rechts) aktiv sein sollte (Rechtsklick auf das Symbol ⇒ Beenden). Wird der Lohn-Service Webbrowser nicht beendet, kann das Update unter Umständen nicht durchgeführt werden.

 

Änderung der Mindesturlaubsvergütung (MvV)  ab 2023 Bauhauptgewerbe

Eine Neuberechnung über alle Mitarbeiter für den Monat Januar muss zwingend durchgeführt werden.

 

Änderung der Berechnungsformel MuV ab 01/2023

Die alte Berechnungsformel gilt bis 31.12.2022 und für Korrekturen in Zeiträume vor 2023.

 

Alte Berechnungsformel 2022:

Mindesturlaubsvergütung =

(Bruttolohn / lohnzahlungspflichtige Stunden) x Prozentsatz Mindesturlaubsvergütung x Anzahl Ausfallstunden

Beispiel: Die alte Formel mit Bezug auf den Referenzmonat November

Die Mindesturlaubsvergütung für Saisonkurzarbeit errechnet sich prozentual vom letzten Bruttolohn vor dem Saisonkurzarbeitszeitraum. In der Regel ist dies der Monat November.

Im Beispiel die Abrechnung Dezember mit der 22,5 Std. Regel:

 

Neue Berechnungsformel 2023:

Bruttostundenlohn x Prozentsatz Mindesturlaubsvergütung x Anzahl Ausfallstunden

Hinweis: Ist kein Stundenlohn in der Bruttolohnerfassung vorhanden, wird der vereinbarte Stundenlohn aus den Personalstammdaten „Bescheinigung“ zur Berechnung herangezogen.

Beispiel:

Stundenlohn in der Bruttolohnerfassung:

MuV Berechnung:

Kein Stundenlohn in der Bruttolohnerfassung (gesamter Monat S-KUG/ Krankengeldbezug)

MuV Berechnung aus:

 

Mindesturlaub: Prozentsätze (KUG/SKUG/Krankheit)

Die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung erfolgt ab der 1. Ausfallstunde mit 12,5 % bei Schwerbehinderten (Swb.) mit 14,6 %.

Branchenmodell

 

Verfallfristen der MuV

  • KUG/SKUG: MuV verfällt zum 31.12. des Folgejahres

  • Krankheit: MuV verfällt zum 31.03. des Folge-Folgejahres

 

Zusammenfassung: Grundlage ist nun der Bruttostundenlohn.

  • Bei verschiedenen Stundenlöhnen in einer Abrechnung / Personalnummer, wird ein Durchschnittsstundenlohn ermittelt.

  • Die Division der lohnfortzahlungspflichtigen Stunden entfällt

  • Der Prozentsatz der Mindesturlaubsvergütung sind nun feste Vorgabewerte aus dem Branchenmodell

  • 91/22,5 (Dezember 2022) Stundenregel ist ab 2023 abgeschafft (MuV Anspruch entsteht ab der ersten Ausfallstunde)

  • Bei Krankengeld ist zwingend die Lohnart „Krankengeld“ zu nutzen, damit die KG-Bezugsstunden dem Programm zur Verfügung stehen. Die Lohnart ist nur für „Einheiten“ zuständig, nicht für „Beträge“

Die Lohnart „Krankengeld“ hat einen Statistik-Charakter und muss auch nicht gedruckt werden. Wichtig ist das Statistik-Kennzeichen:

Dies wirkt sich in der Statistikzeile (Personalverwaltung), auf die “KG-Bez.” Stunden aus. Bsp. 167,5 Stunden Krankengeld

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Allgemeines:

(Quelle: SoKa Bau)

Anmerkung: Vorschläge, die zur Optimierung „MuV“ dienen, können Sie gerne an QS@Gdi.de (Herrn Fitzner) richten.

 

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