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Lohn & Gehalt 8.23.2.4934 (27.02.2025)

Lohn & Gehalt 8.23.2.4934 (27.02.2025)

Aktuelle Meldung auf dem Hauptbildschirm (Sie müssen mindestens die Version 8.23.1.4885 installiert haben, damit die Update-Meldung erscheint):

WICHTIG: Bitte beenden Sie vor dem Starten des Updates manuell den Lohn-Service Webbrowser, falls dieser in Ihrer Taskleiste (unten rechts) aktiv sein sollte (Rechtsklick auf das Symbol ⇒ Beenden). Wird der Lohn-Service Webbrowser nicht beendet, kann das Update unter Umständen nicht durchgeführt werden.

Aktuelle Lohnserviceversion: 1.0.1.37

Allgemein

Erweiterung der Feldlänge für Kostenträger im DATEV-Export (LG-333)

Beim DATEV-Export wurde der Kostenträger bisher auf maximal 8 Stellen begrenzt, obwohl in der Fibu Kostenträger mit bis zu 12 Stellen erfasst werden können.

✅ Anpassung: Ab dieser Version wird der Kostenträger im DATEV-Export mit bis zu 12 Stellen übergeben. Die notwendigen Code-Anpassungen wurden vorgenommen, und die betroffenen Oberflächen sowie der Report wurden entsprechend erweitert.

Diese Anpassung stellt sicher, dass Kostenträger mit bis zu 12 Stellen korrekt exportiert, in der Bruttolohnerfassung vollständig dargestellt und im Report korrekt ausgegeben werden.

Fehlerhafte Berechnung des Pfändungsbetrags bei Vollstreckungsbeschluss (LG-2085)

In bestimmten Fällen wurde der vorgegebene Auszahlungsbetrag eines Vollstreckungsbeschlusses nicht korrekt berücksichtigt. Obwohl der Nettoauszahlungsbetrag im Beschluss eindeutig festgelegt war, berechnete das Programm einen zu hohen Betrag, sodass betroffene Mitarbeiter mehr ausgezahlt bekamen, als ihnen laut Beschluss zustand.

Ursache:
Der gesamte Vorrechtsbereich wurde durch das Programm einbehalten, anstatt den pfändbaren Betrag korrekt zu begrenzen. Dadurch wurde der maximal zulässige Pfändungsbetrag überschritten.

Lösung:
Die Berechnung wurde korrigiert. Ab dieser Version wird der Auszahlungsbetrag gemäß Vollstreckungsbeschluss nun automatisch eingehalten. Nach der Korrektur erscheint im Protokoll folgende Zeile zur Veranschaulichung der Berechnung.

Beispiel:
„Vom Nettoeinkommen 2.335,59 € kann per Gerichtsbeschluss (1.300,00 € / 50,00 %) ein Pfändungsbetrag von maximal 517,79 € einbehalten werden.“

🔹 Was bedeutet das für Sie?
Bestehende Pfändungen sollten überprüft werden, um sicherzustellen, dass frühere Abrechnungen nicht fehlerhaft waren. Falls erforderlich, kann eine Korrektur für zukünftige Abrechnungen eingeplant werden. Automatische Berechnungen erfolgen ab dieser Version wieder regelkonform.

Kinder bei Wiedereintritt nicht übernommen (LG-2226)

In bestimmten Fällen wurden Kinder eines Mitarbeiters nach einem Wiedereintritt nicht automatisch in den Stammdaten übernommen. Dies führte dazu, dass relevante Informationen für die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen fehlten und manuelle Nachträge erforderlich waren.

Ursache:
Beim erneuten Eintritt wurde das Eintrittsdatum neu gesetzt und die Austrittsdaten bereinigt. Jedoch wurden bisherige Kinderzuweisungen nicht automatisch rekonstruiert.

Lösung:
Ab dieser Version werden vorhandene Kinder beim Wiedereintritt korrekt übernommen und mit den aktuellen Daten der Abrechnungsperiode aktualisiert. Dadurch bleibt die Berechnung der PV-Beiträge und weiterer abhängiger Werte konsistent.

🔹 Was bedeutet das für Sie?
Bereits betroffene Fälle müssen manuell nachgetragen werden. Für zukünftige Wiedereintritte erfolgt die Übernahme der Kinder automatisch, wodurch zusätzlicher Aufwand für den Anwender entfällt.

Fehlende Anzeige in der Liste "Soll-Ist-Entgelt" (LG-2434)

Die Liste Statistik → Stunden → Soll-Ist-Entgelt blieb unabhängig von der gewählten Selektion leer.

Ursache:
Die Datenabfrage berücksichtigte ausschließlich Werte zum Stichtag BISDatum, wodurch keine Bewegungsdaten für den gesamten relevanten Zeitraum geladen wurden.

Lösung:

  • Die Abfrage wurde so angepasst, dass nun Daten für den gesamten betrachteten Monat berücksichtigt werden.

  • SQL-Optimierung: Die Selektion beschränkt sich jetzt auf die wirklich benötigten Felder, um die Performance zu verbessern.

  • Optische Anpassungen im Report, insbesondere an Bezeichnungen und Währungsangaben (€-Zeichen), wurden vorgenommen.

🔹 Was bedeutet das für Sie?
Die Liste wird jetzt wieder mit den korrekten Daten befüllt und vollständig dargestellt.

eAU Request und Response über SVNr verbunden (LG-2526)

Bei neuen eAU-Meldungen (ab 2025) wurde festgestellt, dass der Status ohne Versichertennummer (SVNr) im Response nicht korrekt in der Lohn-Personalmaske (Fehlzeiten) dargestellt wurde.

Ursache:
Die Versichertennummer in der eAU-Antwort war nicht verpflichtend, wodurch die Zuordnung und Anzeige des Status in der Lohn-Personalmaske fehlerhaft war. Außerdem wurde die Suche der eAU-Antwort fälschlicherweise über die SVNr durchgeführt.

Lösung:

  • Die Versichertennummer in der eAU-Antwort ist nun nicht mehr verpflichtend.

  • Die Suche der eAU-Antwort wurde auf das Aktenzeichen umgestellt, was eine zuverlässigere Zuordnung und Anzeige des Status ermöglicht.

🔹 Was bedeutet das für Sie?
Ab dieser Version werden eAU-Meldungen auch ohne Versichertennummer korrekt in der Lohn-Personalmaske (Fehlzeiten) dargestellt. Die Zuordnung der eAU-Daten erfolgt jetzt über das Aktenzeichen, wodurch die Anzeige des Status künftig fehlerfrei erfolgt.

Einbindung neuer Termine auf dem Startbildschirm (LG-2557)

Die Termine mit Informationen, wann Meldungen fällig sind, wurden erweitert.

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Steuer

Fehlende Abholung von bereitliegenden Meldungen auf dem Elster-Server (LG-2558)

Vereinzelt kommt es vor, dass Meldungen, die auf dem Elster-Server bereitliegen, nicht abgeholt werden können. Hauptursache ist, dass diese Meldungen bereits als abgeholt markiert wurden, insbesondere wenn sie während eines Debug-Log-Fehlers verarbeitet wurden.

Lösung:
Um betroffene Kunden in die Lage zu versetzen, das Problem eigenständig zu lösen, wurde ein neuer Dialog zur Abholsteuerung implementiert. Dieser ermöglicht folgende Einstellungen:

  • Zeitraum „Von – Bis“: Eingrenzung des Abholzeitraums für gezielte Abrufe.

  • Option zur erneuten Abholung bereits markierter Meldungen: Kunden können entscheiden, ob bereits als abgeholt markierte Meldungen erneut abgerufen werden sollen.

🔹 Was bedeutet das für Sie?

  • Falls Meldungen nicht wie erwartet erscheinen, kann jetzt über den neuen Dialog eine erneute Abholung aller Meldungen für den ausgewählten Zeitraum erfolgen.

Zur Einstellung der Abholungseinstellung / der Postfacheinschränkung wurde Folgendes implementiert.

Nach Bestätigen der Pin des Elster-Zertifikats wird nun folgendes Fenster aufgerufen:

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Hier kann folgendes eingestellt werden:

  • Abholungszeitraum:

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Hier werden standardmäßig der Vormonat (Intern der Erste des Vormonats) als Von-Datum und der aktuelle Monat (Intern der letzte des aktuellen Monats) als Bis-Datum eingesetzt. Hier kann der Kunde nach Wahl bis zu fünf Monate zurück einstellen:

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  • Checkbox - Meldungen erneut abholen:

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Mit dem Setzten dieser Checkbox, wird bei einer ELStAM-Abholung, alles abgeholt, was sich für den eingestellten Zeitraum und die Steuernummer des Mandanten auf dem Elster-Server des Finanzamtes befindet. Um Sicherzugehen, dass wir den Anwender darüber informieren, was durch die Checkbox geschieht, taucht beim Versuch Diese zu setzen ein Infofenster auf:

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Dieses muss mit OK bestätigt werden, damit die Checkbox gesetzt wird. Falls der Abbrechen-Button betätigt wird, bleibt der Haken der Checkbox draußen.


Nachdem die Einstellung für die Abholung getroffen wurden, kann die Abholung angestoßen oder abgebrochen werden:

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DLS-Datenexport | Fehlerhafte Verarbeitung des pauschalen Steuersatzes behoben (LG-2540)

Beim DLS-Export konnte es zu dem Fehler "* ist kein Integerwert" kommen. Der Fehler trat auf, wenn in der Lohnabrechnung ein nicht numerischer Wert als Schlüssel für den pauschalen Steuersatz gespeichert wurde.

Lösung:

  • Der Export wurde so angepasst, sodass er keine ungültigen Werte mehr zurückliefert.

  • Der Fehler wurde durch eine Prüfung und Bereinigung der Datenverarbeitung behoben, sodass nur noch numerische Werte übergeben werden.

🔹 Was bedeutet das für Sie?
Die Erstellung der DLS-Exportdaten erfolgt nun fehlerfrei, auch wenn in den Quelldaten unvorhergesehene Einträge vorhanden sind.

Otter-Schnittstelle | Proxy-Parameter analog zu ERiC implementiert (41.2.6) (LG-2463)

Bisher wurden Proxy-Parameter für die Otter-Schnittstelle nicht vollständig berücksichtigt, wodurch die Nutzung eines Proxy-Servers für die Abholung von LStB-Protokollen und ELStAM-Meldungen eingeschränkt war.

Lösung:

  • Proxy-Parameter werden nun auch in die Otto.dll / Otter-Instanz übergeben und analog zur ERiC-Schnittstelle verarbeitet.

  • Protokolleinträge dokumentieren die erfolgreiche oder fehlerhafte Parameter-Übergabe.

🔹 Was bedeutet das für Sie?
Mit diesem Update werden nun bei einer vorhandenen proxy.ini die Proxy-Werte auch in die Otto.dll übertragen, wodurch die Abholung von LStB-Protokollen und ELStAM-Meldungen über einen Proxy-Server wieder uneingeschränkt möglich ist.

Wegfall der 1/5-Regelung ab 2025 (LG-2545)

Ab 2025 darf die 1/5-Regelung bei der Berechnung der Lohnsteuer für entsprechend geschlüsselte Einmalzahlungen nicht mehr herangezogen werden, wenn diese Zahlungen nach Dezember 2024 erfolgen.

Ursache:
Die gesetzliche Änderung zur Besteuerung von Einmalzahlungen erfordert den Wegfall der 1/5-Regelung, die bisher in bestimmten Fällen angewendet wurde, um die Steuerlast zu verringern.

Lösung:

  • Die 1/5-Regelung wird ab sofort nicht mehr angewendet, wenn die Einmalzahlung nach Dezember 2024 erfolgt.

  • Die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt nun ohne diese Regelung, was eine höhere Steuerlast für entsprechende Einmalzahlungen zur Folge hat.

  • Im Abrechnungsprotokoll kann nachvollzogen werden, dass die 1/5-Regelung nicht mehr angewendet wird.

🔹 Was bedeutet das für Sie?

  • Alle Einmalzahlungen, die nach Dezember 2024 erfolgen, müssen unter der neuen Berechnungsweise erfolgen, ohne die 1/5-Regelung.

  • Überprüfen Sie bitte bestehende Einmalzahlungen, die nach dem Stichtag Januar 2025 erfolgen, um sicherzustellen, dass diese korrekt ohne die 1/5-Regelung abgerechnet werden.

LStB: Reset von fehlerhaften LStB aufgrund bereits versandter Meldungen (LG-2553)

Bei der Übertragung von Lohnsteuerbescheinigungen (LStB) kann es vorkommen, dass diese abgewiesen werden, weil bereits Datensätze auf dem Server des Finanzamtes gespeichert sind. Dies kann aufgrund eines Abbruchs der LStB-Sendung oder durch einen Programmfehler bzw. Computerabsturz passieren.

Ursache:
Durch den Abbruch der Sendung wurden die Datensätze nicht korrekt übertragen und mussten aufgrund bereits gespeicherter Daten auf dem Server des Finanzamtes abgelehnt werden. Der Fehler führte zu einer fehlerhaften Statusanzeige.

Lösung:

  • Es wurde eine Funktion integriert, mit der abgewiesene Datensätze, die den Fehler “Zu der Anweisung ELStAM mit Anweisungsart Neu und externer KM-Identifikation XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX sind bereits Daten gespeichert” und “Das Transferticket der Ursprungslieferung ist XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX.” aufwiesen, auf den ursprünglichen Status zurückgesetzt werden können.

  • Über den Menüpunkt “LStB auf Originalticket umstellen” können die betroffenen LStB-Datensätze zurückgesetzt werden.

  • Nach dem Reset können die LStB-Daten wie gewohnt erneut abgeholt werden.

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🔹 Was bedeutet das für Sie?

  • Abgewiesene LStB-Datensätze können jetzt problemlos zurückgesetzt und erneut abgeholt werden.

  • Überprüfen Sie bitte die Protokolle für zurückgesetzte LStB-Datensätze, um sicherzustellen, dass diese korrekt übermittelt werden.

Steuermerkmale, sind bei erneutem Öffnen des ELStAM-Assistenten trotz bereits erfolgter Übernahme, wieder aufgelistet. (LG-2547)

Bei der Übertragung der ELStAM-Meldungen über den ELStAM-Assistenten konnte es vorkommen, dass bereits eingespielten Steuermerkmale wieder aufgelistet wurden. Dies führte dazu, dass diese erneut übernommen werden mussten, da auch ein Hinweis auf dem Startbildschirm angezeigt wird welcher darauf hinweist, dass Steuermerkmale noch zu übernehmen sind.

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Übernahme der Steuermerkmale

Lösung:

  • Die Übernahme der Steuermerkmale wurde optimiert

🔹 Was bedeutet das für Sie?

Die übermittelten Steuermerkmale der Mitarbeiter werden korrekt übernommen und entsprechend markiert. Es kann jedoch in einzelnen Fällen dazu kommen, dass nach der Installation des Updates ein letztes Mal die bereits eingespielten Steuermerkmale erneut übernommen werden müssen.


Sozial

euBP | Einschränkung des Auswertungszeitraums ab 2023 und Prüfung der Datenverfügbarkeit (LG-2477)

Bisher konnten für eine euBP-Datenlieferung beliebige Zeiträume hinterlegt werden, jedoch werden tatsächlich nur Daten ab dem 01.01.2023 berücksichtigt. Dies war für Anwender nicht ersichtlich und führte zu möglichen Fehleingaben.

Lösung:

  • Die Oberfläche wurde überarbeitet, sodass bereits bei der Eingabe des Zeitraums geprüft wird, ob dieser vor dem 01.01.2023 liegt.

  • Falls ein nicht zulässiger Zeitraum angegeben wird:

    • Ein Hinweis informiert den Anwender über die Einschränkung.

    • Das entsprechende Eingabefeld wird rot markiert, um die Korrektur zu erleichtern.

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🔹 Was bedeutet das für Sie?
Durch diese Anpassung wird sichergestellt, dass nur gültige Zeiträume für die Datenlieferung erfasst werden, wodurch Fehleingaben und mögliche Irritationen vermieden werden.

Überarbeitung euBP – Einträge werden nicht bearbeitet und können auch nicht gelöscht werden (LG-2533)

Es wurde festgestellt, dass euBP-Datenlieferungsaufträge nicht bearbeitet wurden.

Ursache:
Es fehlte eine zeitlich gesteuerte Aufgabe (scheduled task), die für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Aufträge verantwortlich war. Außerdem war die Löschfunktion für Aufträge nicht implementiert, was das Löschen von Aufträgen verhinderte.

Lösung:

  • Eine zeitlich gesteuerte Aufgabe wurde hinzugefügt, die nun dafür sorgt, dass die Datenlieferungsaufträge ordnungsgemäß abgearbeitet werden.

  • Der Löschen-Button für Datenlieferungsaufträge wurde eingebaut. Ab sofort können Aufträge gelöscht werden, sofern sie noch nicht versendet wurden.

🔹 Was bedeutet das für Sie?

  • Bestehende, noch nicht versendete Aufträge, können jetzt gelöscht werden.

  • Zukünftige Datenlieferungsaufträge werden automatisch bearbeitet und versendet

Fehlende Darstellung von AAG-Meldungen im Ausdruck (LG-1828)

In bestimmten Fällen wurden AAG-Meldungen im Meldecenter zwar fehlerfrei versendet, konnten jedoch nicht korrekt gedruckt werden. Statt der tatsächlichen Meldungen wurde nur eine Meldung mit der PN 0 ohne personenbezogene Daten erstellt.

Lösung: Die Erzeugung der Ausdrucke wurde korrigiert, sodass nun alle versendeten AAG-Meldungen vollständig im Report erscheinen. Die Anzahl der gedruckten Seiten entspricht der Anzahl der tatsächlich übermittelten Meldungen.

Fehlende Endemeldung bei Elternzeit (MG 37) (LG-1890)

In bestimmten Konstellationen wurde die Meldung über den Beginn der Elternzeit (MG 17) korrekt erstellt, die zugehörige Endemeldung (MG 37) jedoch nicht automatisch generiert. Dies betraf Fälle, in denen im letzten Monat der Elternzeit keine Sozialversicherungstage mehr vorlagen.

✅ Lösung: Die Meldeerstellung wurde korrigiert, sodass die Endemeldung (MG 37) jetzt zuverlässig erzeugt wird, unabhängig davon, ob die Elternzeit für gesetzlich oder privat Versicherte gemeldet wird.

Fehlende Berechnung und Anzeige von Wertguthaben bei Altersteilzeit (LG-1924)

Seit Juli 2024 wurde in bestimmten Fällen das erfasste Wertguthaben in der Bruttolohnerfassung zwar als Bruttobestandteil berücksichtigt, jedoch nicht wie vorgesehen mit der Systemlohnart 9903 im Nettoabzug verrechnet. Betroffene Kunden mussten den Abzug manuell erfassen, was jedoch nicht der korrekten Berechnung entspricht.

Ursache:
Die Ursache lag in einer Anpassung im Rahmen der EUBP-Umstellung. In der relevanten Datenbank-Prozedur GDI_LART_POSITIONEN wurde die Berechnung der Systemlohnart 9903 im Zusammenhang mit dem Flexi-Gesetz versehentlich deaktiviert.

Lösung:
Die Berechnung wurde korrigiert, sodass das Wertguthaben wieder automatisch im Nettoabzug berücksichtigt wird.

🔹 Was bedeutet das für Sie?
Falls in der Vergangenheit Wertguthaben nicht korrekt abgezogen wurde, sollte geprüft werden, ob betroffene Abrechnungen korrigiert oder manuelle Nettoabzüge rückgängig gemacht werden müssen. Neue Abrechnungen erfolgen nun wieder mit korrekter Verrechnung.

Vorgabedaten | Korrektur der Winterumlage für Dachdecker (LG-2515)

Für den Januar 2025 wurde die Winterumlage für Dachdecker nicht korrekt in den Vorgabedaten hinterlegt. Anstelle der korrekten Werte von 1,6 % (1,0 % AG / 0,6 % AN) waren noch die vorherigen Werte 1,2 % AG / 0,8 % AN eingetragen.

Anpassungen und Maßnahmen:

  • Die Vorgabedaten wurden korrigiert, indem der Datensatz für ZVBEITRAG_6 (Dachdecker) in der Datei LO_Vorgabedaten.zip für Januar 2025 angepasst wurde.

  • Die MasterDB wurde entsprechend aktualisiert, um künftige Fehler zu vermeiden.

  • Ein DBUpdateJob wurde implementiert, um bereits vorhandene fehlerhafte Datensätze für 2025 zu korrigieren.

    • Hintergrund: Die Reorganisation überschreibt die Branchenmodell-Werte nicht automatisch, da diese von Kunden individuell angepasst werden können (z. B. aufgrund von Ost-/West-Unterschieden). Standardmäßig werden die West-Werte ausgeliefert.

    • Damit bestehende Einträge aktualisiert werden, erfolgt die Korrektur gezielt über den Update-Job.

🔹 Was bedeutet das für Sie?
Die Winterumlage für Dachdecker wird nun für Januar 2025 mit den korrekten Werten berücksichtigt. Bereits gespeicherte Daten werden durch den DBUpdateJob automatisch berichtigt, sodass eine manuelle Anpassung für betroffene Mandanten nicht erforderlich ist.


Bekannte Probleme

Fehlerhafte Buchungsbelege

Es gibt noch Probleme mit fehlerhaften Buchungsbelegen. Die Ursache wurde bereits analysiert, und wir arbeiten an einer Lösung.

 

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