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Lohn & Gehalt 8.23.1 (16.01.2025) Jahreswechselversion

Lohn & Gehalt 8.23.1 (16.01.2025) Jahreswechselversion

Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch!

Das Live-Update 8.23.1. installiert das Jahresupdate für 2025

Wichtige Vorbemerkungen:

 

ACHTUNG:
Führen Sie vor der Installation unbedingt eine Datensicherung durch.

Installieren Sie die neue Version erst, wenn Ihnen die neue Lizenz für 2025 vorliegt.

Einführung eines neuen Lizenzsystems für GDI Lohn & Gehalt Classic und Vision

Sehr geehrte Damen und Herren,

Fmit der Einführung eines neuen Lizenzsystems in unseren Produkten GDI Lohn & Gehalt Classic und GDI Lohn & Gehalt Vision wird der bisherige Namenseintrag abgelöst.

Für den Abruf der neuen Lizenzen ist eine aktive Internetverbindung erforderlich, um die Kommunikation mit unserem Lizenzserver sicherzustellen. Dieses neue System ermöglicht eine moderne und effizientere Lizenzverwaltung.

Detaillierte Anleitungen und Hilfestellungen stehen Ihnen sowohl im Produktbereich als auch im öffentlichen Bereich zur Verfügung.

Funktionsweise des Live Updates & Lizenzabrufes

 

WICHTIG: Bitte beenden Sie vor dem Starten des Updates manuell den Lohn-Service Webbrowser, falls dieser in Ihrer Taskleiste (unten rechts) aktiv sein sollte (Rechtsklick auf das Symbol => Beenden). Wird der Lohn-Service Webbrowser nicht beendet, kann das Update unter Umständen nicht durchgeführt werden.

Abkündigung alter Windows-Betriebssysteme

Es wird dringend empfohlen, die Abkündigungszeiten seitens Microsoft bezüglich älterer Windows-Betriebssysteme zu beachten. Aufgrund dieser Abkündigung können steuerlich relevante Meldungen möglicherweise nicht mehr über das MeldeCenter abgesetzt werden. Elster richtet sich bei seinen Terminen direkt nach den Abkündigungszeiten von Windows. Bitte aktualisieren Sie Ihre Systeme entsprechend, um Unterbrechungen bei steuerlichen Meldungen zu vermeiden.

Windows-Versionen CLIENT:

Windows-Versionen CLIENT:

Windows-Versionen SERVER:

Momentan unterstützt:
Windows 10 Home, Pro, Enterprise
Windows 11 Home, Pro, Enterprise

Momentan unterstützt:
Windows Server 2016
Windows Server 2019
Windows Server 2022

Ausgelaufende Versionen:
Windows Server 2012 (Ende: Oktober ‘23)
Windows Server 2012 R2 (Ende: Oktober ‘23)

Alle Versionen, die hier nicht genannt sind, haben das Ende Ihres Lebenszykluses bereits erreicht! Diese Systeme können nicht mehr eingesetzt werden (z. B. Windows Vista, 7, 8, 8.1, Server 2008, Server 2008, Server 2012, R2)!

Leiten Sie ggf. eine Umstellung Ihrer Altsysteme in die Wege, sodass Ihnen keinerlei Nachteile entstehen!


Informationen:

Verzögerung beim Release des BA-BEA-Moduls

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass sich die Veröffentlichung des BA-BEA-Moduls leider erneut verzögert. Trotz intensiver Bemühungen unsererseits steht die erforderliche Zertifizierung noch aus, weshalb ein Release zum Anfang Januar 2025 nicht möglich ist.

Wir bedauern diese Verzögerung zutiefst und verstehen, dass dies für Sie möglicherweise mit Unannehmlichkeiten verbunden ist. Unser oberstes Ziel bleibt es, Ihnen ein fehlerfreies und vollständig zertifiziertes Modul bereitzustellen, das allen Anforderungen gerecht wird.

Wir stehen weiterhin in engem Kontakt mit den zuständigen Stellen, um den Zertifizierungsprozess so schnell wie möglich abzuschließen. Sobald ein neuer Veröffentlichungstermin feststeht, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Team selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr GDI-Team

Ankündigung: Anpassungen im Steuer-PAP 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie über die bevorstehenden Änderungen im Programmablaufplan (PAP) 2025 informieren. Der neue PAP befindet sich aktuell noch im Entwurf (Stand 06.01.2025) und wurde noch nicht final veröffentlicht. Sobald die Freigabe erfolgt, wird die Umsetzung in unserem System zeitnah abgeschlossen und das Update bereitgestellt.

Wichtige Änderungen im PAP 2025:
Auf Basis des Steuerfortentwicklungsgesetzes vom Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 449) ergeben sich voraussichtlich folgende Anpassungen:

  • Einkommensteuertarif: Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro (bisher: 11.784 Euro).

  • Kinderfreibetrag: Erhöhung auf 4.800 Euro (bzw. 9.600 Euro für zusammen veranlagte Eltern, bisher: 4.770 Euro bzw. 9.540 Euro).

  • Freigrenze Solidaritätszuschlag: Anhebung auf 19.950 Euro (bisher: 18.130 Euro).

Zusätzlich sind folgende Werte bereits im Entwurf des PAP 2025 berücksichtigt:

  • Beitragsbemessungsgrenzen:

    • Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: 66.150 Euro (2024: 62.100 Euro).

    • Rentenversicherung: 96.600 Euro (2024: BBG West 90.600 Euro, BBG Ost 89.400 Euro).

  • Beitragssätze:

    • Gesetzliche Krankenversicherung: 14,0 % (ermäßigt, unverändert).

    • Pflegeversicherung: 3,60 % (Zuschlag für Kinderlose: 0,6 %, Beitragsabschläge für Kinder unverändert).

    • Rentenversicherung: 18,6 % (unverändert).

    • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 2,5 % (2024: 1,7 %).


Allgemein:

Implementierung von MOD-IDs

Mit diesem Update wurden MOD-IDs (Modifikations-Identifikatoren) in das System integriert. Diese IDs dienen der eindeutigen Kennzeichnung von Modifikationen innerhalb der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie verwandter Prozesse. Sie ermöglichen eine präzise Verfolgung von Änderungen und stellen sicher, dass Anpassungen regelkonform und nachvollziehbar umgesetzt werden.

Umsetzung:

  • Eindeutige Identifikation:
    Jede Modifikation wird durch eine eindeutige MOD-ID gekennzeichnet, wodurch Änderungen im System nachvollziehbar dokumentiert werden können.

  • Erweiterung der Validierungslogik:
    Die Validierungsregeln wurden angepasst, um sicherzustellen, dass nur gültige MOD-IDs verwendet werden. Dies minimiert das Risiko von Fehleingaben oder inkorrekten Zuordnungen.

  • Integration in bestehende Prozesse:
    Die MOD-IDs wurden nahtlos in alle relevanten Prozesse integriert, darunter die Lohnabrechnung, die Betriebsprüfung und die Datenübermittlung an externe Stellen wie Sozialversicherungsträger.

  • Berücksichtigung in Rückmeldungen:
    Rückmeldungen und Fehlerhinweise, die MOD-IDs betreffen, werden klar und übersichtlich im System dargestellt, um eine schnelle und effiziente Bearbeitung zu ermöglichen.

Zusammenfassung:
Die Implementierung der MOD-IDs stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Nachvollziehbarkeit und Qualitätssicherung in der Lohn- und Gehaltsabrechnung dar. Mit dieser Funktion können Anwender Änderungen effektiv verfolgen, analysieren und den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden. Die MOD-IDs sind ab sofort im System aktiv und werden automatisch in den relevanten Prozessen berücksichtigt.

Implementierung der neuen AGB

Mit diesem Update wurden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vollständig implementiert. Die Änderungen stellen sicher, dass die vertraglichen Regelungen den aktuellen rechtlichen Anforderungen und Unternehmensrichtlinien entsprechen.

Umsetzung:

  • Inhaltliche Anpassungen:
    Die neuen AGB wurden umfassend überarbeitet, um den gesetzlichen Vorgaben und neuesten Standards gerecht zu werden. Dies betrifft insbesondere Regelungen zu Datenschutz, Haftung und Vertragslaufzeiten.

  • Systemintegration:
    Die neuen AGB wurden in das System integriert, sodass diese bei der Anmeldung und in den relevanten Geschäftsprozessen automatisch berücksichtigt werden.

Demodaten für das Jahr 2025

Mit der Jahreswechselversion werden aktuelle Demodaten für das Jahr 2025 bereitgestellt. Diese umfassen alle relevanten Daten, die für die Abrechnung im neuen Jahr benötigt werden, wie Lohnarten, Beitragssätze und weitere Einstellungen.

Wichtige Hinweise:
Die Demodaten werden ohne Gewähr auf rechtliche Richtigkeit ausgeliefert. Vor der Verwendung ist es zwingend erforderlich, dass alle enthaltenen Einstellungen sorgfältig überprüft und bei Bedarf an die individuellen Anforderungen angepasst werden.
Diese Demodaten dienen als Vorlage und unterstützen Anwender bei der Einrichtung des Systems für das Jahr 2025.

Lohnschnellauskunft – Aktualisierung und Erweiterung

Die Lohnschnellauskunft wurde überarbeitet und an die Rahmenbedingungen für das Jahr 2025 angepasst. Mit diesem Update können Anwender nun Lohnsimulationen sowohl für das Jahr 2024 als auch für das Jahr 2025 durchführen.

Änderungen und Neuerungen:

  • Aktualisierung der Berechnungsgrundlagen für das Jahr 2024.

  • Erweiterung um die Möglichkeit, Simulationen für das Jahr 2025 durchzuführen.

Die Lohnschnellauskunft bietet damit eine verlässliche Grundlage für Prognosen und Planungen in beiden Jahren.

Neue Perfidia SV Check Version

Mit der Jahreswechselversion wurde der neue Perfidia SV Check implementiert. Die aktualisierte Perfidiaversion 1.7.0.134 ist jetzt im Meldecenterpfad sowie im Programmpfad hinterlegt und steht zur Nutzung bereit.

Wichtige Hinweise:
Die neue Version enthält alle aktuellen Anpassungen und Optimierungen, um eine korrekte und regelkonforme Verarbeitung der SV-Meldungen sicherzustellen. Anwender sollten sicherstellen, dass die Version 1.7.0.134 korrekt eingebunden ist, um reibungslose Arbeitsabläufe zu gewährleisten.

Reports: 307/308 Antrag auf Kurzarbeitergeld (S-Kug)

Der Report LO_SaisongKug308_122024.FR4 wurde in der aktuellen Version überarbeitet und angepasst.

Umsetztung

Design-Änderungen:

  • Header: Das Design wurde überarbeitet, insbesondere der Header.

  • Logo: Das Logo der Agentur für Arbeit (AfA) wurde durch das neue Logo der Bundesagentur für Arbeit (BfA) ersetzt.

  • QR-Code: Ein QR-Code wurde neu hinzugefügt.

Änderungen am Formular 308:

  • Header-Spaltenkonfiguration: Die gesamte Header-Spaltenkonfiguration wurde angepasst.

  • Weiterbildung-Zeile: Diese Zeile wurde entfernt.

Änderungen am Formular 307:

  • Seite 1: Der Bereich "C. Angaben zum S-Kug und den ergänzenden Leistungen (Punkte 19–20)" wurde aktualisiert.

  • Seite 2: Der Punkt "Weiterbildung" wurde entfernt.

Mit diesen Änderungen wurden die Reports 307 und 308 an die aktuellen Vorgaben angepasst, um eine regelkonforme Bearbeitung sicherzustellen.


Sozialversicherung:

Update der Beitragssatzdatei

Mit diesem Update wurde die neue Beitragssatzdatei in der Version implementiert. Diese Aktualisierung stellt sicher, dass die Sozialversicherungsbeiträge in allen Abrechnungen korrekt berechnet werden.

Anpassung der Verdienstgrenze für Midijobs 2025

Ab dem 01.01.2025 gelten neue Regelungen für den Übergangsbereich bei Midijobs. Die Anpassung wurde im System vorgenommen, sodass ab Januar 2025 die korrekten Werte berücksichtigt werden.

Neue Verdienstgrenzen und Berechnungsfaktoren:

  • Übergangsbereich: 556,01 € – 2.000,00 €

  • Berechnungsfaktor (F): 0,6683

Einführung des euBP-Verfahrens in der Lohnabrechnung

Mit dieser Version des Lohnabrechnungsprogramms wird das euBP-Verfahren (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung) vollständig implementiert. Das euBP-Verfahren ermöglicht es Arbeitgebern, prüfrelevante Daten sicher und standardisiert an die Deutsche Rentenversicherung zu übermitteln. Dies vereinfacht Betriebsprüfungen erheblich und sorgt für mehr Transparenz sowie Effizienz im Prüfprozess.

Was ist das euBP-Verfahren?

Das elektronisch unterstützte Betriebsprüfungsverfahren (euBP) ist ein von der Deutschen Rentenversicherung entwickeltes Verfahren, mit dem Lohn- und Gehaltsdaten digital übermittelt werden. Ziel ist es, die Datenprüfung durch die Rentenversicherung zu modernisieren und die bisher manuelle Einsichtnahme in Unterlagen zu reduzieren.

Mit dem euBP-Verfahren werden prüfrelevante Daten direkt aus der Lohnabrechnungssoftware bereitgestellt. Arbeitgeber sparen Zeit und vermeiden Fehler, da der Prüfungsprozess automatisiert und standardisiert erfolgt.

Zeiträume der Prüfung

Das euBP-Verfahren umfasst folgende Zeiträume:

  • Regulärer Prüfungszeitraum: Die letzten vier Kalenderjahre.

  • Zusätzliche Daten: Das Vorjahr sowie alle abgerechneten Monate des aktuellen Jahres.

Durch diese umfassende Erfassung kann die Betriebsprüfung ohne zusätzliche Anfragen an den Arbeitgeber durchgeführt werden.

Funktionen des euBP-Verfahrens im Detail:

  1. Automatisierte Datenübermittlung:

    • Die Software ermittelt automatisch alle prüfrelevanten Daten und erstellt ein Datenpaket.

    • Die Daten werden sicher über das ITSG-Rechenzentrum an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt.

  2. Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität:

    • Vor der Übermittlung werden die Daten auf Vollständigkeit geprüft.

    • Plausibilitätsprüfungen gewährleisten, dass nur korrekte Daten gesendet werden.

  3. Integration in die Lohnabrechnung:

    • Das euBP-Verfahren ist direkt in den Lohnservice integriert.

    • Es kann über den Lohnservice oder direkt aus der Lohnabrechnungssoftware aufgerufen werden.

  4. Rückmeldung und Fehlerbehebung:

    • Rückmeldungen der Rentenversicherung werden automatisch verarbeitet und im Lohnservice angezeigt.

    • Bei Korrekturanforderungen können die entsprechenden Daten angepasst und erneut übermittelt werden.

Vorteile des euBP-Verfahrens

  • Zeitersparnis: Arbeitgeber und Steuerberater sparen Zeit durch die automatisierte Bereitstellung und Übermittlung der Daten.

  • Rechtssicherheit: Das Verfahren entspricht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und wird laufend an neue Anforderungen angepasst.

  • Transparenz: Prüfer erhalten direkt die relevanten Daten. Zusätzliche Nachfragen oder manuelle Prüfungen entfallen weitgehend.

  • Fehlerminimierung: Die integrierten Plausibilitätsprüfungen reduzieren die Wahrscheinlichkeit von Fehlern.

Hinweise zur Nutzung

Damit das euBP-Verfahren fehlerfrei angewendet werden kann, stellen Sie bitte sicher:

  • Alle lohnrelevanten Daten sind vollständig und korrekt erfasst.

  • Berechtigte Personen haben Zugriff auf den Lohnservice, um das Verfahren auszulösen.

  • Rückmeldungen werden regelmäßig überprüft und zeitnah bearbeitet.

Zusammenfassung

Mit der Implementierung des euBP-Verfahrens bietet diese Version des Lohnabrechnungsprogramms eine zukunftsweisende Lösung für die elektronische Betriebsprüfung. Die automatisierte und standardisierte Datenübermittlung sorgt für eine effizientere Abwicklung von Prüfungen und entlastet Arbeitgeber sowie Steuerberater erheblich.

Für detaillierte Anleitungen und Unterstützung steht Ihnen unser Hilfe- und Supportbereich zur Verfügung.

Zusätzliche Information: Einschränkung des Auswertungszeitraums

Bitte beachten Sie, dass der Auswertungszeitraum für elektronische Betriebsprüfungen (euBP) auf ab 2023 beschränkt ist. Daten aus vorhergehenden Zeiträumen können nicht elektronisch übermittelt werden.

Für Prüfungszeiträume vor 2023 gelten folgende Regelungen:

  • Papierform: Die entsprechenden Unterlagen müssen in Papierform vorgelegt werden.

  • Manuelle Bereitstellung: Es wird empfohlen, die benötigten Daten aus älteren Abrechnungen manuell zusammenzustellen, sofern diese nicht mehr digital verfügbar sind.

Hintergrund:

Diese Beschränkung ergibt sich aus den gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen des euBP-Verfahrens, das erst ab dem Jahr 2023 vollständig für alle relevanten Datenbereiche implementiert wurde. Achten Sie darauf, alle späteren Prüfungszeiträume vollständig digital vorzubereiten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Sollten Sie Fragen zur Zusammenstellung der Unterlagen für frühere Zeiträume haben, wenden Sie sich an die zuständige Prüfstelle oder Ihren technischen Support.

Anleitung zur Erstellung einer euBP-Datei

  1. Zugang zur euBP-Funktion:

    • Öffnen Sie im Lohnprogramm den Bereich Zusatz → euBP.

      menü.png
  2. Bereich „euBP“ im Lohnservice:

    • Der Lohnservice öffnet sich automatisch im Bereich euBP. Dort finden Sie eine Übersicht über bereits erstellte Meldungen und Rückmeldungen.

      uebersicht.png
  3. Status der Datenlieferungen:

    • 2025-01-16_11h37_12.png
  4. Erstellung einer neuen Meldung:

    • Klicken Sie auf euBP Datenlieferung erzeugen, um einen neuen Datensatz anzulegen.

  5. Datensatz erstellen:

    • Hinterlegen Sie den geforderten Prüfungszeitraum und den angekündigten Prüfungstermin.

    • Geben Sie den Grund für die Datenlieferung an (z. B. eine angekündigte Prüfung).

      erzeugung-allgemein.png
  6. Ausfüllen des Fragebogens:

    • Es öffnet sich ein Fragebogen zur Datenlieferung. Füllen Sie diesen vollständig aus, da er die Grundlage für die Datenlieferung bildet.

      erzeugung-fragebogen.png
  7. Erstellung und Versand:

    • Betätigen Sie den Button Datenlieferung hinterlegen, um den Prozess zu starten.

    • Der Auftrag wird erstellt und in die Übersicht übernommen.

    • Der Versand erfolgt automatisch, jedoch frühestens sechs Wochen vor dem angekündigten Prüfungstermin.

  8. Inhalt der Datenlieferung:

    • Die Datenlieferung enthält Informationen aus den hinterlegten Prüfungsjahren, dem Vorjahr, sowie den bereits abgerechneten Monaten des aktuellen Jahres.

Aktualisierung der A1-Bescheinigungsfunktionalität

Mit diesem Update wurden umfassende Verbesserungen und Erweiterungen im Bereich der A1-Bescheinigungen implementiert, um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Integration der neuen A1-Version
    Die Software wurde auf die neueste Version des A1-Bescheinigungsverfahrens aktualisiert, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Seit dem 1. Januar 2025 ist das elektronische A1-Antrags- und Bescheinigungsverfahren für sämtliche Personenkreise gesetzlich vorgeschrieben.

  2. Ergänzung fehlender Felder
    Es wurden alle erforderlichen Felder hinzugefügt, um eine vollständige und korrekte Antragstellung zu gewährleisten. Dies umfasst insbesondere Angaben für Grenzgänger und Personen, die gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind.

  3. Hinzufügen des Grenzgänger-Antrags
    Ein spezieller Antrag für Grenzgänger wurde integriert, um den Anforderungen dieser Personengruppe gerecht zu werden. Ab dem 1. Januar 2025 können Arbeitgeber auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger den Antrag auf elektronischem Weg stellen.

  4. Überarbeitung des Antrags GME für einen Arbeitgeber
    Der Antrag für Personen, die gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten für einen Arbeitgeber tätig sind (GME), wurde überarbeitet und an die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Dies stellt sicher, dass die Anträge den Anforderungen entsprechen und korrekt verarbeitet werden können.

  5. Erweiterung der Datenbank
    Die Datenbank wurde erweitert, um die Speicherung und Verarbeitung der zusätzlichen Informationen zu ermöglichen, die für die neuen Antragsarten und Felder erforderlich sind.

  6. Überarbeitung der Benutzeroberfläche (UI)
    Die Benutzeroberfläche wurde aktualisiert, um die neuen Funktionen intuitiv und benutzerfreundlich zugänglich zu machen. Dies erleichtert die Antragstellung und reduziert mögliche Fehlerquellen.

Zusammenfassung
Mit diesen Anpassungen erfüllt der LohnService die aktuellen gesetzlichen Anforderungen im Bereich der A1-Bescheinigungen und bietet erweiterte Funktionen für eine effiziente und korrekte Antragstellung. Anwender werden gebeten, sich mit den Neuerungen vertraut zu machen und die aktualisierten Funktionen entsprechend zu nutzen.

DSME: Anpassung der Datenstruktur und Prüfungen für 2025

Mit diesem Update wurden die Datenstruktur und Prüfmechanismen des DSME-Datensatzes umfassend überarbeitet, um den Anforderungen der Version 2025 gerecht zu werden. Neben einer verbesserten Validierung wurden neue Fehlernummern eingeführt, die eine präzisere Rückmeldung bei fehlerhaften Meldungen ermöglichen.

Umsetzung:

  • Validierungsregeln:
    Die Prüfung der Absendernummer wurde erweitert. Es wurde eine neue Regel implementiert, die sicherstellt, dass Absendernummern mit der BBNRVU übereinstimmen, wenn diese nicht im Verzeichnis der Meldestellen enthalten sind.

  • Fehlernummer:
    Eine neue Fehlernummer (DSMEH50) wurde hinzugefügt, die spezifische Hinweise bei fehlerhaften Absendernummern liefert.

  • Prüfsoftware:
    Die Prüfsoftware wurde entsprechend angepasst, um die erweiterten Validierungsanforderungen und die neue Fehlernummer zu unterstützen.

Zusammenfassung:
Ab Version DSME_2025 ist die überarbeitete Datenstruktur mit verbesserten Prüfmechanismen und erweiterten Validierungsregeln implementiert. Diese Änderungen gewährleisten eine höhere Datenqualität und Prozesssicherheit, insbesondere bei der Prüfung der Absendernummern.

eAU: Erweiterung für Abwesenheitsnachweise des Arbeitgebers

Mit diesem Update wurde die eAU-Schnittstelle auf Version 2.0.0 angehoben, um die Anforderungen an den Abwesenheitsnachweis des Arbeitgebers bei der Krankenkasse zu erfüllen. Die Änderungen umfassen neue Felder, erweiterte Validierungslogiken und eine Anpassung bestehender Datenstrukturen, um eine korrekte und umfassende Übermittlung der Daten sicherzustellen.

Umsetzung:

  • Modifikations-Identifier:
    Neben dem bisherigen Wert '88888888' ist nun auch der Wert '66666666' zulässig. Dies ermöglicht die Berücksichtigung von Meldungen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

  • Datensatz-ID:
    Die maximale Zeichenlänge wurde von 32 auf 36 Zeichen erhöht, um eine flexiblere Datensatzkennung zu ermöglichen.

  • E-Mail Ansprechpartner:
    Die maximale Länge für E-Mail-Adressen wurde von 70 auf 320 Zeichen erweitert, um internationalen Standards zu entsprechen.

  • Geburtsname:
    Die maximale Zeichenlänge für den Geburtsnamen wurde von 30 auf 256 Zeichen erhöht, um internationale Namensformate abzubilden.

  • Neues Feld Abwesenheit_ab_AG:
    Ein neues Feld für den ersten Tag der gemeldeten Arbeitsunfähigkeit oder Abwesenheit wurde hinzugefügt und in die Datenbank, die Backend-Logik und das Frontend integriert.

Zusammenfassung:
Mit der Einführung der Version 2.0.0 wurde die eAU-Schnittstelle umfassend erweitert, um den Anforderungen an Abwesenheitsnachweise gerecht zu werden. Die neuen Felder und erweiterten Validierungsregeln gewährleisten eine korrekte Verarbeitung der Daten und schaffen die Grundlage für eine präzisere Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen.

eAU: Rückmeldung des Abwesenheitsnachweises durch die Krankenkasse

Mit der neuen Version 2.0.0 wurde die eAU-Schnittstelle erweitert, um die Rückmeldungen der Krankenkasse zu Abwesenheitsnachweisen präziser und umfangreicher zu verarbeiten. Die Anpassungen umfassen neue Felder, erweiterte Feldlängen und die Einführung eines Rückmeldestatus zur besseren Nachvollziehbarkeit.

Umsetzung:

  • Versionsnummer:
    Die eAU-Version wurde auf 2.0.0 aktualisiert, um die erweiterten Funktionen und Anforderungen zu unterstützen.

  • Datensatz-ID:
    Die maximale Zeichenanzahl wurde von 32 auf 36 Zeichen erhöht, um eine flexiblere und eindeutige Datensatzkennung zu ermöglichen. Datenbank- und Systemvalidierung wurden entsprechend angepasst.

  • Aktenzeichen Verursacher:
    Das Aktenzeichen des Verursachers kann nun bis zu 256 Zeichen umfassen (vorher 20 Zeichen). Speicherplatz und Eingabefelder wurden entsprechend erweitert.

  • Kennzeichen der Rückmeldung:
    Dieses neue Feld ermöglicht eine klare Kennzeichnung des Rückmeldestatus durch die Krankenkasse. Es umfasst numerische Werte von 1 bis 9, die verschiedene Rückmeldungsarten beschreiben:

    WertBedeutung1Unzuständige Krankenkasse oder unbekannte Person2Rückmeldung zur Arbeitsunfähigkeit (AU)3Krankenhausmeldung4Nachweis liegt nicht vor5Reha- oder Vorsorgeaufenthalt6Teilstationäre Krankenhausbehandlung7Rückmeldung wird aktuell geprüft8Ein anderer Nachweis liegt vor9Weiterleitungsverfahren (z. B. Meldung an andere Stelle)

  • E-Mail Ansprechpartner:
    Die maximale Zeichenlänge wurde von 70 auf 320 Zeichen erweitert, um längere E-Mail-Adressen zu unterstützen.

  • Voraussichtlich Nachweis bis:
    Ein neues Feld zur Angabe des voraussichtlichen Enddatums der Abwesenheit wurde hinzugefügt. Dies ermöglicht eine bessere Planung und Nachverfolgung der Arbeitsunfähigkeitszeiträume.

Wert

Bedeutung

Wert

Bedeutung

1

Unzuständige Krankenkasse oder unbekannte Person

2

Rückmeldung zur Arbeitsunfähigkeit (AU)

3

Krankenhausmeldung

4

Nachweis liegt nicht vor

5

Reha- oder Vorsorgeaufenthalt

6

Teilstationäre Krankenhausbehandlung

7

Rückmeldung wird aktuell geprüft

8

Ein anderer Nachweis liegt vor

9

Weiterleitungsverfahren (z. B. Meldung an andere Stelle)

Zusammenfassung:
Mit der Version 2.0.0 der eAU-Schnittstelle wurden wesentliche Verbesserungen und Erweiterungen eingeführt. Die Implementierung des Rückmeldestatus (Kennzeichen der Rückmeldung) und die neuen Felder sorgen für eine präzisere Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse. Diese Änderungen gewährleisten eine effizientere Bearbeitung von Abwesenheitsnachweisen und erfüllen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

Für eine reibungslose Anwendung sollten alle betroffenen Systeme aktualisiert und die neuen Funktionen in die betrieblichen Prozesse integriert werden.

DSVV: Aktualisierung der Versicherungsnummernabfrage

Mit diesem Update wurde die Versionsnummer der Versicherungsnummernabfrage (DSVV) erhöht.

Umsetzung:
Die Erhöhung der Versionsnummer dient ausschließlich der technischen Aktualisierung und hat keine relevanten Auswirkungen auf die Funktionalität oder die bestehenden Prozesse.

Zusammenfassung:
Die Versicherungsnummernabfrage bleibt in ihrer bisherigen Form erhalten. Es sind keine Anpassungen oder Änderungen im Ablauf notwendig. Dieses Update gewährleistet die Kontinuität und Kompatibilität mit den aktuellen Standards.

BEEG: Elektronische Abfrage und Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten

Mit diesem Update wurden die aktuellen Änderungen für das Jahr 2025 im Rahmen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) umgesetzt. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die elektronische Abfrage und Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten und zielen darauf ab, den bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu reduzieren.

Umsetzung:

  • Elektronische Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten:
    Die Verfahren zur elektronischen Abfrage und Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten wurden aktualisiert, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dies umfasst die Anpassung der Datensatzbeschreibungen und die Implementierung neuer Datenfelder gemäß den aktuellen Vorgaben.

Zusammenfassung:
Mit der Implementierung dieser Änderungen wird die elektronische Kommunikation im Rahmen des BEEG weiter verbessert. Die Umstellung auf Textform und die Aktualisierung der elektronischen Datenübermittlung tragen dazu bei, Prozesse zu vereinfachen und den administrativen Aufwand zu verringern. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass ihre Systeme und internen Abläufe an diese Neuerungen angepasst sind, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Implementierung/Optimierung: ZUZA und LAKRV

Mit diesem Update wurden zwei neue Verfahren in das System integriert, um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Prozesse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu optimieren.

ZUZA – Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung

Hintergrund:
Versicherte, die eine gewisse Einkommensgrenze unterschreiten, können von der Zuzahlung in Bezug auf Rehabilitationsleistungen ganz oder teilweise befreit werden. Dieses Verfahren ermöglicht es, Anträge auf Befreiung von Zuzahlungen elektronisch zu erfassen und zu verarbeiten.

Umsetzung:

  • Elektronische Antragstellung:
    Versicherte können ihren Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen nun digital einreichen, was den Prozess beschleunigt und den administrativen Aufwand reduziert.

  • Automatisierte Prüfung:
    Das System überprüft die eingereichten Anträge anhand der hinterlegten Einkommensgrenzen und entscheidet über die Bewilligung der Befreiung.

  • Benachrichtigung:
    Antragstellende erhalten automatisierte Rückmeldungen über den Status ihres Antrags, wodurch Transparenz und Effizienz erhöht werden.

LAKRV – Entgeltbescheinigungen Landwirtschaftliche Alterskasse

Hintergrund:
Die Entgeltbescheinigungsabfrage der Landwirtschaftlichen Alterskasse (SVLFG) dient der Abfrage von Einkommen für die Anrechnung bei Hinterbliebenenrenten und der Hinzuverdienstprüfung bei Renten wegen Erwerbsminderung. Die Abfrage erfolgt ausschließlich für Rentenbeziehende der Landwirtschaftlichen Alterskasse.

Umsetzung:

  • Integration des rvBEA-Verfahrens:
    Das rvBEA-Verfahren wurde um das neue Teilverfahren LAKRV erweitert, wodurch die elektronische Anforderung und Übermittlung von Entgeltbescheinigungen für die Landwirtschaftliche Alterskasse ermöglicht wird.

  • Automatisierte Datenübermittlung:
    Arbeitgeber können nun die erforderlichen Entgeltbescheinigungen elektronisch an die SVLFG übermitteln, was den Prozess vereinfacht und beschleunigt.

  • Sicherstellung der Datenqualität:
    Durch standardisierte Datenformate wird die Qualität der übermittelten Daten erhöht, wodurch Fehlermeldungen reduziert und Nachfragen minimiert werden.

Zusammenfassung:
Die Implementierung der Verfahren ZUZA und LAKRV stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung und Vereinfachung administrativer Prozesse dar. Versicherte und Arbeitgeber profitieren von beschleunigten Abläufen, reduzierten Papieraufwänden und erhöhter Transparenz. Es wird empfohlen, sich mit den neuen Funktionen vertraut zu machen und die internen Prozesse entsprechend anzupassen, um die Vorteile vollständig nutzen zu können.

Für weitere Informationen und detaillierte Anleitungen stehen die entsprechenden Hilfeseiten und Supportangebote zur Verfügung.

DSAK – Datensatz Arbeitgeberkonto

Mit diesem Update wurden die Änderungen im Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) und Krankenkassenmeldung (DSKK) gemäß den neuen Anforderungen zum 01.01.2024 umgesetzt. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Aufnahme neuer Felder und die Überarbeitung bestehender Felder zur Verbesserung der Datenstruktur und Zuordnung.

Änderungen im Detail:

  1. Integration der Hauptbetriebsnummer:

    • Im Feld BBNRVU wurde die Bezeichnung zu HAUPTBETRIEBSNUMMER geändert, um klarzustellen, dass der DSAK nur für Hauptbetriebe gilt.

  2. Erweiterung um Rechtsform:

    • Neues Feld RECHTSFORM (5 Stellen), das den Inhalt der Felder Rechtsform und Rechtsformergänzung aus dem DSBD übernimmt.

  3. Änderungen bei Anforderungsgrund:

    • Beitragsnachweis:

      • BBNR AG enthält die im Beitragsnachweis verwendete Betriebsnummer.

      • AKTENZEICHEN ARBEITGEBER übernimmt den Wert aus dem Feld „ABRECHNUNGSTELLE2“.

    • DEÜV-Meldung:

      • Hauptbetriebsnummer wird aus der Anmeldung übernommen.

      • AKTENZEICHEN ARBEITGEBER wird aus dem Feld „AZ VU“ übernommen.

  4. Neue Version „02“ ab 01.01.2024:

    • Übergangsfrist bis zum 29.02.2024 für die Nutzung der bisherigen Version.

Zusammenfassung:

Diese Anpassungen im DSAK stellen sicher, dass die Datenstruktur den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Mit der Einführung der neuen Felder, insbesondere der Hauptbetriebsnummer und der Rechtsform, wird eine klarere Zuordnung und Verarbeitung von Arbeitgeber- und Krankenkassendaten ermöglicht.

Die Änderungen sind vollständig implementiert und im LohnService unter den entsprechenden Übersichten ersichtlich. Bitte beachten Sie die Übergangsfrist bis Februar 2024 für die vollständige Umstellung auf die neue Version.

Erweiterung: DSAK – SEPA-Lastschriftmandat

Mit diesem Update wurde die Verarbeitung des Datenbausteins SEPA-Lastschriftmandat (DBSL) im DSAK vollständig implementiert. Diese Neuerung ermöglicht die Hinterlegung und Meldung von SEPA-Lastschriftmandaten für Arbeitgeberkonten, um den Anforderungen zum 01.01.2025 zu entsprechen.

Änderungen und Funktionen im Detail:

  1. Hinterlegung des SEPA-Lastschriftmandats:

    • Über den Bereich Stammdaten → Kasse → Bankverbindung → Zahlungsart kann die Zahlungsart auf SEPA-Lastschrift gesetzt werden.

    • Bei Auswahl von Lastschrift wird der Datenbaustein DBSL erzeugt und bei der nächsten Meldung übermittelt.

  2. Automatische Erstellung und Bearbeitung:

    • Der DSAK wird automatisch erzeugt, wenn die Zahlungsart auf SEPA-Lastschrift gesetzt ist.

    • Ein Hinweis informiert den Anwender, dass nach Erteilung des Mandats Änderungen an der Zahlungsart bis zum 01.01.2025 nicht möglich sind.

  3. Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats:

    • Ab 01.01.2025 wird ein neues Feld eingeführt: Kennzeichen Widerruf SEPA-Mandat (Ja/Nein).

    • Widerrufe sind nur bei spezifischen Abgabegründen möglich; beispielsweise ist ein Widerruf bei Abgabegrund 01 ausgeschlossen.

  4. Technische Anpassungen:

    • Die erforderlichen Felder, wie die Gläubiger-ID, wurden ergänzt und werden durch die Beitragssatzdatei automatisch gepflegt.

    • Eine Korrektur des Reservefeldes im DBSL wurde vorgenommen, um die Einhaltung der Gesamtlänge von 247 Stellen sicherzustellen.

Anwendungshinweise:

  • Änderung der Zahlungsart:
    Wenn SEPA-Lastschrift ausgewählt wird, erscheint ein Hinweis, dass dieser Bereich nach dem Speichern nicht mehr bearbeitet werden kann.

  • Automatische Erstellung:
    Der DBSL wird ausschließlich dann erzeugt, wenn Lastschrift als Zahlungsart hinterlegt ist.

  • Widerruf:
    Ab 01.01.2025 kann der Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats über das neue Feld dokumentiert werden.

Zusammenfassung:

Mit der Einführung des SEPA-Lastschriftmandats im DSAK wird die Verwaltung und Meldung von Arbeitgeberkontodaten erheblich vereinfacht. Diese Erweiterung sorgt für eine präzise und regelkonforme Abwicklung gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Anwender profitieren von einer klaren Struktur und automatisierten Prozessen, die die Verwaltung effizienter gestalten.

Zusätzliche Information: Erweiterung DSAK – SEPA-Lastschriftmandat

Die Erweiterung des DSAK-Datenbausteins um das SEPA-Lastschriftmandat betrifft ausschließlich zukünftige Mandate, die ab dem 01.01.2025 erstellt werden.

Wichtige Hinweise:

  • Gültigkeit neuer Mandate: Die Funktion zur Hinterlegung eines SEPA-Lastschriftmandats greift ausschließlich für Mandate, die ab dem genannten Datum erstellt werden.

  • Verwaltung bestehender Mandate: Bereits bestehende Mandate bleiben von dieser Änderung unberührt. Für diese erfolgt die Bearbeitung und der Widerruf weiterhin wie gewohnt manuell im bisherigen Verfahren.

  • Erweiterung des Widerrufs: Ab dem 01.01.2025 ist die Funktionalität für den Widerruf von SEPA-Lastschriftmandaten direkt im Programm verfügbar, jedoch nur für Mandate, die über das neue Verfahren abgewickelt werden.

Anleitung zur Einrichtung und Verwaltung des SEPA-Lastschriftmandats im Lohnprogramm

  1. Zugang zur Zahlungsart im Kassenbereich:

    • Navigieren Sie im Programm zu Stammdaten → Kasse → Bankverbindung → Zahlungsart.

    • Wählen Sie die gewünschte Kasse aus, bei der das SEPA-Lastschriftmandat hinterlegt werden soll.

  2. Auswahl der Zahlungsart:

    • Setzen Sie die Zahlungsart auf SEPA-Lastschrift.

    • Bei dieser Auswahl erscheint ein Button zur Erstellung eines SEPA-Lastschriftmandats.

    • Klicken Sie auf den Button, um das Mandat zu erstellen.

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  3. Hinweis bei Speicherung:

    • Vor dem Speichern erhalten Sie eine Meldung, dass das Mandat für alle fälligen Beiträge, einschließlich Mahngebühren, Verzugszinsen und Säumniszuschlägen, erteilt wird.

    • Bestätigen Sie den Hinweis, um fortzufahren.

      2025-01-16_09h41_34.png
  4. Hinterlegung der Mandatsreferenz:

    • Nach dem Hinweis müssen Sie eine Mandatsreferenz eintragen. Ohne diese Referenz kann das Mandat nicht gespeichert werden.

      2025-01-16_09h40_11.png

       

  5. Automatische Ergänzung der Gläubiger-ID:

    • Die Gläubiger-ID, die für das Lastschriftverfahren erforderlich ist, wird automatisch durch die Beitragssatzdatei ergänzt.

    • Dieses Feld ist nicht manuell bearbeitbar und wird vom System verwaltet.

  6. Verarbeitung des SEPA-Lastschriftmandats:

    • Nach dem Speichern der Zahlungsart wird der DBSL-Datenbaustein bei der nächsten Meldung an die zuständige Stelle übermittelt.

    • Das Programm stellt sicher, dass das Mandat korrekt verarbeitet wird.

  7. Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats:

    • Um ein Lastschriftmandat zu widerrufen, wählen Sie die Kasse erneut auf und klicken auf Lastschriftmandat entziehen.

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      2025-01-16_10h10_44.png
    • Beachten Sie: Ein Widerruf ist nicht bei allen Abgabegründen möglich. Beispielsweise ist ein Widerruf bei Abgabegrund 01 ausgeschlossen.

Aktualisierung der Vorgabedaten für Beiträge, Auszahlungen und Azubis

Im Zuge des Jahreswechsels wurden die Vorgabedaten für Beiträge, Auszahlungen und die Berücksichtigung von Azubis aktualisiert. Diese Anpassungen gelten für alle Gewerke und berücksichtigen die spezifischen Anforderungen des Jahres 2025.

Umsetzung:

  • Beitragssätze 2025:
    Die neuen Beitragssätze für das Jahr 2025 wurden in das System übernommen. Diese gelten ab dem 01.01.2025 und werden in allen relevanten Prozessen automatisch berücksichtigt.

  • Vorgabedaten für ZV-Beiträge:
    Spezifisch für das Bauhauptgewerbe wurden die Vorgabedaten für den ZV-Beitrag (Zusatzversorgung) aktualisiert. Die neuen Werte sind ab sofort im System hinterlegt und fließen direkt in die Berechnung ein.

  • Berücksichtigung von Azubis:
    Die Daten zur Behandlung von Azubis wurden überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass alle Regelungen korrekt angewendet werden. Dies umfasst sowohl beitragsfreie als auch beitragspflichtige Sachverhalte.

Zusammenfassung:
Ab der Jahreswechselversion 2025 sind die aktualisierten Vorgabedaten im System verfügbar. Diese Anpassungen stellen sicher, dass Beiträge, Auszahlungen und spezifische Regelungen für Azubis korrekt verarbeitet werden und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Änderungen gelten für alle Gewerke und werden automatisch in den relevanten Abrechnungsprozessen berücksichtigt.


Steuer:

ERiC 41: Technische Neuerungen und Einführung des OTTER-Verfahrens

Mit dem Hauptrelease ERiC 41 zum Jahreswechsel 2024/2025 führt die Finanzverwaltung bedeutende Änderungen im ELSTER-Verfahren ein. Eine zentrale Neuerung ist die verpflichtende Einführung des OTTER-Verfahrens (Objektspeicher ELSTER), das die bisherige XML-basierte Abfrage ablöst.

Neuerungen im Detail:

  1. Lohnsteueranmeldung:

    • Ab 2025 wird ein neues XML-Schema bereitgestellt.

    • Die Formularstruktur bleibt unverändert.

    • Die Bereitstellung erfolgt über SAP Hinweis 3524102: LStA – Auslieferung der Anpassungen für 2025.

  2. Lohnsteuerbescheinigung:

    • Einführung eines neuen Formulars für 2025.

    • Wesentliche Änderung: Wegfall der Fünftelregelung.

    • Details zur Umsetzung der neuen Lohnsteuerbescheinigung wurden separat dokumentiert.

  3. Einführung des OTTER-Verfahrens:

    • Das OTTER-Verfahren ersetzt die XML-basierte Abfrage.

    • Ab ERiC 41 ist die Nutzung von OTTER verpflichtend.

    • Die bisherige XML-Version 18 wird nicht mehr unterstützt und führt zu Fehlern.

    • OTTER bietet eine moderne und leistungsfähige Grundlage für die Datenkommunikation im ELSTER-Verfahren.

  4. HR-Prozesse:

    • Die Neuerungen betreffen zentrale HR-Prozesse, insbesondere:

      • Lohnsteuerbescheinigungen (LStB).

      • Elektronische Steuerabzugsmerkmale (ELStAM).

Zusammenfassung:
Mit ERiC 41 setzt die Finanzverwaltung neue Standards für das ELSTER-Verfahren. Die verpflichtende Einführung des OTTER-Verfahrens und die Aktualisierung der relevanten Formulare und Prozesse sorgen für eine verbesserte Datenabwicklung und stellen sicher, dass Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden. Eine rechtzeitige Systemanpassung wird dringend empfohlen, um reibungslose Abläufe sicherzustellen.

Hinweis zur ELStAM-Implementierung

Die Implementierung der ELStAM-Funktionalität, Abholung und Versand, wurde im aktuellen Release noch nicht ausgeliefert. Während der abschließenden Testphase sind kleinere Unstimmigkeiten aufgetreten, die wir derzeit sorgfältig analysieren und beheben.

Unser Anspruch ist es, Ihnen eine zuverlässige und störungsfreie Lösung bereitzustellen. Daher haben wir uns dazu entschieden, die ELStAM-Funktionalität erst mit einem separaten Update nachzuliefern, sobald die Tests vollständig abgeschlossen und ein reibungsloser Betrieb sichergestellt ist.

Wir bitten um Ihr Verständnis und arbeiten mit Hochdruck daran, Ihnen die Nachlieferung zeitnah zur Verfügung zu stellen.

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