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Lohn & Gehalt 8.23.1.4918 (13.02.2025) (Hotfix)

Lohn & Gehalt 8.23.1.4918 (13.02.2025) (Hotfix)

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Aktuelle Lohnserviceversion: 1.0.1.36


Steuer

Lohnsteuer Januar 2025 unerklärlich hoch (LG-2500)

In der Lohnsteuerberechnung für bereits abgerechnete Monate 2025 kam es in einigen Fällen zu einer zu hohen Steuerlast.

Lösung: Der Fehler trat aufgrund einer fehlerhaften Programmlogik auf, die die Bemessungsgrenze in den Stammdaten des Arbeitnehmers nicht korrekt verarbeitete. Trotz der Anpassungen zum Jahreswechsel, die die BBGs für Ost- und Westdeutschland vereinheitlichten, wurde diese Änderung aufgrund der fehlerhaften Logik nicht richtig berücksichtigt. Dieser Fehler wurde nun behoben.

Unabhängig von der Auswahl in der Bemessungsgrundlage, Optionen [0, 1, 2 oder 3] erfolgt die Lohnsteuerberechnung jetzt korrekt.

Zusätzlich wird die Lohnsteuer auch bei Auswahl spezifischer Parameter, wie etwa der Checkbox für PV-Belange, richtig ermittelt und berücksichtigt. Dies gilt jetzt für alle hinterlegten Bemessungsgrundlagen, unabhängig davon, ob Ost oder West hinterlegt ist.

Diese Anpassung stellt sicher, dass die Lohnsteuerberechnung auch rückwirkend korrekt durchgeführt wird und gegebenenfalls zu viel abgezogene Lohnsteuer dem Arbeitnehmer zurückerstattet wird.

Um die korrekte Lohnsteuer ab Januar 2025 zu ermitteln, ist es unabdingbar, eine Korrketurabrechung für alle betroffenen Arbeitnehmer durchzuführen.

ELStAM: Debuglog.log Probleme (LG-2544)

Beim Abruf der ELStAM-Daten konnte es in bestimmten Fällen zu Problemen kommen, weil eine Protokolldatei (debuglog.log) nicht korrekt erstellt wurde.

Lösung: Die Ursache wurde beseitigt, sodass der Abruf der ELStAM-Daten jetzt reibungslos funktioniert.

 

Technische Probleme beim Öffnen des Meldecenters / Anstoßen der ELStAM-Abholung

Es konnte in manchen Fällen zu folgenden Fehlern beim Öffnen des Meldecenters kommen:

fatal_error-20250212-141531.png
elster_plugin-20250212-141547.png

 

Hintergrund:

Sicheres Öffnen des MeldeCenters – Fehlerbehebung

Beim Öffnen des MeldeCenters kann es in bestimmten Systemumgebungen, insbesondere bei Server-Installationen, zu Problemen kommen. Ursache sind Berechtigungen, die das Laden wichtiger Programmbestandteile verhindern.

Lösung: Nach dem Update genügt es, einmalig die MeldeCenter-Übergabe zu öffnen und wieder zu schließen. Danach startet das MeldeCenter zuverlässig. Falls eine Reorganisation erforderlich ist, werden Sie automatisch darauf hingewiesen.

image-20250212-144652.png
MeldeCenter-Übergabe Maske.

Nachdem Sie die MeldeCenter-Übergabe Maske geschlossen haben, öffnen Sie das MeldeCenter und führen falls nötig die geforderte Reorganisation aus.

image-20250212-144813.png

Dies ist für alle betroffenen Mandanten nötig, bei denen die oben gezeigten Fehler auftreten.

Anschließend prüfen Sie bitte, ob im Verzeichnis des MeldeCenters im Ordner “Elster41” die Datei otto.dll hinterlegt wurde.

image-20250212-145332.png

Sollte die Datei otto.dll nicht vorliegen, kann diese aus dem Standardinstallationsverzeichnis des MeldeCenters entnommen werden.

 


Sozial

Korrektur des Höchstzuschusses zur privaten Krankenversicherung (LG-2541)

Bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung wurde bisher ein falscher Höchstzuschuss von 471,23 € verwendet.

Lösung: Ab dieser Version wird der korrekte Höchstzuschuss von 471,32 € automatisch berücksichtigt. Dadurch werden Berechnungen jetzt exakt nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

Diese Anpassung stellt sicher, dass der Zuschuss korrekt berechnet und ausgewiesen wird.

Für die bereits abgrechneten Monate in 2025 muss für die betroffenen Arbeitnehmer eine Korrekturabrechnung durchgeführt werden, um den korrekten Höchstzuschuss zu gewährleisten.


Bekannte Probleme

ELStAM

Wir wollten Ihnen ebenfalls hiermit mitteilen, dass uns weitere Herausforderungen im Bereich der ELStAM-Abholung bekannt sind, die Lösungen dieser Fehler befinden sich bereits in der Entwicklung:

  • Der Hinweis zur ELStAM-Abholung wird trotz erfolgreichen Abholens weiterhin angezeigt.

  • Steuermerkmale, sind bei erneutem Öffnen des ELStAM-Assistenten trotz bereits erfolgter Übernahme, wieder aufgelistet.

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