Lohn & Gehalt 8.23.1.4913 (10.02.2025) (Hotfix)
Meldung auf dem Hauptbildschirm (Sie müssen mindestens die Version 8.23.1.4885 installiert haben, damit die Update-Meldung erscheint)
WICHTIG: Bitte beenden Sie vor dem Starten des Updates manuell den Lohn-Service Webbrowser, falls dieser in Ihrer Taskleiste (unten rechts) aktiv sein sollte (Rechtsklick auf das Symbol ⇒ Beenden). Wird der Lohn-Service Webbrowser nicht beendet, kann das Update unter Umständen nicht durchgeführt werden.
Aktuelle Lohnserviceversion: 1.0.1.36
Allgemein
LG-2169 | Erneute Initialmeldung – Betriebsdatensatz (DSBD)
Mit dem nächsten Monatsabschluss wird automatisch erneut eine Initialmeldung mit dem Meldegrund 09 generiert und an die Agentur für Arbeit übermittelt. Diese Meldung dient der Abstimmung der Unternehmensnummern mit den zugehörigen Betriebsnummern.
Die Umsetzung erfolgt vollautomatisch und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Ein manuelles Eingreifen oder eine Unterdrückung der Meldung ist nicht möglich, da der Versand zwingend erfolgen muss.
Die Betriebsdatenmeldung finden Sie im LohnService, diese wird nach Erstellung mit dem nächsten Meldeversand abzugeben.
LG-2512 | Lohnsteuerbescheinigung - Report wird Fehlerhaft angezeigt
Der Report für die Lohnsteuerbescheinigung für 2025 hatte einige Anzeigefehler in Bezug auf die Position von Werten. Diese wurden behoben und der Report wird nun wieder korrekt angezeigt.
Wurden bereits Lohnsteuerbescheinigungen für 2025 erstellt, drucken Sie die Lohnsteuerbescheinigungen bitte erneut aus und leiten diesen an den Arbeitnehmer weiter.
Sozial
LG-2267 | Kammerbeitrag wird auf dem Lohnausdruck bei den Netto-Abzügen nicht richtig ausgegeben (nur Bundesland Saarland und Bremen)
Es wurde ein Fehler behoben, durch den auf dem Lohnausdruck der Beitrag zur Arbeitskammer nicht bei den steuerrechtlichen Abzügen angezeigt und hinzugerechnet wurde. Stattdessen wurde der Betrag fehlerhafterweise unter der Summe Netto-Bezüge/-Abzüge geführt.
Des Weiteren wurde aus Sicherheitsgründen die Auswahl des alten Lohnausdrucks entfernt.
LG-2514 | Abrechnungsfehler bei Midijob, wenn geringe Einmalzahlung erfasst wird.
Es wurde ein Fehler behoben, durch den es zu einem harten Abrechnungsfehler kam, wenn eine geringe Einmalzahlung bei einem Stundenlöhner eingetragen wurde. Hierbei ist die Berechnungsroutine fälschlicherweise zur Prüfung auf Einmalzahlungen übergegangen, bevor tatsächliche Sozialversicherungswerte berechnet wurden.
Führen Sie eine erneute Nettolohnberechnung durch, um den Abrechnungsfehler zu korrigieren.
Steuer
LG-2435 | Eric 41.2.6 / otter: ELSTAM Unstimmigkeiten bei Abholung und Übertragung
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Übertragung und Abholung der ELStAM-Meldungen jetzt wieder möglich ist.
Der Grund für den Aufschub, war ein Fehler in der Übertragung der abgeholten ELStAM-Sätze aus dem Meldecenter in die Lohn-Datenbank, welche zu fehlerhaften Lohnsteueranmeldungen geführt hätten.
Die Rückmeldungen von Elster konnten nicht korrekt durch die Lohn.exe ausgelesen und somit auch nicht den jeweiligen Personalnummern zugewiesen und für die Neuberechnung übernommen werden.
Dies wurde jetzt behoben und die Übertragung sowie die Abholung der ELStAM-Meldungen, wurden im Meldecenter wieder freigeschaltet.
Der Versand der Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen war nicht betroffen – hier ist der Versand seit Jahresbeginn problemlos möglich.
Wichtige Information:
Der Versand der Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen war nicht betroffen.
Seit Jahresbeginn konnten diese Meldungen problemlos versendet werden.
LG-2464 | Implementieren des neuen PAP [vom 22.01.2025]
Änderungen im PAP 2025
Folgende Änderungen ergeben sich voraussichtlich (Stand 06.01.) auf Grundlage des Steuerfortentwicklungsgesetz vom Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 449).
Anpassungen des Einkommensteuertarifs, einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro (derzeit im PAP 2025: 11.784 Euro)
Anhebung des Kinderfreibetrags auf 4.800 Euro bzw. 9.600 Euro (derzeit im PAP 2025: 4.770 Euro bzw. 9.540 Euro)
Anhebung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf 19.950 Euro (derzeit im PAP 2025: 18.130 Euro)
Zudem werden die folgenden Werte berücksichtigt, die bereits im aktuellen PAP für 2025 enthalten sind:
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung beträgt 66.150 Euro (2024: 62.100 Euro).
Der ermäßigte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt unverändert bei 14,0 %.
Der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird weiterhin paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt bei 2,5 % (2024: 1,7 %).
Der bundeseinheitliche Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung beträgt 3,60 % (2024: 3,40 %).
Der Zuschlag für Kinderlose bleibt weiterhin bei 0,6 %.
Die Beitragsabschläge für zweite und weitere Kinder bis zum 5. Kind betragen unverändert jeweils 0,25 %.
Die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung beträgt 96.600 Euro (2024: BBG West 90.600 Euro bzw. BBG Ost 89.400 Euro).
Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung bleibt unverändert bei 18,6 %.
Anwendung des neuen PAP
Der neue PAP ist spätestens ab 01.03.2025 anzuwenden.
Bitte beachten Sie, dass gemäß dem Schreiben des BMF der Arbeitgeber – sofern es wirtschaftlich zumutbar ist, was in der Regel der Fall ist (§ 41c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 EStG) – den Lohnsteuerabzug rückwirkend für das gesamte Jahr 2025 bis spätestens 01.03.2025 anpassen muss. Für die reguläre Abrechnung bedeutet dies, dass die Korrektur vorgenommen werden muss.
Baulohn
LG-1578 | RAMEL Satz fehlt (Bauhauptgewerbe)
Mit diesem Update wurde ein Fehler behoben, der dazu führte, dass im Januar des Folgejahres nach Abschluss einer Ausbildung für den Auszubildenden kein RAMEL-Satz erzeugt wurde.
LG-2530 | Soka-Bau / DASKWI: Datum Meldebeginn Fehler bei RAMEL-Satz
Mit diesem Update wurde ein Fehler behoben, welcher dazu führte, dass bei RAMEL-Sätzen wurde der Meldebeginn teilweise nicht mit einem korrekten Datum, sondern stattdessen mit Leerzeichen gefüllt wurde.
Falls Ihre DASKWI-Datei deswegen im SOKA-Bau Meldeportal abgewiesen wurde, müssen Sie folgendes tun:
Gehen Sie in die Maske ZVK-Meldungen erstellen
Setzen Sie den Haken Historische Meldngen (In der Abbildung markiert in Grün)
Währen Sie den Januar aus
Erzeugen Sie die DASKWI neu
Die daraus resultierende DASKWI-Datei, wird dann die RAMEL-Sätze mit korrekten Meldezeiträumen beinhalten.
LG-2534 | Soka Bau Kundenportal Button
In der Maske ZVK-Meldungen erstellen gab es bisher nur zwei Buttons, welche auf die alten SOKA-Bau Meldeportale verweisen. Diese wurden entfernt und durch einen Button ersetzt, welcher das neue SOKA-Bau Meldeportal öffnet: