Lohn & Gehalt 8.21.4.4137 (01.06.2023)
Meldung auf dem Hauptbildschirm (Sie müssen mindestens die Version 8.21.3.4080 installiert haben, damit die Update-Meldung erscheint)
WICHTIG: Bitte beenden Sie vor dem Starten des Updates manuell den Lohn-Service Webbrowser, falls dieser in Ihrer Taskleiste (unten rechts) aktiv sein sollte (Rechtsklick auf das Symbol ⇒ Beenden). Wird der Lohn-Service Webbrowser nicht beendet, kann das Update unter Umständen nicht durchgeführt werden.
GML57 - manuelles Erzeugen der gesonderten Meldung
Mit diesem Update wird das manuelle Erzeugen einer GML57 Meldung angepasst und optimiert.
Für längere Zeiträume wird jetzt wieder eine Meldung erzeugt, die den gesamten Zeitraum umfasst.
Die im GDI-Browser erstellten Meldungen werden im Lohn & Gehalt in den DEÜV-Meldungen widergespiegelt und können dort nachvollzogen werden.
Bereits erstellte monatliche Meldungen werden nicht storniert und können nicht im Lohnprogramm importiert werden. Diese sind weiterhin im GDI-Browser nachzuvollziehen.
Um eine manuelle GML57 Meldung zu erzeugen, wird diese ausgewählt, der gewünschte Mitarbeiter ausgewählt und das Enddatum der Meldungen hinterlegt. Der Tag des gewünschten Monats ist frei wählbar, die Meldung umfasst immer den gesamten Monat.
DSAK - Einführung des Arbeitgeberkontos
Das Arbeitgeberkonto (DSAK) ist ein Online-System, das im Rahmen des DEÜV-Verfahrens eingeführt wurde. DEÜV steht für "Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung" und regelt die Meldung von sozialversicherungsrelevanten Daten der Arbeitnehmer an die Sozialversicherungsträger.
Das DSAK ermöglicht es Arbeitgebern, ihre Meldungen im DEÜV-Verfahren elektronisch zu übermitteln. Dazu gehören beispielsweise die Meldungen von Beschäftigungsverhältnissen, das Einreichen von Beitragsnachweisen und die Übermittlung von Entgeltbescheinigungen.
Mit dem Arbeitgeberkonto können Arbeitgeber ihre Daten zentral verwalten und auf die erforderlichen Formulare und Informationen zugreifen. Es erleichtert die Kommunikation mit den Sozialversicherungsträgern und reduziert den Verwaltungsaufwand, da die Meldungen online übermittelt werden können.
Die Einführung des DSAK im DEÜV-Verfahren zielt darauf ab, den Prozess der Datenübermittlung zu digitalisieren und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und den Sozialversicherungsträgern zu verbessern. Es ist Teil der umfassenden Digitalisierungsstrategie in Deutschland, um den Bürokratieaufwand zu verringern und die Verwaltung effizienter zu gestalten.
Elektronische „Eröffnung Arbeitgeberkonto“
Anforderung durch Krankenkasse
Der (zukünftige) Prozess der elektronischen Eröffnung eines Arbeitgebers ist grundsätzlich wie folgt vorgesehen: Im Anschluss an eine DEÜV-Erstanmeldung eines Beschäftigten bei einer Krankenkasse meldet diese per Datensatz „Krankenkassenmeldung“ (DSKK) die Anforderung zur Eröffnung des Arbeitgeberkontos mit dem neuen Abgabegrund 06 „Anforderung Arbeitgeberdaten“ zurück.
Die Anforderung durch die Krankenkasse kann darüber hinaus als Reaktion auf einen Beitragsnachweis erfolgen, wenn in einem ersten eingehenden Beitragsnachweis eine Betriebsnummer angegeben ist, für welche kein aktives Arbeitgeberkonto existiert.
Letztlich ist eine Anforderung auch beim Wechsel der sogenannten Hauptbetriebsnummer möglich (s.u.).
Rückmeldung durch Arbeitgeber
Gemäß § 28b Absatz 3b SGB IV haben Arbeitgeber die elektronischen Anforderungen ab dem 01.07.2023 spätestens mit der nächsten Entgeltabrechnung ebenfalls elektronisch zu beantworten. Die Übermittlung der entsprechend notwendigen Angaben und (später) auch Mitteilungen über Änderungen erfolgen mit dem neuen Datensatz „Arbeitgeberkonto“ (DSAK).
Die entsprechenden Abgabegründe lauten 01 „Rückmeldung zur Anforderung“ und 02 „Änderungsmeldung“. Während Grund 01 nur auf Anforderung der Krankenkasse zu melden ist, können Änderungsmeldungen mit Grund 02 hingegen ohne explizite Anforderung (und) auch für bereits vor dem 01.07.2023 bei Krankenkassen bestehende Arbeitgeberkonten abgegeben werden.
Aus diesem Grund müssen grundsätzlich alle betrieblichen Stammdaten – insbesondere Name, Anschrift und vorhandene Postanschrift beim Arbeitgeber – auf Aktualität geprüft und entsprechend im Lohnprogramm angepasst und aktualisiert werden.
Zur Erinnerung: Hauptbetriebsnummer in DEÜV-Meldungen
Für die Krankenkasse muss im Prozess ersichtlich sein, ob ein Arbeitgeberkonto zu eröffnen ist oder ob die in der Anmeldung angegebene Betriebsnummer einem bereits bestehenden Arbeitgeberkonto zuzuordnen ist. Um dies zu ermöglichen, muss seit dem 01.01.2023 in DEÜV-Anmeldungen neben der Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes auch zusätzlich die Hauptbetriebsnummer des Arbeitgebers mitgeteilt werden. Dies ist die Betriebsnummer, mit der der Arbeitgeber im Beitragseinzugsverfahren (Beitragsnachweisverfahren) identifiziert wird.
DSAK: DEÜV-Datensatz Arbeitgeberkonto
Der Datensatz „Arbeitgeberkonto“ (DSAK) weist die folgen Datenbausteine auf:
Batenbaustein | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|
DBGD | Grunddaten | Name und Anschrift des Arbeitgebers sowie Ansprechpartner |
DBKO | Abweichende Korrespondenzanschrift | Namensbestandteile und Anschrift für abweichende Korrespondenz (bzw. Löschvermerk) |
DBDL | Dienstleister | Name, Anschrift und Kontaktdaten Ansprechpartner bei vorhandenem Dienstleiter (bzw. Löschvermerk) |
DBWU | Wahlerklärung für Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1 | Teilnahmeerklärung („J“/“N“) für Umlage 1 und gewählter Erstattungssatz |
DBSL | SEPA-Lastschriftmandat | Gläubiger-/Kontodaten und Anschrift für Abgabe Lastschriftmandat |
Zur Rückmeldung von fehlerhaften Meldedaten seitens der Krankenkasse besteht zusätzlich ein Datenbaustein DBFE „Fehler“. Dieser beinhaltet die Angabe des fehlerhaften Datenbausteins sowie die Fehlernummer.
Auf Anforderung der Krankenkasse sind vom Arbeitgeber mindestens die Datenbausteine „Grunddaten“ (DBGD) sowie „Wahlerklärung für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1“ (DBWU) zurückzumelden. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber der Krankenkasse eine abweichende Korrespondenzanschrift (via DBKO), einen von ihm bevollmächtigten Dienstleister (via DBDL) und/oder eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug für fälle Beiträge (via DBSL) mitteilen (SEPA-Mandat).
Ein späterer Widerruf des SEPA-Mandats kann nicht über das Meldeverfahren mitgeteilt werden, sondern bedarf weiterhin der Schriftform. Wichtig: Auch eine Stornierung eines bereits übermittelten Datenbausteins DBSL führt nicht zum Widerruf eines bereits erteilten SEPA-Mandats.
Die Implementierung des DSAK wurde im LohnService umgesetzt. Die Bearbeitung der 06 „Anforderung Arbeitgeberdaten“ und die dazugehörige 01 „Rückmeldung zur Anforderung“, sowie 02 „Änderungsmeldung“ findet automatisch statt.
Zu finden sind die DEÜV-Meldungen im GDI-Browser unter Arbeitgeberkonto:
Abrechnung von Altersvollrentnern - Verzicht auf RV-Freiheit
Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben wird mit dem Update ein neues Feld im Bereich Stammdaten - Meldewesen implementiert, über welches der Verzicht auf RV-Freiheit angegeben werden muss.
Möchte ein Altersvollrentner weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen, muss dieser eine Verzichtserklärung auf RV-Freiheit abgeben und dem Arbeitgeber vorlegen. Dies muss im Programm vermerkt werden.
Folgende Schritte müssen im Programm durchgeführt werden, um die betroffenen Arbeitnehmer RV-pflichtig abzurechen:
Personalgruppe 119 - versicherungsfreier Altersvollrentner
Aktivierung der Checkbox “Verzicht auf RV-Freiheit”
Es erscheint ein Pop-up-Fenster, welches mit fachlich ausgeprägten Informationen befüllt werden muss.
Um den Arbeitnehmer anschließend RV-pflichtig abzurechnen, muss dieser auf die Personalgruppe 120 - versicherungspflichtiger Altersvollrentner.
KUG - Französische Grenzgänger
Mit dem aktuellen Update wird die Weisung 202211012 der Agentur für Arbeit vom 29.11.2022 – Umsetzung der BSG-Rechtsprechung zur Vermeidung der „Doppelbesteuerung“ von Kurzarbeitergeld für
Grenzgänger*innen umgesetzt. Diese lag uns Ende ersten Quartals vor.
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202211012_ba041914.pdf
In der Berechnung des Bemessungsentgeltes und des Leistungssatzes werden keine steuerlichen Abzüge mehr berücksichtigt. Die Entgelte fallen daher höher aus. In der KUG Abrechnungsliste wird die Steuerklasse nun mit 0 ausgewiesen.
In diesem Zuge wurde in der Personalverwaltung die Steuerklasse 0 implementiert, die bei französischen Grenzgängern hinterlegt werden kann.
Baulohn - Konjunktur. KUG - Mindesturlaubsvergütung
Das konjunkturelle KUG wurde in die Mindesturlaubsvergütung implementiert und in die Berechnung mit aufgenommen.
Die Reports Lohnkonto Urlaub/S-KUG, Urlaubsnachweis und die ZVK Meldesätze wurden um diese Information erweitert.
#15599 Baulohn - seltsamer Wert bei Urlaubstagen VJ und somit auch auf dem Lohnausdruck
Es kam zu einer statistischen Zusammenfassung von Urlaub Vorvorjahr und Urlaub Vorjahr. Dies führte zu falschen statistischen Werten im Bereich Urlaub Vorjahr. Das wurde jetzt behoben.
Es wurde ein neues statistisches Feld Urlaub Vorvorjahr (Url.Vvj) unter der Bruttolohnerfassung hinzugefügt und zusätzlich in die Urlaubsstatistik übernommen.
Bruttolohnerfassung:
Urlaubsstatistik: Personalverwaltung / Lohnkonto / Statistik (nicht genommener Urlaub Vorvorjahr wird ab April des Folgejahres als "verstrichen" angezeigt)
#16510 MuV-Berechnung für konjunkturellen KUG
Ab dem 04.2023 ist die Berechnung für die Mindesturlaubsvergütung auch für das konjunkturellen KUG durchzuführen. Dies betrifft nur den Baulohn und wurde implementiert.
#16675 EPP darf nicht in die eStatistik/Verdiensterhebung fließen
Es wurde festgestellt, dass die Energiepreispauschale in die Verdiensterhebung mit eingeflossen ist und die zu meldenden Werte verfälscht haben. Dies wird mit dem aktuellen Update behoben. Die Lohnarten für die EPP 9200 und 9201 werden sondiert und fließen nicht mehr in die Verdiensterhebung mit ein.
Beim Neuerstellen der Verdiensterhebung werden die korrekten Werte ermittelt.
#16654 Lohnsteuerbescheinigung Zeitraum -Korrektur-
Veröffentlichung des neuen Konzeptes der Lohnsteuerbescheinigungsvorträge (Aktuelles Jahr 2). Vorträge für die Lohnsteuerbescheinigung können nur noch im Startmonat der Personalnummer erfasst werden. Dies wird auch über eine Korrektur ermöglicht.
Im Startmonat ist das Startdatum für die Lohnsteuerbescheinigung zu erfassen und die aufgelaufenen Werte. Die Erfassung der Werte ist frei verfügbar, bis auf die Felder 25 / 26 / 27/ 28. Diese Felder werden über die Eingaben aus dem Vortrag "Aktuelles Jahr 1" Beiträge (ANA) übernommen.
#16463 Meldungen für neue Firmen - Sofortmeldung nicht möglich
Bisher konnten Sofortmeldungen und Meldungen an die Agentur für Arbeit (DSBD) nur ab dem Startdatum der Firma/des Programms erzeugt und abgegeben werden. Mit diesem Update wird die Möglichkeit geschaffen, Meldungen auch schon im Voraus von 3 Monaten zu erzeugen und an die zu meldende Stelle zu übertragen.
#16689 Fehlender Feiertag Mecklenburg-Vorpommern - Internationaler Weltfrauentag
Der Feiertag wurde in den Vorgabedaten für Mecklenburg-Vorpommern hinzugefügt.
#16240 Buchungsbeleg: Einmalzahlung / Urlaubsgeld in Verbindung mit DV /BaV falsch
Der Buchungsbeleg zeigte ein Fehlverhalten in Bezug DV aus Einmalzahlung und mehrere Lohnarten Einmalzahlung. Dies wurde behoben.
#LG-31 ABS Datenbankfehler beim Abruf von ELStAM
Für die Fehlersuche bei den ELStAM-Problemen wurden dem Meldecenter über ein Datenbankupdate neue Felder hinzugefügt. Dieses erfolgte allerdings bisher nur bei Aufruf des Meldecenters über den Lohn.
Die Datenbankupdates für das Meldecenter, werden nun auch beim Starten des Meldecenters über die Meldecenter.exe durchgeführt.