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SEPA-Einstellungen (Formateinstellung)

SEPA-Einstellungen (Formateinstellung)

SEPA-Formateinstellung Überweisung

SEPA-Formateinstellung Lastschrift

 

Auswahl des Datei-Formates für die Erstellung der XML-Datei.

Zahlungsdateien ab DDK-Version 3.0 können im innerdeutschen Zahlungsverkehr ohne Angabe der BIC erstellt werden.

Ab dieser Version sind auch "Eilüberweisungen" möglich (Häkchen beim Erstellen und Versenden der XML-Datei)

Zahlungsdateien ab DDK-Version 3.0 nutzen einheitliche Vorlaufzeiten (Lastschriften) im Bereich von 1-2 Tagen.

 

 

Überweisungen:
Format DDK-Version 3.0 - pain.001.001.03

Format DDK-Version 3.1 - pain 001.001.03

Format DDK-Version 3.3 - pain 001.001.03

grafik-20240112-151032.png

 

Lastschriften:

Format DDK-Version 3.0 - pain 008.001.02

Format DDK-Version 3.1 - pain 008.001.02

grafik-20240112-151102.png

 Die Pain-Information steht in der XML-Datei direkt in der ersten Zeile.

 

Die Bank gibt Ihnen entsprechende Fehlermeldungen zurück, falls die übergebene Pain-Version nicht verarbeitet werden kann:

Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, welche Formate akzeptiert werden, oder prüfen Sie die Formate im HBCILOG.txt-Protokoll des Directbankings:

<BPD>HIBPA

...

HISPAS:30:1:4+1+1+1+J:J:N:

sepade?:xsd?:pain.001.001.02.xsd:

sepade?:xsd?:pain.001.002.02.xsd:

sepade?:xsd?:pain.001.002.03.xsd:

sepade?:xsd?:pain.008.002.02.xsd'HICCMS....

 

Suchen Sie nach der Kennung "HISPAS" - die möglichen DDK-Formate dieser Bank erscheinen dann im Fließtext. Bei dieser Bank im Beispiel sind Überweisungen und Lastschriften mit Version 2.7 nicht möglich, die entsprechenden pain-Nummern fehlen.

 

Ausführungstermin für Überweisungen

Die Schnittstellenvorgaben für SEPA-XML-Dateien enthalten im Feld "Ausführungsdatum" das Standard-Datum "01-01-1999".

Bei manchen Banken wird dieses Datum als fehlerhaft abgewiesen und das Tagesdatum erwartet.

Bei der Erstellung eine SEPA-Datei darf als "Ausführungsdatum" allerdings nur ein Datum eingetragen werden, das in der Zukunft liegt.

 

Vorlauftage für SEPA-Lastschriften

 

Vorlauftage für das DDK-Format 3.0:   -> Info<-

Ab Version 3.0 gelten für alle Mandate gleiche Vorlauftage - in der Regel 1 Tag. Auch zwischen Erst-Einzug, Folgeeinzug und Einmalmandat wird nicht unterschieden.

Kann bei einer Bank das Format 3.0 verwendet werden, ist das Häkchen für die Nutzung der Standard-Bankvorlauftagen (1 Tag) zu setzen, oder die entsprechenden Tage in die Felder einzutragen.

Das Verfahren für COR1 (verkürzte Vorlauffrist) steht nicht mehr zur Verfügung.

 

Vorlauftage für die DDK-Formate bis einschließlich 2.8:

Für die SEPA-Lastschriften mit DDK-Formaten bis einschließlich 2.8 gelten unterschiedliche Bearbeitungszeiten bei den Banken. Diese Vorlaufzeiten teilen Ihnen Ihre Banken mit.

Unterschieden wird 

  • Basismandat (CORE) für Lastschriften zwischen Firma und Kunde - ähnlich der früheren Lastschrifteinzugsermächtigung

  • Basismandat (COR1) - wie CORE - für Lastschriften mit verkürzten Vorlauffristen (nur für Inlands-Lastschriften)

  • Firmenmandat (b2B) für Lastschriften/Einzügen zwischen Firmen - ähnlich des früheren Abbuchungsauftrags

 

Die Banken unterscheiden hier nochmals zwischen

  • einem neuen, noch nicht verwendeten Mandat (Erster Einzug)

  • einem bereits verwendeten Mandat (Folgeeinzug)

  • einem für einen einmaligen Einzug erteilten Mandat (Einmalmandat)
     

Durch den Eintrag dieser Vorlaufzeiten wird aus dem Einzugstermin des Beleges, der Mandatsnummer und der eingegebenen Nummer der Hausbank der Termin ermittelt, wann die Lastschrift an die Bank übergeben werden muss, um den gewünschten Einzugstermin einhalten zu können.

 

 

Die Vorbesetzung durch das Programm ist für

 

Basismandat Standard (CORE)

5

2

5

Basismandat verkürzt  (COR1)

 

 

 

Firmenmandat (B2B)

1

1

1

 

Bietet Ihre Bank verkürzte Vorlaufzeiten an, sollten die Felder für COR1 ausgefüllt werden.

Bei innerdeutschen Lastschriften (Bank DE... an Bank DE..) werden dann automatisch die verkürzten Bankvorlaufzeiten verwendet NICHT eintragen bei Nutzung von DDK-Versionen ab 3.0

 

 

Die Bank erlaubt nur Einzüge mit gleichem Einzugsdatum und gleicher Folgekennung 

Um zu vermeiden, dass Lastschriftdateien von Ihrer Bank nicht akzeptiert werden, kann hier die Kennung gesetzt werden für die Selektion der Zahlungsdateien nach 

  • Einzugsdatum

  • Folgekennung (Erst-Einzug oder Folgeeinzug - nicht mehr relevant bei DDK-Versionen ab 3.0

Bei manchen Banken ist die Mischung dieser Angaben in einer SEPA-Datei nicht erlaubt.

 

Sonstige Einstellungen

 

Batchbooking beim Überweiserclearing

Bei manchen Banken wird bei SEPA-Dateien ab ZKA-Version 3.0 eine Aufsplittung der einzelnen Zahlungen pro Empfänger im Kontoauszug angezeigt.

Dadurch kann die automatische Kontierung dieser Sammelüberweisung nicht erfolgen, sondern es muss manuell verbucht werden.

Um diese Aufsplittung zu verhindern, kann durch das Häkchen bei "Batchbooking" eine Kennung in der SEPA.xml-Datei übergeben werden. 

 

Maximale Beleganzahl fürs Clearing

Gibt die Bank eine Höchstgrenze pro XML-Datei vor, kann diese hier eingetragen werden. Das Programm trennt dann automatisch und erzeugt entsprechend mehrere Zahlläufe.

 

Dateiname für das Überweiserclearing / Auslandsclearing / Lastschriftclearing 

Der Speichername für die XML-Datei kann hier vorgegeben und durch Variable ergänzt werden:

<Datum>

<Uhrzeit>

Dadurch wird ein Überschreiben der Dateien verhindert, wenn die Übergabe per Banking-Programm erfolgt.

Der Dateiname ist komplett mit Pfad und Endung einzutragen. 

Beispiel: "C:\Bankingprogramm\Überweisungen\UEB<Datum>-<Uhrzeit>.XML

 

 

Einzug außerhalb der EU/EWR

Ab dem DDK-Format 3.1 ist bei einem Lastschriftclearing außerhalb der EU/des EWR die Adresse des Zahlungspflichtigen in den SEPA-Dateien anzugeben.

Dies betrifft z.B. die Schweiz.

Innerhalb EU/EWR wird empfohlen, wie bisher keine Adressangaben zu übermitteln.

 

Dazu wurden die Bankstammdaten um dieses DDK-Format erweitert.

Die SEPA-Mandate wurden um die Felder "Adressangabe erforderlich" und "ISO-Land" erweitert. 

Beachten Sie, dass das ISO-Land des Bezogenen nicht mit dem IBAN-Land (Buchstaben der ersten beiden Zeichen der IBAN) übereinstimmen muss.

Der Datenimport wurde entsprechend erweitert (siehe Formatbeschreibung).

 

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