Auslandszahlungsverkehr
Auslands-Zahlungsverkehr
Für Überweisungen in die SEPA-Länder kann der Standard-Zahlungsverkehr genutzt werden, für Überweisungen in Drittländer oder in Fremdwährung ist ein Zusatzmodul notwendig.
Es wird eine AZV-Datei erzeugt:
Basis für den Auslandszahlungsverkehr sind die im Lieferantenstamm eingetragenen Bankdaten.
Die automatisch oder manuell erzeugten Zahlungsverkehrsbelege werden für das Auslands-Clearing vorbesetzt bei:
Überweisungen in Drittländer außerhalb der SEPA-Area
Überweisungen in Fremdwährungen (auch SEPA-Area!)
Lieferantenstamm:
Folgende Angaben sind für das Auslands-Clearing notwendig:
Name1
Straße
Ort
Bankname
IBAN-Nummer oder Kontonummer (siehe Hinweis!)
AZV-Gebühren
ISO-Land (2-stelliger Alphanumerischer Landescode)
BIC (SWIFT-Adresse)
Die BIC kann über die Internet-Recherche gesucht werden. An 5. und 6. Stelle muss der entsprechende Ländercode stehen.
Falls keine IBAN bekannt ist, kann entweder in den Stammdaten oder direkt bei der Überweisung die Bank-Adresse der Empfänger-Bank (Auslandsbank) eingetragen werden.
Die Bankadresse muss zwingend ausgefüllt werden, wenn nur Konto-Nr. und BIC vorliegen!
Lastschriften können nur im SEPA-Bereich erfolgen, die vorgegebene Währung ist EURO.
Der Lastschrift-Einzug von Banken außerhalb des SEPA-Bereiches ist nicht möglich.
Überweiser:
In der Übersichtstabelle der Überweiser sind die Belege für das Auslandsclearing in der Spalte 'Cl.A' mit einem A gekennzeichnet.
Folgende Kennzeichen sind möglich:
X - es fehlt die Bankverbindung
S - SEPA-Clearing
- Empfänger in EU (SEPA-Area)
- BIC
- IBAN
- Betrag in EuroA - Auslandsclearing ( hier muss in den Stammdaten des Lieferanten auf der Karte: Bankdaten 2-die entsprechende Bankverbindung eingetragen sein)
- Empfänger in Drittland (außerhalb SEPA-Area)
- BIC
- IBAN
- alle Währungen
oder
- Empfänger in SEPA-Area
- Betrag in Fremdwährung
Zur Erstellung der Clearing-Datei bzw. Directübertragung zur Bank können nur Belege der gleichen Clearing-Art und der gleichen Bank zusammen markiert werden, ansonsten erfolgt eine Hinweismeldung.
Erstellung einer AZV für den Auslandszahlungsverkehr (Drittland):
Erstellung einer SEPA-XML-Datei:
Optionen für das Auslands-Clearing:
Dateiname: Die Clearingdatei wird unter dem angegebenen Dateinamen angelegt. Diese kann direkt (Directbanking) zur Bank gegeben werden oder mittels eines Electronic-Banking Programms, das Auslandszahlungsverkehrsdateien verarbeiten kann, online an die Bank übertragen werden.
Achtung - Eine Verarbeitung von AZV-Dateien muss evtl. bei Ihrer Bank erst freigeschaltet werden!Sammler/Begleitzettel-Format: Anzeige/Auswahl des verwendeten Formulars
Ausführungstermin: Dieser Termin darf maximal 15 Tage in der Zukunft liegen.
Sammler ausdrucken: Wenn dieses Häkchen gesetzt ist wird zusätzlich zum Begleitschreiben ein detaillierter Einzelnachweis ausgegeben.
Druckvermerk setzen: Wenn dieses Häkchen gesetzt ist, gelten die Belege als ausgedruckt und können nicht mehr geändert oder erneut überwiesen werden.
Durch Betätigen des Druck bzw. Vorschau-Buttons wird die Clearing-Datei mit dem angegeben Dateinamen erzeugt. Mit dem Designer-Button kann das Formular für den Sammler/Begleitzettel geändert werden.
Meldungen gem. Außenwirtschaftsverordnung (AWV):
Zu Zahlungsaufträgen im Außenwirtschaftsverkehr sind statistische Angaben nach §§ 59 ff. AWV abzugeben. Rechtsgrundlagen sind:
Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
Bundesstatistikgesetz (BstatG)
Folgende Meldungen sind möglich:
Meldung über Zahlungen im Transithandel (Meldesatz V)
Meldung über Zahlungen für Dienstleistungen, Übertragungen und Kapitalverkehrstransaktionen (Meldesatz W)
In Feld BLZ kann alternativ auch die Betriebsnummer eingegeben werden.
Sonstige Hinweise:
Beim Auslandsclearing werden alle Positionen eines Zahlungsbeleges in einem Überweisungssatz für das Auslandsclearing (Datensatz T) zusammengefasst. Es findet keine Aufteilung eines Zahlungsbeleges in mehrere Sätze statt.
Der Verwendungszweck wird analog zu dem Verwendungszweck für das Inlandsclearing aufgebaut; lediglich die Kunden/Referenznummer wird nicht am Anfang eingefügt, da die Adressinformation standardmäßig in den Anschriftsfeldern eingetragen wird.
Der Verwendungszweck im Auslandszahlungsverkehr ist auf 140 Zeichen beschränkt. Rechts oberhalb des Verwendungszweckes wird die aktuelle Länge des eingetragenen Verwendungszweckes angezeigt. Werden 140 Zeichen überschritten, so ist diese Anzeige rot unterlegt. In diesem Fall wird der Verwendungsweck bei der Übertragung abgeschnitten.
Entgeltregelung
Bei Auslandsüberweisungen im AZV-Format kann nun die Entgeltregelung für die Überweisungsgebühren (Feld T21) festgelegt werden. Die Optionen hierfür sind:
00 - Entgelte zu Lasten Auftraggeber / fremde Entgelte und Auslagen zu Lasten Begünstigter
01 - Entgelte/Auslagen zu Lasten Auftraggeber
02 - Entgelte/Auslagen zu Lasten Begünstigter
Bei EU-Standardüberweisungen ist keine Auswahl möglich, da hier nur die '00' zulässig ist. Im Programm wurden hierzu folgende Module geändert:
Lieferanten- und Kundenstammdaten auf der Tabulatorseite Bankdaten
Einkaufs- und Verkaufsmodul auf der Tabulatorseite Adressdaten (OP)
Datenimport (Feldkennung 'AZK'; bei Personenkonten und Buchungen)
Datenexport (Übergabe im Std-Format)
Überweiser, Automatische Überweiser, Auslandsclearing
Bei der Überweisererstellung (manuell oder automatisch) mit AZV-Datei (Betrag > 50.000 oder kein EU-Land) wird die Gebühreneinstellung aus dem Kontenstamm bzw. bei belegbezogener Bankverbindung aus dem Beleg übernommen.