EÜR_online
Übertragung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung über das Elster-Telemodul
Die Übertragung erfolgt über das Elster-Telemodul und die übertragenen Formulare werden wie bei der Steueranmeldung gespeichert und können nochmals nachträglich ausgedruckt werden.
Die Übertragung kann nur noch authentifiziert erfolgen.
Die Meldung muss mit einer elektronischen Signatur unterschrieben werden und ist somit gegen Modifikationen und unberechtigte Meldungen von dritter Seite abgesichert.
Die elektronischen Signatur erfolgt mittels eines Software-Zertifikates (ELSTERBasis), das alle Steuerpflichtigen von der Finanzverwaltung kostenlos unter der Seite
https://www.elsteronline.de/eportal/eop/auth/Registrierung.tax
anfordern können (ein vorhandenes Zertifikat für die Umsatzsteuer-Voranmeldung kann auch für die EÜR verwendet werden)
Anforderung der elektronischen Signatur
Prüfen der Kontenzuordnung mit Klick auf Button "Kontennachweis zur EÜR"
Basis für die Berechnung der Werte, die auf der Anlage EÜR ausgedruckt werden, sind die im Sachkontenstamm auf der Tabulatorseite 'Auswertungen' eingetragenen Zeilenzuordnungen
mit "Weiter" zur Ergänzung der Daten für den Formularkopf
Hier ist zu beachten, dass die Einträge vollständig sein müssen und teilweise in Abhängigkeit stehen
mit "Weiter" zu den Einträgen ins Anlagenverzeichnis
Werden Abschreibungsbeträge in den Betriebsausgaben der EÜR eingetragen, bzw. aus Sachkontenbuchungen übernommen, ist das Anlagenverzeichnis entsprechend auszufüllen.
Die Summen der Abschreibungen müssen mit den Abschreibungsbeträgen der Betriebsausgaben übereinstimmen.
Nutzen Sie für die Einträge eine entsprechende Liste (z.B. Anlagennachweis) aus Ihrem Anlagenbuchhaltungs-Programm.
Negative Werte sind nicht erlaubt!
Es gibt eine Funktion zur Erkennung falscher Überträge aus dem Anlageverzeichnis.
Wenn die gebuchten Anlagewerte in den Zeilen 29, 30, 31, 41, 44 und 45 nicht mit den Übertragsummen aus dem Anlageverzeichnis übereinstimmen, werden die Zeilen rot dargestellt.
In diesem Falle sind die Werte im Anlageverzeichnis zu korrigieren.
Dies führt zu folgender Besonderheit beim Eintrag einer Betriebskostenpauschale für bestimmte Berufsgruppen. Hier dürfen keine (zusätzlichen) Abschreibungswerte gemeldet werden.
Daher werden diese Werte auf Null gesetzt und in der Folge davon dürfen auch keine entsprechenden Angaben im Anlageverzeichnis vorgenommen werden.
mit "Weiter" zu den Einträgen in die Anlage LuF
Einträge zu Weinbau und Forstwirtschaft für bestimmte Betriebsarten:
- Einträge der Richtbeträge im Bereich Weinbau für die Betriebsausgaben
- Einträge zur Holzverwertung bei Pauschalierten Betriebsausgaben nach §51 EStDVmit "Weiter" zu den Einträgen der Anlage EÜR
Im Formular können die nicht in der Buchhaltung gespeicherten Werte direkt eingetragen werden.
Alle manuell vorgenommenen Änderungen werden in der Finanzbuchhaltung gespeichert.
Die von den Eingaben betroffenen Summenwerte werden sofort aktualisiert.
mit "Weiter" zu den Einträgen in die Anlage SZE für die Schuldzinsermittlung
Auf der Formularseite für die Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen können die erforderlichen Vorjahreswerte ebenfalls eingetragen werden.
mit Klick auf den Elster-Button zur Übertragung
Das im Firmenstamm der Mandantendaten eingetragene Finanzamt wird angezeigt.
Wählen Sie mit Klick auf den Button "Zertifikate" Ihr Zertifikat aus und geben Sie die PIN ein.
Die Buttons "Prüfen" - "Vorschau" - "Senden" werden nacheinander frei geschaltet.
Beachten Sie evtl. Fehlermeldungen bei der Plausibilitätsprüfung und korrigieren Sie diese. Erst nach fehlerfreier Prüfung kann der Versand erfolgen.
Die übertragene Meldung wird gespeichert.