Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Zur Erstellung einer EÜR für ein bestimmtes Jahr müssen im Sachkontenstamm die richtigen Zuordnungen der Konten zu den EÜR-Kennziffern eingetragen sein, die für dieses Jahr gelten.
Das Programm kann daher keine automatische Umstellung der Kennziffer vornehmen; diese müssen manuell geprüft und korrigiert werden.
Die Zuordnung der Sachkonten zu den einzelnen Positionen erfolgt im
Sachkontenstamm | Auswertungen
Bei der Mandantenneuanlage werden bei Installation der beiden Sachkontenrahmen SKR03/SKR04 die aktuellen Zuordnungen automatisch hinterlegt. Bei eigenem Sachkontenrahmen oder zusätzlichen Sachkonten muss die Zuordnung manuell erfolgen.
Die Zuordnung für zurückliegende Jahre erfolgt nicht.
Bei bestehenden Mandanten wird bei der Reorganisation auf die aktuelle Version die bisherige Kennziffer-Zuordnung automatisch auf die neue EÜR-Position umgesetzt.
Die bisherige Zuordnung bleibt gespeichert, dadurch sind auch Ausdrucke von zurückliegenden Jahren möglich.
Fehlte bisher die Zuordnung zur EÜR, muss der Eintrag der neuen EÜR-Position manuell erfolgen.
Info:
Die Meldungen seit 2011 erfolgen online über das Elster-Telemodul.
Seit 2013 ist ein gültiges Elster-Zertifikat erforderlich.
Verwaltung/Import der Elster-Zertifikate (PDF)
Bis zum Jahr 2010 erfolgte die Abgabe der Einnahme-Überschuss-Rechnung auf dem amtlichen Formular.
Diese Kennziffern sind nicht mehr im Sachkonten-Stammsatz enthalten.
Einnahmen-Überschussrechnung für 2019:
Neben zahlreichen Änderungen auf der Anlage EÜR selbst und einer neuen Kennziffer (Zeile 4, KZ 113) auf dem Anlageverzeichnis gibt es die neue Anlage LuF für Weinbau und Forstwirtschaft für bestimmte Betriebsarten.
Neben vielen textlichen Änderungen und Zeilenverschiebungen wurden folgende Kennzifferänderungen auf der Anlage EÜR vorgenommen:
Wegfall der Kennziffern 190 und 191 in den Zeilen 23 und 24 (Betriebsausgaben)
Neue Kennziffer 195 in Zeile 23 für Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen
Neue Überträge aus der Anlage LuF in den Zeilen 24 und 25
Neue Kennziffern 225, 228, 229, 226, 227 in den Zeilen 54 - 59
Neue Kennziffern 240 - 245 in den Zeilen 91 – 96
Die Erläuterungen zu den geänderten Kennziffern und der neuen Anlage LuF können dem BMF-Schreiben vom 27.09.2019 entnommen werden, das beim Bundesministerium heruntergeladen werden kann.
Änderungen bei der Einnahme-Überschussrechnung für 2020:
Neben vielen textuellen Änderungen und Zeilenverschiebungen wurden folgende Kennzifferänderungen auf der Anlage EUR vorgenommen.
neue Kennziffer 279 in der Zeile 95a ( Ermittlung des Gewinns )
neue Kennziffer 164 in der Zeile 6 ( Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen)
Weiterhin wurde die Schlüsselung der Rechtsform des Betriebes geändert. Es sind Schlüsselwerte hinzugekommen und auch entfallen. Eine automatische Umsetzung ist nicht in allen Fällen möglich.
Daher sollte diese Einstellung auf jeden Fall geprüft werden. Einzelheiten zu den Änderungen sind dem Originalformular und der zugehörigen Anleitung zu entnehmen.
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