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Konsolidierung

Konsolidierung

Die Konsolidierung führt mehrere Mandanten zu Auswertungszwecken zu einem Konsolidierungsmandanten zusammen. 

Voraussetzungen: 

  • Gleicher Sachkontenrahmen

  • Gleiche Wirtschaftsjahre

  • Gleiche Hauswährung

 

Im Konsolidierungsmandant können folgende Listen und Auswertungen erstellt werden: 

  • Umsatzsteuervoranmeldung

  • Zusammenfassende Meldung

  • Bilanz

  • GuV

  • KER

  • weitere betriebswirtschaftliche Auswertungen auf Sachkontenbasis

 

Beachten Sie bitte, dass der Konsolidierungsmandant bei jedem neuen Konsolidierungs-Lauf neu erstellt wird. Dort geänderte Listen und Auswertungen werden überschrieben!

Änderungen in Listen und Auswertungen unbedingt im Vorgabe-Mandanten durchführen, diese werden in den Konsolidierungsmandanten übernommen! 

Die Festschreibungspflicht nach GoBD erfordert den Journalausdruck in den einzelnen Mandanten vor der Erstellung einer Umsatzsteuervoranmeldung im konsolidierten Mandanten.

Eine Prüfung dieser Journalisierungspflicht kann bei Start der Umsatzsteuervoranmeldung im konsolidierten Mandanten nicht erfolgen!

 

Profile

Durch das Anlegen verschiedener Profile können die Mandantenauswahl, die Optionen und die weiteren Vorgaben in der Konsolidierungsmaske pro Konsolidiertem Mandanten gespeichert und wieder aufgerufen werden. 

Eine ausführliche Anleitung zur Konsolidierung wird in der Konsolidierungsmaske als eigene Dokumentation zur Verfügung gestellt.

Soll der konsolidierte Mandant auf einem Server abgelegt werden, muss man den genauen Pfad angeben.

Der Server-Name ist mit dem Firebird-Port zu ergänzen - z. B. "PC-NAME/23053 

 

Beachten Sie hier die gesonderte Doku, die in der Maske der Konsolidierung aufgerufen werden kann!

 

 

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