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Monatsabschluss

Monatsabschluss

In der Finanzbuchhaltung ist die Durchführung eines Monats- /Periodenabschlusses nicht zwingend erforderlich. Sie haben die Möglichkeit das komplette Geschäftsjahr zum Bebuchen offen zu halten.

 

  • Der Monatsabschluss stellt einen Schutz vor unbeabsichtigter Änderung der abgeschlossenen Buchungen dar.

  • Im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) dürfen die Buchungen nach Abgabe der Steueranmeldung nicht mehr geändert werden. Durch Ausdruck des Journals und den Monatsabschluss wird dies vom System gewährleistet.

  • Es können jederzeit Nachbuchungen in abgeschlossenen Perioden durchgeführt werden.

  • Nachbuchungen sind als solche eindeutig erkennbar, da bei ihnen die Periodenzuordnung für die Salden und für die Buchungserfassung unterschiedlich ist. Dies wird in der Dialogbuchhaltung durch eine rot unterlegte

 

Die Möglichkeit zur Nachbuchung beinhaltet folgende Vorteile: 

  • Einfache Kontenabstimmung, da auch Nachbuchungen bei den Kontoauszügen stets vom Datum richtig eingeordnet werden.

  • EB - Buchungen durch nachträgliche Änderungen/Umbuchungen in den Vorjahren, können unabhängig vom abgeschlossenen Zeitraum zum 1. Tag des Geschäftsjahres eingebucht werden.

  • Die Kontoauszüge zeigen die Kontenentwicklung über das Geschäftsjahr datumsgerecht und logisch richtig auf: 1. EB - Buchungen, 2. Jahresverkehrszahlen, 3. Umbuchungen/Abgrenzungen.

  • Bei Auswertungen, die sich auf die Kontensalden beziehen (Bilanz, GuV, KER, sonst. BW-Auswertungen), kann genau getrennt werden, was durch den normalen Geschäftsbetrieb erwirtschaftet wurde (Periode 1-12) und was sich auf Umbuchungen/ Abgrenzungen (13. Periode) bezieht.

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