/
Lohn & Gehalt 8.22.5.4856 (20.12.2024) (Hotfix)

Lohn & Gehalt 8.22.5.4856 (20.12.2024) (Hotfix)

Meldung auf dem Hauptbildschirm (Sie müssen mindestens die Version 8.22.4.4685 installiert haben, damit die Update-Meldung erscheint)

WICHTIG: Bitte beenden Sie vor dem Starten des Updates manuell den Lohn-Service Webbrowser, falls dieser in Ihrer Taskleiste (unten rechts) aktiv sein sollte (Rechtsklick auf das Symbol ⇒ Beenden). Wird der Lohn-Service Webbrowser nicht beendet, kann das Update unter Umständen nicht durchgeführt werden.

Aktuelle Lohnserviceversion: 1.0.1.34


Allgemein

LG-2425 Weihnachtsgeld – Anpassung der Unpfändbarkeitsgrenze

Mit diesem Update wurde ein neuer Kenner für die Lohnart Weihnachtsgeld implementiert, der die erhöhte Unpfändbarkeitsgrenze für das Jahr 2024 berücksichtigt. Die neuen Beträge, die nicht gepfändet werden dürfen, betragen 750 Euro für Alleinstehende und 375 Euro für Unterhaltsberechtigte.

Die Anpassung basiert auf den Regelungen zur Unpfändbarkeit von Weihnachtsgeld und orientiert sich an aktuellen rechtlichen Vorgaben, wie sie beispielsweise auf Haufe.de beschrieben sind.

Umsetzung:

  • Neuer Kenner:
    Ein zusätzlicher Eintrag wurde in die bestehenden Optionen aufgenommen:
    6 - Weihnachtsgeld 750 / 375 € unpfändbar

  • Berechnung:
    Die Auswertung des neuen Kenners erfolgt automatisch bei der Bruttolohnberechnung. Die Pfändungsfreibeträge werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und führen zu den erwarteten Ergebnissen.

  • Konfiguration:
    Der neue Kenner ist analog zum bisherigen Eintrag 5 - Weihnachtsgeld 670 / 335 € unpfändbar gestaltet und kann ohne zusätzliche Anpassungen genutzt werden.

Zusammenfassung:

Mit der Einführung des neuen Kenners für Weihnachtsgeld wurde die gesetzlich erhöhte Unpfändbarkeitsgrenze von 750 Euro vollständig implementiert. Diese Änderungen ermöglichen eine regelkonforme Abwicklung von Lohnabrechnungen mit pfändungsfreiem Weihnachtsgeld. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben finden Sie auf Haufe.de.

 


Sozial

LG-2290/LG-2390 Fehlerbehebung: Erzeugung von DEÜV-Meldungen bei Elternzeit

Mit diesem Update wurde ein Fehler in der Logik zur Erzeugung von DEÜV-Meldungen für Arbeitnehmer in Elternzeit behoben. Die Problematik trat auf, wenn die Fehlzeit „Elternzeit“ ab dem 01.07.2024 erfasst wurde. In diesen Fällen wurde fälschlicherweise neben der Unterbrechungsmeldung (Meldegrund 52) auch direkt die Abmeldung (Meldegrund 17) im selben Monat erstellt, anstatt diese erst im Folgemonat zu erzeugen.

Umsetzung:

  • Problemursache:
    Die fehlerhafte Erzeugung der Abmeldung (Meldegrund 17) resultierte aus einer inkonsistenten Logik bei der Verarbeitung von Fehlzeiten, die den gesamten Monat umfassen.

  • Lösung:
    Die Logik wurde angepasst, sodass die Abmeldung erst im korrekten Folgemonat erstellt wird. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben und sorgt für eine fehlerfreie Verarbeitung.

Zusammenfassung:

Ab Version Lohn_GDI_8.22.5.48xx ist die fehlerfreie Verarbeitung von Fehlzeiten wie Elternzeit gewährleistet. Die Unterbrechungsmeldung (52) und die Abmeldung (17) werden nun korrekt und gemäß den vorgegebenen Zeitpunkten erzeugt.

 

Related content