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Lohn & Gehalt 8.22.5.4850 (18.12.2024) (Hotfix)

Lohn & Gehalt 8.22.5.4850 (18.12.2024) (Hotfix)

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Allgemein

 

Wichtige Änderungen im Hotfix: Präzisere Berechnungen trotz verbleibender Reporting-Fehler

Der aktuelle Hotfix bringt wichtige Korrekturen in der Berechnung der Sozialversicherungs- und Steuerwerte. Die vorläufigen Werte für die Sozialversicherung und Steuer sind jedoch als nicht endgültig zu betrachten, da mögliche gesetzliche Änderungen weiterhin vorbehalten sind. Im Zuge dieses Updates wurden Berechnungen für die private Krankenversicherung (PKV), die freiwillige gesetzliche Versicherung, die Pfändung sowie das System zur Ermittlung von Netto Be- und Abzügen angepasst und korrigiert. Diese Änderungen sorgen für eine präzisere und verlässlichere Abrechnung in diesen Bereichen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Reporting, einschließlich Buchungslisten, Lohnjournal und ähnlicher Auswertungen, weiterhin fehlerhafte Buchungssätze aufweisen kann. Die Behebung dieser Fehler ist in Bearbeitung und wird in einem separaten Hotfix veröffentlicht. Trotz dieser bestehenden Unstimmigkeiten im Reporting wird der aktuelle Hotfix aufgrund der Dringlichkeit der Fehlerkorrektur in anderen Bereichen und den bevorstehenden gesetzlichen Änderungen in der Lohnsteuer ausgerollt. Nutzer sollten die vorläufige Natur der Berechnungsgrößen im Hinterkopf behalten und auf das kommende Update zur Behebung der Reporting-Fehler vorbereitet sein.

LG-2349 Implementierung der Mandanten-Anlage für 2025

Mit diesem Update wurde die Mandanten-Anlage so angepasst, dass die Periode für das kommende Jahr 2025 ohne Einschränkungen eingerichtet werden kann.

Änderungen und Verbesserungen:

  • Erweiterung der Jahresauswahl:

    • Die Comboliste zur Auswahl des Mandantenjahres wurde erweitert, sodass ab sofort das aktuelle Jahr, das Vorgängerjahr sowie das kommende Jahr angezeigt werden.

    • Das Jahr des aktuellen Datums wird automatisch beim Start des Formulars vorausgewählt.

  • Nachhaltige Lösung:
    Diese Anpassung stellt sicher, dass künftig kein manuelles Eingreifen mehr erforderlich ist, unabhängig vom Jahreswechsel.

Zusammenfassung:

Die neue Logik für die Mandanten-Anlage ermöglicht eine reibungslose Einrichtung von Mandanten für das kommende Jahr 2025 und reduziert potenzielle Einschränkungen während des Jahreswechsels.

LG-2376 Probleme bei der Ermittlung von Netto Be- und Abzügen in der Abrechnung von privat und freiwillig versicherten Arbeitnehmern

Mit diesem Update wurden Unstimmigkeiten bei der Berechnung von privaten und freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (KV & PV) sowie deren Darstellung in Lohnausdruck und Buchungsbeleg korrigiert.

Anpassungen und Verbesserungen:

  1. Korrekte Berechnung von AN- und AG-Anteilen:

    • Die Netto-Bezüge werden nun präzise berechnet, wenn in der Kartei „Kassen“ die Anteile für Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) korrekt hinterlegt sind.

    • Wenn der AG-Anteil ausgezahlt werden soll, wird dies berücksichtigt, ohne dass fälschlicherweise der AN-Anteil hinzugefügt wird.

  2. Fehler bei unterschiedlichen AN- und AG-Anteilen:

    • Das Problem, dass ein höherer AN-Anteil ungewollt in die Berechnung des Netto-Bezugs einfloss, wurde behoben.

    • Die Darstellung dieser Werte im Lohnausdruck sowie auf dem Buchungsbeleg ist nun nachvollziehbar.

  3. Darstellung auf Buchungsbeleg:

    • Die ausgewiesenen Beiträge wie private KV- und PV-Beiträge, die vom AN privat abgeführt werden, erscheinen nun korrekt.

    • Unsichtbare Zuschläge, wie Arbeitskammerbeiträge, werden ebenfalls korrekt dargestellt.

Zusammenfassung:

Dieses Update sorgt für die korrekte Berechnung und Darstellung von privaten und freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Verwirrung durch unsichtbare Zuschläge oder falsche Netto-Werte wird damit vermieden. Die Abrechnungs- und Buchungsprozesse sind nun klarer und transparenter.

LG-2334 Überarbeitung der neuen Pfändungsroutinen und Pfändungsmaske

Erweiterte Anpassung und Erläuterung zum Ticket 1706

Dieses Update bringt wesentliche Verbesserungen an den Pfändungsroutinen und der Pfändungsmaske, um eine korrekte, flexible und transparente Verwaltung von Pfändungen zu gewährleisten. Nachfolgend finden Sie eine ausführliche Beschreibung der Änderungen, Hinweise zur Anwendung und Anweisungen für die korrekte Handhabung.

Änderungen und Anpassungen im Detail

1. Pfändungstabelle
  • Neue Pfändungstabellen:
    Die ab dem 01.07.2024 geltenden Pfändungsfreigrenzen wurden in das Programm integriert.

    • Anwendung:
      Diese Tabellen werden automatisch herangezogen, sobald eine Pfändung für einen Zeitraum ab Juli 2024 berechnet wird.

    • Unterscheidung:
      Das System unterscheidet zwischen gewöhnlichen Pfändungen (z. B. allgemeine Schulden) und bevorrechtigten Pfändungen (z. B. Unterhaltsforderungen).

2. Pfändungsbeträge und Berechnungsgrundlage
  • Erweiterung für Unterhaltsforderungen:
    Bei Unterhaltsforderungen werden jetzt auch Beträge über die Pfändungsfreigrenze hinaus berücksichtigt.

    • Wichtig:
      Der unpfändbare Grundbetrag bleibt jedoch stets gesichert (1.491,75 € monatlich).

      2024-12-18_11h16_20.png
3. Prozentuale Verteilung bei mehreren Pfändungen
  • Neue Berechnungslogik:
    Pfändungen mit demselben Eingangsdatum werden prozentual aufgeteilt.

    • Anwendung:
      Dies reduziert Konflikte bei der Priorisierung von Pfändungen und gewährleistet eine gerechtere Verteilung der Beträge.

4. Manuelle Eingabe von Einmalbeträgen nach Korrektur
  • Funktionalität:
    Anwender können nun einmalige Pfändungsbeträge aus Korrekturen direkt manuell eingeben.

    • Wo:
      Diese Option ist in der Pfändungsmaske verfügbar.

    • Hinweis:
      Manuell eingegebene Beträge werden in der Abrechnung entsprechend verarbeitet und in den Reports ausgewiesen.

      2024-12-18_11h19_41.png
5. Vollstreckungsbeschluss
  • Automatische Sicherstellung des unpfändbaren Betrags:
    Das System gewährleistet automatisch, dass der unpfändbare Betrag den neuen Freigrenzen entspricht.

    • Beispiel:
      Für den Zeitraum ab Juli 2024 wird sichergestellt, dass mindestens 1.491,75 € monatlich unpfändbar bleiben.

Verbesserungen in der Darstellung

1. Abrechnungsprotokoll
  • Zusätzliche Spalte:
    Die Art der Pfändung wird jetzt separat in einer eigenen Spalte ausgewiesen.

  • Kompakteres Design:
    Die Darstellung wurde überarbeitet, um eine bessere Übersichtlichkeit zu bieten.

2. Statistik
  • Neue Funktion:
    Anwender können direkt im Statistikbereich Auswertungen zu Pfändungen vornehmen

3. Pfändungsstatusleiste
  • Statusanzeige:
    Eine neue Ikone zeigt an, ob eine Pfändung aktiv, getilgt oder gesperrt ist.

    • Wichtig:
      Dies erleichtert die Übersicht über den Status einer Pfändung auf einen Blick.

      2024-12-18_11h21_13.png
4. Hinweismeldungen
  • Warnungen:
    Beim Löschen von Pfändungen erscheint eine Warnung, die auf mögliche Auswirkungen auf bereits abgerechnete Monate hinweist.

    2024-12-18_11h22_54.png

Anwendungshinweise und wichtige Schritte

  1. Pfändungsmaske:

    • Öffnen Sie die Personalnummer und wechseln Sie in die Kartei Pfändungen.

    • Hinterlegen Sie alle relevanten Daten wie Eingangsdatum, Pfändungsart und Pfändungsbetrag.

  2. Manuelle Pfändungen:

    • Für einmalige Beträge, die aus Korrekturen der Vormonate entstehen, aktivieren Sie die Option Sondertiklgung aus Korrektur in der Maske und tragen den entsprechenden Betrag ein.

    • Speichern Sie die Änderungen, bevor Sie die Abrechnung durchführen.

  3. Abrechnung:

    • Die neuen Pfändungsfreigrenzen werden automatisch berücksichtigt.

    • Bei mehreren Pfändungen mit demselben Eingangsdatum erfolgt eine prozentuale Verteilung.

  4. Überprüfung der Darstellung:

    • Prüfen Sie nach der Abrechnung das Abrechnungsprotokoll und den Buchungsbeleg, um sicherzustellen, dass alle Beträge korrekt erfasst wurden.

  5. Statistik und Statusleiste:

    • Nutzen Sie die neuen Funktionen im Statistikbereich und die Statusleiste, um den Überblick über aktive, getilgte oder gesperrte Pfändungen zu behalten.

Zusammenfassung

Mit dieser Überarbeitung der Pfändungsroutinen und Pfändungsmaske wird die Handhabung von Pfändungen wesentlich erleichtert. Die neuen Berechnungsgrundlagen und verbesserten Darstellungsoptionen sorgen für Transparenz und Genauigkeit. Anwender profitieren von einer intuitiven Benutzeroberfläche und erweiterten Auswertungsmöglichkeiten.

Aufgrund der aktuellen Konflikte im Pfändungsmodul, die durch die implementierte Logik und Sondervereinbarungen von Arbeitnehmern mit Gläubigern hervorgerufen wurden, musste die Möglichkeit, Sondertilgungen über den Lohn abzurechnen, deaktiviert werden. Ab sofort können Sondertilgungen, die im Rahmen solcher Vereinbarungen erfolgen, nicht mehr durch den Arbeitgeber über den Lohn abgewickelt werden. Stattdessen liegt es nun in der Verantwortung des Arbeitnehmers, diese direkt an den Gläubiger zu übermitteln.

Damit die Pfändungsabrechnung weiterhin korrekt und transparent bleibt, ist nach einer Sondertilgung durch den Arbeitnehmer folgendes Verfahren notwendig: Die bestehende Pfändung muss deaktiviert und eine neue Pfändung mit dem aktualisierten Restbetrag angelegt werden. Nur so können die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Lohnabrechnung bewältigt und Fehler vermieden werden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Maßnahme notwendig war, um die Stabilität und Zuverlässigkeit der Lohnabrechnung sicherzustellen. Das Thema "Sondertilgungen" wird im kommenden Jahr umfassend analysiert, und wir werden die Möglichkeiten zur erneuten Integration dieser Funktionalität in das Programm prüfen und besprechen.


Sozialversicherung

LG-2414 Update der Beitragssatzdatei – Version vom 09.12.2024

Mit diesem Update wurde die neue Beitragssatzdatei in der Version vom 09.12.2024 implementiert. Diese Aktualisierung stellt sicher, dass die Sozialversicherungsbeiträge in allen Abrechnungen korrekt berechnet werden.

Rechengrößen 2025 – Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze

Mit diesem Update wurden die neuen Rechengrößen für das Jahr 2025 gemäß den vorläufigen Werten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) integriert. Diese Anpassungen treten ab dem 01.01.2025 in Kraft.

Nachfolgend einzelne voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2025

Kategorie

Jährlich

Monatlich

Kategorie

Jährlich

Monatlich

Jahresarbeitsentgeltgrenzen

 

 

Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze

73.800 EUR

-

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

66.150 EUR

-

Beitragsbemessungsgrenzen

 

 

Kranken- und Pflegeversicherung

66.150 EUR

5.512,50 EUR

Rentenversicherung (allgemein) / Arbeitslosenversicherung

96.600 EUR

8.050 EUR

Rentenversicherung (knappschaftlich)

118.800 EUR

9.900 EUR

Bezugsgrößen

 

 

Einheitlich (bundesweit)

44.940 EUR

3.745 EUR

Freigrenze und Freibetrag für Versorgungsbezüge

-

187,25 EUR

Hintergrund:

Ab 2025 werden die Beitragsbemessungsgrenzen in Ost- und Westdeutschland vereinheitlicht. Ebenso gilt eine bundesweite Bezugsgröße für alle Sozialversicherungswerte. Diese Änderungen sollen die Berechnungen transparenter und einfacher gestalten.

Zusammenfassung:

Mit der Integration der neuen Rechengrößen für 2025 ist sichergestellt, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnung ab Januar den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Einheitlichkeit der Sozialversicherungswerte erleichtert zudem die Abrechnung.

 

LG-2342 Klarstellung von Abrechnungsprotokoll-Hinweisen bei Elternzeit (Fehlzeit Nr. 5)

Mit diesem Update wurde die unklare Formulierung im Abrechnungsprotokoll im Zusammenhang mit der Fehlzeit Elternzeit (Nr. 5) überarbeitet.

Änderungen und Anpassungen:

  • Hinweisüberarbeitung:
    Das Wort "Krankengeld" wurde aus dem Hinweistext entfernt, um Missverständnisse zu vermeiden, da es in diesem Kontext nicht zutreffend war.

  • Klarere Protokollmeldungen:
    Die Anpassung sorgt dafür, dass die Hinweise im Abrechnungsprotokoll präziser sind und besser auf den Sachverhalt eingehen.

Zusammenfassung:

Diese Änderung verbessert die Verständlichkeit der Abrechnungsprotokollmeldungen bei Elternzeit und verhindert potenzielle Verwirrung für Anwender.

LG-2284 Korrektur bei der Berechnung von KV-Beiträgen für Einmalzahlungen

Mit diesem Update wurde ein Fehler behoben, bei dem fälschlicherweise Krankenversicherungsbeiträge für Einmalzahlungen ermittelt wurden, obwohl die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bereits überschritten war.

Änderungen und Verbesserungen:

  • Fehlerhafte Beitragsberechnung:
    Die Berechnung wurde korrigiert, sodass Einmalzahlungen bei freiwillig Versicherten nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden.

  • Anzeige der Altersgrenze:
    Im Zusammenhang mit der Berechnung wird nun das Datum angezeigt, wann die Altersgrenze für die Beitragsberechnung erreicht wurde.

  • Betroffene Fallkonstellation:
    Insbesondere bei freiwillig Versicherten mit hohem Einkommen wird sichergestellt, dass die Beiträge korrekt ermittelt werden, ohne die BBG zu überschreiten.

Zusammenfassung:

Dieses Update stellt sicher, dass Krankenversicherungsbeiträge für Einmalzahlungen korrekt berechnet werden, insbesondere bei freiwillig Versicherten. Gleichzeitig wurde die Transparenz der Berechnung durch die Anzeige des Altersgrenzdatums verbessert.

LG-2369 PKV – Manuelle Deaktivierung der automatischen Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses

Mit diesem Update wurde eine neue Funktion implementiert, die es Anwendern ermöglicht, die automatische Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung (PKV) in Sonderfällen manuell zu deaktivieren. Diese Funktion sorgt für eine flexible Handhabung und gewährleistet eine präzise Anpassung der Berechnungen.

Anwendung der neuen Funktion

  1. Aktivierung der Deaktivierungsfunktion:

    • Die Option zur Deaktivierung befindet sich im Bereich Kassen innerhalb der Personalverwaltung.

    • Sobald die Checkbox zur Deaktivierung der automatischen Berechnung aktiviert wird, öffnet sich ein Infofeld, in das der Grund für die Deaktivierung eingetragen werden muss.

    • Wichtig: Die Deaktivierung wird erst wirksam, wenn das Infofeld ausgefüllt und die Änderung gespeichert wurde.

  2. Individuelle Festlegung von Beiträgen:

    • Nach der Deaktivierung kann der Arbeitgeberzuschuss und der Arbeitnehmeranteil manuell festgelegt werden.

    • Es finden keinerlei automatische Berechnungen mehr statt; die eingegebenen Werte werden 1:1 durchgereicht.

  3. Berücksichtigung bei Korrekturen:

    • Bei Korrekturen oder rückwirkenden Änderungen muss der Anwender sicherstellen, dass die gleiche Vorgehensweise angewandt wird:

      • Aktivierung der Checkbox,

      • Eingabe des Deaktivierungsgrunds,

      • Speichern der Änderungen.

  4. Transparenz und Nachvollziehbarkeit:

    • Die hinterlegten Werte sowie der Grund für die manuelle Anpassung werden dokumentiert, um jederzeit nachzuvollziehen, warum die automatische Berechnung deaktiviert wurde.

Wichtige Hinweise

  • Diese Funktion sollte nur in Sonderfällen verwendet werden, beispielsweise bei einem abweichenden Zuschussbetrag, der nicht den regulären Berechnungsgrundlagen entspricht.

  • Das System gibt keine Warnmeldungen mehr aus, falls die eingegebenen Werte von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders, die Eingaben zu prüfen.

Zusammenfassung

Die neue Funktion zur Deaktivierung der PKV-Berechnung bietet eine flexible Lösung für Sonderfälle, bei denen der automatische Arbeitgeberzuschuss nicht zutrifft. Anwender können individuelle Beträge hinterlegen, ohne dass das System diese anpasst. Die erforderliche Dokumentation stellt Transparenz sicher und unterstützt bei einer korrekten Abrechnung auch bei rückwirkenden Änderungen.

Anwendungsbeispiel: Manuelle Deaktivierung der automatischen PKV-Berechnung

Ziel:
Wenn abweichende Informationen zur regulären Berechnung der PKV-Beiträge vorliegen, können diese im Programm hinterlegt und mit der neuen Funktion berücksichtigt werden.

Schritte:

  1. Hinterlegung der abweichenden Beiträge:

    • Gehen Sie in den Bereich Kassen in der Personalverwaltung.

    • Tragen Sie die gewünschten Beträge für den Arbeitgeberzuschuss und den Arbeitnehmeranteil manuell ein

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  1. Aktivieren der Zusatzeinstellung:

    • Aktivieren Sie die Checkbox Automatische anteilige PSV-Berechnung deaktivieren.

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    • Es öffnet sich ein Infofeld, in das der Grund für die Deaktivierung eingetragen werden muss.

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    • Speichern Sie die Änderungen.

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  2. Berechnung:

    • Führen Sie die Berechnung der Abrechnung durch.

    • Das System verwendet jetzt ausschließlich die manuell hinterlegten Werte und führt keine automatische Berechnung mehr durch.

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  3. Korrekturmodus:

    • Sollte eine rückwirkende Korrektur notwendig sein, wiederholen Sie die Schritte:

      • Aktivieren Sie den Korrekturmodus

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      • Aktivieren Sie erneut die Zusatzeinstellung,

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      • Geben Sie den Grund für die Deaktivierung an,

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      • Hinterlegen Sie die korrekten Beiträge und führen Sie die Berechnung erneut durch.

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    • Die neu berechneten Beiträge werden dem bereits ausgezahlten Arbeitsentgelt gegenübergestellt und entsprechend angepasst.

Zusammenfassung:
Dieses Anwendungsbeispiel zeigt, wie die Funktion verwendet werden kann, um abweichende PKV-Beiträge korrekt und transparent abzurechnen. Die manuelle Hinterlegung der Werte sorgt dafür, dass spezifische Sonderfälle berücksichtigt werden, ohne dass die automatische Berechnungslogik greift


Steuer

LG-2032 Steuer-PAP Dezember 2024 – Umsetzung der Nachholung und geänderten Freibeträge

Mit diesem Update wurde die gesetzlich vorgesehene Nachholung der steuerlichen Entlastungen für das Jahr 2024 in der Lohnabrechnung für Dezember 2024 implementiert.

Änderungen und Anpassungen:

  • Nachholung der Steuerentlastung:
    Der geänderte Lohnsteuertarif wird ab dem Lohnzahlungszeitraum Dezember 2024 angewendet. Steuerliche Entlastungen aus den Abrechnungszeiträumen Januar bis November 2024 werden in der Abrechnung für Dezember berücksichtigt.

  • Angepasste Freibeträge:

    • Grundfreibetrag: Erhöhung um 180 Euro auf 11.784 Euro.

    • Kinderfreibetrag: Erhöhung um 228 Euro auf 6.612 Euro.

  • Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben:
    Die Anpassungen entsprechen § 52 Abs. 32a EStG und gewährleisten eine korrekte steuerliche Nachholung und Berücksichtigung im letzten Lohnabrechnungsmonat des Jahres 2024.

Zusammenfassung:

Dieses Update stellt sicher, dass alle gesetzlichen Änderungen zu steuerlichen Entlastungen und Freibeträgen für das Jahr 2024 korrekt in der Lohnabrechnung abgebildet werden. Die Nachholung der Entlastungen erfolgt automatisch mit der Abrechnung für Dezember 2024.

LG-2303 vorläufiger Steuer-PAP 2025 – Änderungen gemäß Bundesfinanzministerium

Mit diesem Update wurden die Anpassungen des Steuer-PAP 2025 integriert, um die Berechnung der Lohnsteuer für das Jahr 2025 gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.

Wichtige Änderungen:

  • Erhöhung des Grundfreibetrags:
    Der steuerliche Grundfreibetrag wurde um 180 Euro auf 11.964 Euro erhöht. Damit wird das sächliche Existenzminimum für Arbeitnehmer besser steuerlich freigestellt.

  • Anpassung des Kinderfreibetrags:
    Der Kinderfreibetrag wurde um 60 Euro auf 6.672 Euro (pro Kind und Jahr) erhöht, um die steuerliche Entlastung von Familien zu erweitern.

  • Berücksichtigung von Freibeträgen:
    Der geänderte Lohnsteuertarif sowie die neuen Freibeträge treten für alle Lohnabrechnungszeiträume ab Januar 2025 in Kraft.

Zusammenfassung:

Das Update stellt sicher, dass die aktuellen steuerlichen Änderungen des Bundesfinanzministeriums korrekt in den Lohnabrechnungen angewendet werden. Diese Anpassungen tragen zu einer gerechteren Steuerlastverteilung bei und berücksichtigen inflationsbedingte Belastungen.

Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie in den detaillierten:

Bundesministerium der Finanzen

Hinweis zum Lohnsteuer-PAP 2025

Der aktuell veröffentlichte Lohnsteuer-PAP 2025 basiert auf dem Stand vom 22.11.2024. Ein neuer Lohnsteuer-PAP 2025 mit möglichen Änderungen oder Anpassungen wurde noch nicht veröffentlicht.

Wichtig:

  • Änderungen am Lohnsteuer-PAP 2025 sind noch vorbehalten.

  • Sobald ein aktualisierter Stand veröffentlicht wird, sollte dieser zeitnah überprüft und in die Lohnabrechnungssysteme implementiert werden, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Bitte achten Sie darauf, dass alle Abrechnungen, insbesondere für das Jahr 2025, auf Basis der aktuellsten gesetzlichen Vorgaben erfolgen.

LG-2278 Korrektur der LSTA-Konsolidierung – Behebung von Umlautfehlern

Mit diesem Update wurden die fehlenden Umlaute in den Texten der LSTA-Konsolidierung behoben und die Daten im Meldecenter angepasst.

Änderungen und Anpassungen:

  • Zeichensatzkorrektur:

    • Betroffene Quellcodedateien wurden aus einem falschen UTF-8-Format wieder in den üblichen ANSI-Zeichensatz konvertiert.

    • Fehlerhafte Zeichen wurden händisch durch die korrekten Umlaute ersetzt.

  • Sinnvolle Textanpassung:

    • Die fehlerhaften Meldungen wurden überarbeitet und inhaltlich angepasst, sodass sie nun verständlicher und konsistenter sind.

Zusammenfassung:

Die Korrektur der Zeichensätze und der Inhalte stellt sicher, dass die LSTA-Daten jetzt fehlerfrei und in korrekter Darstellung im Meldecenter bereitstehen. Dies verbessert die Lesbarkeit und die Genauigkeit der konsolidierten Daten erheblich.

LG-2337 LSTB – Korrektur der Übertragung und Datenstruktur

Mit diesem Update wurde ein Problem behoben, das in vereinzelten Fällen dazu führte, dass die Übertragung von Lohnsteuerbescheinigungen nicht korrekt abgeschlossen wurde und eine Wiederholung der Übertragung unmöglich war.

Änderungen und Verbesserungen:

  • Erhalt der Elster_Nutzdaten:
    Die Liste der Elster_Nutzdaten wird jetzt nicht mehr vor ihrer Nutzung geleert, sodass die Daten für die Erstellung und Übertragung der LSTBs vollständig zur Verfügung stehen.

  • Optimierte Speicherfreigabe:
    Der Destructor der Klasse wurde angepasst, um sicherzustellen, dass Mitarbeiterdaten innerhalb einer LSTB-Instanz nicht vorzeitig gelöscht werden.

Zusammenfassung:

Dieses Update stellt sicher, dass die Erstellung und Übertragung von Lohnsteuerbescheinigungen zuverlässig durchgeführt werden können. Fehlerhafte Übertragungen gehören damit der Vergangenheit an, und der Prozess wurde insgesamt stabiler gestaltet.

 

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