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Lohn & Gehalt 8.22.4.4793 (31.10.2024) (Hotfix)

Lohn & Gehalt 8.22.4.4793 (31.10.2024) (Hotfix)

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aktuelle Lohnserviceversion: 1.0.1.33


Allgemein

LG-2076 & LG-1958 Korrektur beim DLS-Export zur Identifikation fehlerhafter Lohnkontendaten

In dieser Version wurde der DLS-Export optimiert, um Fehlermeldungen präziser zuzuordnen und die betroffene Personalnummer korrekt anzuzeigen, was die Fehlersuche vereinfacht.

Umsetzung:

Der Export meldete bislang einen allgemeinen Fehler ohne direkte Angabe der betroffenen Personalnummer, da eine abweichende Datenabfrage die Personalnummer nicht ermitteln konnte. Dies wurde nun so angepasst, dass die Personalnummer bei entsprechenden Fehlern angezeigt wird. Zusätzlich wurde die Datenabfrage überarbeitet, um fehlerhafte Steuerklassenwerte zu vermeiden.

Zusammenfassung:

Durch die Anpassungen wird der DLS-Export stabilisiert und die Fehlerdiagnose vereinfacht, da jetzt klar ersichtlich ist, welche Personalnummer beim Export auffällig ist und Korrekturen zielgerichtet vorgenommen werden können.

LG-2087 Anpassung des Mailassistenten für korrekte Anzeige und Berechnung von Sonderurlaub

In dieser Version wurde die Darstellung und Berechnung von Sonderurlaub im Lohnausdruck, der über den Mailassistenten versendet wird, angepasst und korrigiert.

Umsetzung:

  • Die Anzeige und Berechnung des Sonderurlaubs wurde so optimiert, dass diese jetzt auch im Mailassistenten mit dem regulären Lohnausdruck übereinstimmen.

  • Die Anpassung wurde sowohl im Mailassistenten-Report als auch im regulären Lohnausdruck (FR4 und FR5) vorgenommen, um eine konsistente Darstellung sicherzustellen.

Zusammenfassung:

Diese Anpassung stellt sicher, dass Sonderurlaub bei der Verwendung des Mailassistenten korrekt ausgewiesen wird und keine Unterschiede zur regulären Lohnausgabe bestehen.


Sozialversicherung

LG-2103 Fehler DSAK020 - EMPFÄNGERNUMMER ist nicht zugelassen - Anpassung der Empfängernummer im DSAK-Verfahren

In dieser Version wurde die Empfängernummer im DSAK-Verfahren gemäß der Rückmeldung der Mobil ISC GmbH korrigiert, um eine problemlose Verarbeitung sicherzustellen.

Umsetzung:

  • Empfängernummer-Anpassung: Im DSAK-Verfahren wird nun die Betriebsnummer (BBNR) der Krankenkasse als Empfängernummer hinterlegt, statt wie zuvor die Betriebsnummer der Annahmestelle. Diese Anpassung betrifft ausschließlich den DSAK-Datenbaustein.

Zusammenfassung:

Durch die gezielte Anpassung der Empfängernummer im DSAK-Baustein wird eine fehlerfreie Verarbeitung im Meldeverfahren sichergestellt. Dies gewährleistet, dass nur die Krankenkassen-BBNR verwendet wird und andere Bausteine unverändert bleiben.

Achtung: Die Änderungen erfolgten ausschließlich im Lohnservice. Voraussetzung ist die Lohnservice-Version: 1.0.1.33

LG-1964 - Optimierung der Anzeigeeinstellungen für DEÜV-Meldungen

In dieser Version wurde die Einstellung für die "Vorläufig"-Überschrift in DEÜV-Meldungen optimiert und das Speichern der Benutzerpräferenzen verbessert.

Umsetzung:

Es wurde eine Anpassung vorgenommen, sodass die Auswahl für die "Vorläufig"-Kennzeichnung bei DEÜV-Meldungen jetzt dauerhaft gespeichert wird. Diese Anpassung verbessert die Funktionalität im Meldecenter und sorgt dafür, dass Benutzer festgelegte Anzeigeoptionen dauerhaft beibehalten können.

Zusammenfassung:

Mit dieser Optimierung wird sichergestellt, dass die festgelegte Anzeige der "Vorläufig"-Überschrift konsistent bleibt und die Benutzerpräferenzen zuverlässig gespeichert werden.

LG-1845 Korrektur der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur freiwilligen Krankenversicherung bei Mehrfachbeschäftigung

In dieser Version wurde ein Berechnungsfehler für den Arbeitgeberzuschuss zur privaten/freiwilligen Krankenversicherung bei Mehrfachbeschäftigungen behoben. Dieses Problem trat ausschließlich dann auf, wenn eine Mehrfachbeschäftigung mit überschrittenen Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) vorlag.

Umsetzung:

  • Der Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung wird nun korrekt berechnet, wenn eine Mehrfachbeschäftigung besteht und das Fremdentgelt in den Stammdaten vollständig hinterlegt ist.

Zusammenfassung:

Durch diese Anpassungen wird sichergestellt, dass der Arbeitgeberzuschuss bei Mehrfachbeschäftigung präzise berechnet und angezeigt wird. Die korrekte Erfassung des Fremdentgelts in den Stammdaten ist dabei entscheidend, um verlässliche Ergebnisse zu gewährleisten und die Konsistenz der Zuschussberechnung zu sichern.

Bei der Ermittlung des anteiligen Arbeitgeberzuschusses ist die vollständige Erfassung des Gesamtbeitrags, im Kassenstamm, unter KV und PV unerlässlich, da eine unvollständige Angabe zu Berechnungsfehlern führte.

LG-2050 AAG-Meldungen - Korrektur der Berechnung des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts

In dieser Version wurde die Berechnungsgrundlage für das sozialversicherungspflichtige (SV-pflichtige) Arbeitsentgelt aktualisiert, um eine präzise und nachvollziehbare Ermittlung sicherzustellen.

Umsetzung:

  • Neue Berechnungsbasis: Die bisher fehlerhafte Formel wurde durch die bereits bestehende, korrekte Berechnungsgrundlage ersetzt, die auch zur Ermittlung der Arbeitgeber-Beitragsanteile während des LFZ-Zeitraums genutzt wird. Diese wird jetzt zur Berechnung des SV-pflichtigen Arbeitsentgelts verwendet.

  • Konsistenz der Darstellung: Das SV-pflichtige Arbeitsentgelt wird jetzt korrekt ausgewiesen und entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

Zusammenfassung:

Mit dieser Anpassung wird das SV-pflichtige Arbeitsentgelt im System präzise und nachvollziehbar berechnet, basierend auf einer bewährten Berechnungsgrundlage. Dies sorgt für eine korrekte Ermittlung und Darstellung des Arbeitsentgelts und stellt die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicher.

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