Mahnliste AO
Bezeichnung
Wählen Sie hier das Format, das für die Ausgabe verwendet werden soll. Mit der <F4> Taste oder durch Klick auf das Symbol rechts hinter der Eingabe kann eine Tabelle der angelegten Formulare eingeblendet werden. Anhand der Bezeichnung können Sie die verschiedenen Listen unterscheiden.
Von Kontonummer Bis Kontonummer
Geben Sie den Bereich der Kontonummern ein, für den die Mahnliste erstellt werden soll. Mit der <F4> Taste oder durch Klick auf das Symbol rechts hinter der Eingabe kann eine Tabelle der angelegten Debitorenkonten eingeblendet werden.
Achten Sie darauf, daß die Felder "bis" in allen Selektionsmöglichkeiten ausgefüllt sind. Ist dies in einem Punkt nicht der Fall, kann keine Selektion erfolgen, die Liste bleibt leer.
Die vorgegebenen Werte sind abhängig von dem im Firmenstamm hinterlegten Nummernkreis für Debitoren.
In der Mahnliste erscheinen nur die Belege, die nach der Abgabenordnung zu mahnen sind. Diese Belege müssen das Kennzeichen 'AO' als Zahlungsbedingung enthalten. Dieses Kennzeichen kann in der Dialogbuchhaltung und im Menüpunkt "Bearbeitung - Verkauf" eingetragen werden.
Von Suchname Bis Suchname
Geben Sie den Bereich der Suchnamen ein, für den die Mahnliste erstellt werden soll. Mit der <F4> Taste oder durch Klick auf das Symbol rechts hinter der Eingabe kann eine Tabelle der angelegten Debitoren - sortiert nach Suchnamen - eingeblendet werden.
Von PLZ/Ort Bis PLZ/Ort
Geben Sie den Ortsbereich ein, für den die Mahnliste erstellt werden soll. Mit der <F4> Taste oder durch Klick auf das Symbol rechts hinter der Eingabe kann eine Tabelle der angelegten Debitoren - sortiert nach PLZ/Ort - eingeblendet werden.
Von Mahnstufe Bis Mahnstufe
Geben Sie den Mahnstufenbereich ein, für den die Mahnliste erstellt werden soll. Für die Selektion nach Mahnstufen gilt folgendes: Ein Beleg wird der Mahnstufe zugeordnet, für die er fällig ist oder in der er bereits gemahnt wurde, aber noch nicht für die nächste Mahnung fällig ist.
Achtung: Eine Rechnung bleibt so lange der ersten Mahnstufe zugeordnet, bis die erste Mahnung gedruckt ist. Wenn z. B. versäumt wird, die erste Mahnung zu drucken und auch manuell in der OP-Verwaltung kein Mahndatum und keine Mahnstufe hinterlegt wird, kann die 2. Mahnung nicht gedruckt werden.
Stichtag
Das Programm errechnet die Säumniszuschläge und Mahngebühren bis zum hier eingetragenen Stichtag. Dieses Feld wird mit dem aktuellen Tagesdatum vorbesetzt und kann nach den Erfordernissen abgeändert werden.
Der Stichtag hat folgende Bedeutung:
Ist eine Rechnung vor dem Stichtag fällig, so berechnet das Programm die Säumniszuschläge zum ersten Tag nach Ablauf der Fälligkeit und zu jedem weiteren säumigen Monat. Ist eine Rechnung am Stichtag oder später fällig, so werden keine Säumniszuschläge berechnet.
Bei erstmaliger Fälligkeit eines Belegs gilt eine 5-Tagesfrist. Wird innerhalb dieser Frist bezahlt, so wird kein Säumniszuschlag und keine Mahngebühren erhoben.
Zuschläge monatlich ausweisen
Das Programm errechnet die Säumniszuschläge bis zum oben eingetragenen Stichtag.
Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (dies wird in der Liste durch einen Stern hinter dem Fälligkeitsdatum kenntlich gemacht).
Der erste Säumniszuschlag wird einen Tag nach Ablauf der Fälligkeit angesetzt. Weitere Säumniszuschläge werden jeweils zum gleichen Tag der Folgemonate fällig.
Wird dieses Eingabefeld angekreuzt weist das Programm die Säumniszuschläge monatlich aus, andernfalls wird nur die Summe der Säumniszuschläge ausgedruckt.
Bei erstmaliger Fälligkeit eines Belegs gilt eine 5-Tagesfrist. Wird innerhalb dieser Frist bezahlt, so wird kein Säumniszuschlag erhoben.
Für den Ablauf der 5-Tagesfrist gilt ebenfalls die Wochenend- und Feiertagsregel.
Zahlungen, die innerhalb der 5-Tagesfrist eingehen, werden in der Liste durch einen Stern hinter dem Zahldatum gekennzeichnet.
Sortierung
Kontonummer
Suchname
PLZ/Ort
Diese Auswahl entscheidet, nach welchem Kriterium die Liste sortiert wird. Die