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Mahnungen AO

Mahnungen AO

 

Von Kontonummer Bis Kontonummer

Geben Sie den Bereich der Kontonummern ein, für den die Mahnungen gedruckt werden sollen. 

Bei den Mahnungen werden nur die Belege berücksichtigt, die nach der Abgabenordnung zu mahnen sind. Diese Belege müssen das Kennzeichen 'AO' als Zahlungsbedingung enthalten. Dieses Kennzeichen kann in der Dialogbuchhaltung und im Menüpunkt "Bearbeitung - Verkauf" eingetragen werden.

 

Zahlungseingänge sind berücksichtigt bis zum

Eingabe des Datums, bis zu dem die Zahlungseingänge gebucht sind. Anhand dieses Datums kann der Kunde erkennen, ob von ihm getätigte Zahlungen eventuell auf der Mahnung noch nicht berücksichtigt wurden. 

Dieses Datum wird ausgedruckt, wenn in dem verwendeten Formular die entsprechende Ausgabevariable ([ZahlungenBis]) enthalten ist. Es dient lediglich zum Ausdruck auf der Mahnung und wird im Programm nicht gespeichert.

 

Stichtag

Das Programm errechnet die Säumniszuschläge und Mahngebühren bis zum hier eingetragenen Stichtag. Dieses Feld wird mit dem aktuellen Tagesdatum vorbesetzt und kann nach den Erfordernissen abgeändert werden. 

Der Stichtag hat folgende Bedeutung:

Ist eine Rechnung vor dem Stichtag fällig, so berechnet das Programm die Säumniszuschläge zum ersten Tag nach Ablauf der Fälligkeit und zu jedem weiteren säumigen Monat.

Ist eine Rechnung am Stichtag oder später fällig, so werden keine Säumniszuschläge berechnet. Bei erstmaliger Fälligkeit eines Belegs gilt eine 5-Tagesfrist. Wird innerhalb dieser bezahlt, so wird ebenfalls kein Säumniszuschlag erhoben. 

Wird das Feld "Mahnvermerk setzen" angekreuzt, so werden die Säumniszuschläge zu diesem Stichtag auf das in den Mahnstammdaten angegebene Konto gebucht. Sofern für einen Beleg Mahngebühren fällig sind, die bisher noch nicht verbucht wurden, so werden diese auf das in den Mahnstammdaten angegebene Konto gebucht.

 

Zahlungsfrist

Eingabe eines Fristdatums zum Ausweisen auf der Mahnung. 

Das eingegebene Datum erscheint in den Mahnungen als das Ende der Frist, bis zu dem die "Offenen Posten" spätestens auszugleichen sind. Dieses Feld wird mit dem Wert "aktuelles Tagesdatum plus acht Tage" vorbesetzt und kann nach den Erfordernissen abgeändert werden. 

Das Fristdatum kann nur gedruckt werden, wenn in dem verwendeten Formular die entsprechende Ausgabevariable ([Zahlungsfrist]) enthalten ist. Es dient lediglich zum Ausdruck auf der Mahnung und wird im Programm nicht gespeichert.

 

Währung

Dieses Feld gibt an, wie Rechnungen/Zahlungen in Fremdwährung beim Ausdruck behandelt werden sollen. 

Die Auswahl bezieht sich auf den Ausdruck von OP-Betrag, Säumniszuschlägen und Mahngebühren. Der Rechnungsbetrag wird immer in der Belegwährung ausgegeben, unabhängig von der Auswahl in diesem Feld. 

Achtung: Falls Sie hier "Belegwährung" wählen und auf einer Mahnung sowohl Rechnungen in Fremdwährung als auch in Euro (Hauswährung) gemahnt werden, kann die Gesamtsumme der offenen Forderungen aufgrund der unterschiedlichen Währungen nicht bzw. nicht korrekt angegeben werden. Dies wird dann durch einen Hinweis auf der Mahnung kenntlich gemacht.

 

Mahnvermerk setzen

Wenn Sie dieses Feld nicht ankreuzen werden nur vorläufige Mahnungen ausgedruckt (zu Testzwecken oder als Zweitschrift zu Sicherungszwecken). Es werden zwar die gleichen Werte ausgewiesen wie beim Ausdruck mit Mahnvermerk aber es werden keine Säumniszuschläge und Mahngebühren verbucht und der Mahnvermerk wird nicht gesetzt. D. h. die Mahnung gilt noch nicht als ausgedruckt. 

Wird dieses Feld angekreuzt, so wird bei den gemahnten Belegen der Mahnvermerk gesetzt und die Säumniszuschläge und ggf. Mahngebühren verbucht. Mit dem Mahnvermerk wird die neue Mahnstufe und das Mahndatum (Stichtag) in dem Beleg gespeichert. Die Mahnung gilt in diesem Fall als gedruckt. D. h. weitere Mahnungen können nur nach Ablauf der in den Mahnstammdaten festgelegten Säumigkeitsmonate erfolgen. 

Bereits gebuchte Säumniszuschläge und Mahngebühren gehen nicht in die Berechnung weiterer Säumniszuschläge mit ein. Bei der Mahnung werden immer die insgesamt angefallenen Säumniszuschläge ausgewiesen. Wenn bei früheren Mahnungen bereits ein Säumniszuschlag verbucht wurde, wird bei weiteren Mahnungen nur noch die Differenz zum neuen Säumniszuschlag verbucht. 

Je nach Einstellung in den Mahnstammdaten werden die Mahngebühren entweder nur einmalig für jeden Beleg verbucht (dann wird bei jeder weiteren Mahnung diese gebuchte Mahngebühr ausgewiesen), bei jedem Mahnlauf verbucht (dann erfolgt der Ausweis und die Verbuchung wie bei den Säumniszuschlägen) oder gar nicht verbucht (die Mahngebühren werden dann nur zur Information auf der Mahnung ausgewiesen).

 

Zuschläge/Gebühren protokollieren

Dieses Feld können Sie nur auswählen, wenn der Mahnvermerk gesetzt wird. Wenn es angekreuzt ist, werden die automatisch verbuchten Säumniszuschläge und Mahngebühren zur Kontrolle und Archivierung in Form eines Journals ausgedruckt. Selbstverständlich erscheinen die gebuchten Zahlen auch im normalen Buchungsjournal sowie in der Dialogbuchhaltung.

 

Formularauswahl

  • Gemäß Mahnstammdaten

Hat ein Kunde mehrere zu mahnende Rechnungen mit unterschiedlichen Mahnstufen, wird für jede Mahnstufe eine eigene Mahnung gedruckt. Hierzu wird das Formular verwendet, das in den Mahnstammdaten hinterlegt ist. 

  • Formular der höchsten Mahnstufe

Hat ein Kunde mehrere zu mahnende Rechnungen mit unterschiedlichen Mahnstufen, so werden alle Rechnungen auf einer Mahnung zusammengefaßt. Hierbei wird die Formularnummer verwendet, die in den Mahnstammdaten für die höchste Mahnstufe hinterlegt ist, für die eine Mahnung zu drucken ist.

  • Auswahl einer Formularnummer

Alle zu mahnenden Belege eines Kunden werden auf einer Mahnung zusammengefasst. Hierzu wird die Formularnummer verwendet, die Sie hier manuell hinterlegen. Unberücksichtigt bleibt, welche Formularnummer in den Mahnstammdaten eingetragen ist.

 

 

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