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Mahngebühren

Mahngebühren

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Auf dieser Bildschirmseite können Sie die Berechnung der Mahngebühren festlegen sowie das Konto für zu buchende Mahngebühren eingeben.

 

Mahngebührenberechnung

Die Mahngebührenberechnung ist nicht einheitlich für alle Bundesländer in der Abgabenordnung festgelegt. Grundlage für die Mahngebühren können Gebührenordnungen der Länder oder Kommunen oder auch einzelne Durchführungsbestimmungen sein. Daher wurde die Gebührenberechnung flexibel gestaltet, sodass man unterschiedliche Berechnungsverfahren benutzen kann.

 

Es gelten folgende Festlegungen: 

  1. Grundlage für die Gebührenberechnung für einen Rechnungsbeleg ist der OP-Betrag zum Stichtag. Dies ist i.d.R. der Tag an dem die Mahnungen ausgedruckt werden. Es kann jedoch auch ein anderer Stichtag gewählt werden. Zu dem OP-Betrag wird der zu diesem Zeitpunkt fällige Säumniszuschlag addiert und daraus die Mahngebühr nach der eingegebenen Formel berechnet.

  2. Gebuchte Mahngebühren gehen nicht in die Berechnung von weiteren Säumniszuschlägen mit ein. 

Im Wesentlichen gibt es zwei verschiedene Arten der Gebührenberechnung:

Die lineare Berechnung und

die Berechnung mit Staffelsätzen

Je nachdem, welche Art gewählt wurde, unterscheidet sich die Eingabe der benötigten Parameter.

 

Basisbetrag = OP-Betrag ohne Säumniszuschlag

Ist diese Option aktiviert, werden die Mahngebühren nur auf Basis des aktuellen OP-Betrages ermittelt (normalerweise OP-Betrag + Säumniszuschläge)

 

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