Mahngebühren Linear
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Bei der linearen Gebührenberechnung werden die Gebühren durch folgende Felder festgelegt:
Grundmahngebühr
Bei Beträgen bis zu
Prozentsatz für darüberhinausgehende Beträge
Maximale Mahngebühr
Beispiele für Gebührenberechnungen:
1.) Textauszug aus einer Kostenordnung:
... Die Mahngebühr beträgt bei Mahnbeträgen bis zu 100 Euro einschließlich 3 Euro, von dem Mehrbetrag eins von Hundert, maximal 100 Euro. Die Mahngebühr wird auf volle Euro abgerundet...
Grundmahngebühr 3.00
Bei Beträgen bis zu 100.00
Prozentsatz 1.00
Maximale Mahngebühr 100.00
Fallbeispiel: Zum Stichtag sei der OP-Betrag 3280.00 Euro und die Säumniszuschläge betragen 32 Euro.
Die Mahngebühr beträgt: 3.00 + (3212) * 0.01 = 35.12 -> 35 Euro
2.) Textauszug einer Gebührenverordnung:
... Die Mahngebühr beträgt ein halbes Prozent , mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 100 Euro. Die Mahngebühr wird auf 10 Cent gerundet...
Grundmahngebühr 5.00
Bei Beträgen bis zu 1000.00
Prozentsatz 0.50
Maximale Mahngebühr 100.00
Fallbeispiel: Zum Stichtag sei der OP-Betrag 3280.00 Euro und die Säumniszuschäge betragen 32 Euro.
Die Mahngebühr beträgt: 5.00 + ( 3312) * 0.005 = 16.56 -> 16.60 Euro (kaufm. Rundung)
Wenn die Felder "Grundmahngebühr " und "Prozentsatz für darüberhinausgehende Beträge" freigelassen werden, so werden keine Mahngebühren berechnet. Wenn das Feld "Maximale Mahngebühr" freigelassen wird, so wird keine Obergrenze für die Mahngebühren berücksichtigt. Sind die Beträge im Feld "Grundmahngebühr" und "Maximale Mahngebühr" gleich, so wird für jede Mahnung einheitlich der selbe Betrag berechnet.
Rundungsstellen
Rundungsart
In diesen Feldern können Sie festlegen, wie die bei der Gebührenberechnung ermittelten Beträge zu runden sind. Sie können auf volle Euro, auf 10 Cent oder auf einzelne Cent runden. Die Rundnungsart legt fest, wie gerundet wird. Es gibt die Optionen aufzurunden, abzurunden oder kaufmännisch (4/5) zu runden.