Mahnwesen | Gutschrift bei Mahnungen berücksichtigen
hier der Auszug aus unserer HILFE:
http://gdi-landau.de/hilfe/fibu/WebHelpHTML7/index.htm#t=BMahnliste.htm
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Gutschriften berücksichtigen
Bestätigen Sie hier, werden vorhandene Gutschriften pro Kontonummer berücksichtigt und mit dem Mahnbetrag verrechnet. (nur im Andruck)
Ist die Summe der OP des Kunden verrechnet mit den Gutschriften größer als der Betrag "Mahnen ab" (Siehe Mahngruppen), dann werden die Belege in die Mahnliste übernommen.
Bsp.
Mahnvorschlag erstellen:
Eine automatische Verrechnung (in der Dialogbuchhaltung) erfolgt nicht ! Die OP´s müssen individuell miteinander verrechnet werden. (OP-Verrechnung)
Bei der Mahnungserstellung kann nur festlegt werden, ob auch Gutschriften beim Mahnlauf mitberücksichtigt werden sollen.