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Doppelte Rückmeldungen im eAU-Verfahren

Doppelte Rückmeldungen im eAU-Verfahren

Hinweis zur Darstellung „eAU“ im GDI Browser

Beim eAU Verfahren kann es zu doppelten Rückmeldungen (Dubletten) von Krankenkassen zu einem Vorgang kommen.

Diese Dubletten sind nicht auf eine bestimmte Krankenkasse beschränkt.

Für die Weiterverarbeitung im GDI Lohn haben diese doppelten Rückmeldung keine Bedeutung und sind daher als unbedenklich zu betrachten.

Nach Rücksprache mit unserem Zertifizierter (ITSG) liegt die technische Ursache bei der rückmeldenden Krankenkasse und kann von uns programmtechnisch nicht verhindert werden.  

 

Beispiel der Darstellung im GDI Browser:

Die Krankenkasse versendet zwei inhaltlich identische Rückmeldungen

 

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