WICHTIG: Der Hotfix 8.21.1.3970 wurde auf Grund technischer Problem vorerst zurückgezogen. Wir arbeiten an einer Lösung und werden schnellst möglichst eine neue Version veröffentlichen!
Meldung auf dem Hauptbildschirm (Sie müssen mindestens die Version 8.21.1.3932 installiert haben, damit die Update-Meldung erscheint)
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WICHTIG: Bitte beenden Sie vor dem Starten des Updates manuell den Lohn-Service Webbrowser, falls dieser in Ihrer Taskleiste (unten rechts) aktiv sein sollte (Rechtsklick auf das Symbol ⇒ Beenden). Wird der Lohn-Service Webbrowser nicht beendet, kann das Update unter Umständen nicht durchgeführt werden.
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Neue Berechnungsformel 2023:
Bruttostundenlohn x Prozentsatz Mindesturlaubsvergütung x Anzahl Ausfallstunden
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Die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung erfolgt ab der 1. Ausfallstunde mit 12,5 % bei Schwerbehinderten (Swb.) mit 14,6 %.
Branchenmodell
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Verfallfristen der MuV
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Bei verschiedenen Stundenlöhnen in einer Abrechnung / Personalnummer, wird ein Durchschnittsstundenlohn ermittelt.
Die Division der lohnfortzahlungspflichtigen Stunden entfällt
Der Prozentsatz der Mindesturlaubsvergütung sind nun feste Vorgabewerte aus dem Branchenmodell
91/22,5 (Dezember 2022) Stundenregel ist ab 2023 abgeschafft (MuV Anspruch entsteht ab der ersten Ausfallstunde)
Bei Krankengeld ist zwingend die Lohnart „Krankengeld“ zu nutzen, damit die KG-Bezugsstunden dem Programm zur Verfügung stehen. Die Lohnart ist nur für „Einheiten“ zuständig, nicht für „Beträge“
Info |
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Die Lohnart „Krankengeld“ hat einen Statistik-Charakter und muss auch nicht gedruckt werden. Wichtig ist das Statistik-Kennzeichen: |
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Dies wirkt sich in der Statistikzeile (Personalverwaltung), auf die “KG-Bez.” Stunden aus. Bsp. 167,5 Stunden Krankengeld |
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