Erinnerung: Steuer-Identnummer ab 2023 verpflichtend
Aufgrund einiger Anfragen im Support möchten wir nochmal auf die Thematik mit der Steuer-Identnummer hinweisen:
Die Steuer-Identnummer ist ab 2023 verpflichtend.
Dies ist eine neue Vorgabe seitens der Steuerbehörden. Hintergrund ist, dass ab 2023 die Validierung mit der eTIN (Electronic Taxpayer Identification Number) weggefallen ist. In den Meldungen muss daher nun zwingend die Steuer-ID enthalten sein.
Die Steuer-ID ist laut Vorgabe in allen Abrechnungsfällen notwendig, z. B. auch bei geringfügig Beschäftigten; Saisonarbeitnehmern; Auszubildenden; Behinderten Arbeitnehmern; ... .
Nun neu:
Auch für die französischen Grenzgänger ist die Steuer-Identnummer nun verpflichtend:
Seit dem 1. Januar 2023 müssen alle Grenzgänger von Frankreich nach Deutschland über eine deutsche Steuer-Identifikationsnummer verfügen, auch wenn sie in Frankreich steuerpflichtig sind. Um diese Nummer zu erhalten, müssen sie einen Antrag beim zuständigen deutschen Finanzamt stellen.
Hinsichtlich der Grenzgänger Belgien und Schweiz sind wir noch in der Klärung. Wir werden diesen Post aktualisieren, sobald wir die Klärung abschließen konnten.
Der Abrechnungsfehler oder die Erstellung der LStB kann nicht unterdrückt werden, um den Vorgaben der Finanzbehörden zu entsprechen. Bitte erfragen Sie die Steuer-Identnummern bei den Arbeitnehmern und tragen Sie sie entsprechend nach (ggf. auch rückwirkend über Korrektur; Verpflichtung seit 01.01.2023).